der etwas andere "Transportschaden"?

23. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
porzellanfee
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
der etwas andere "Transportschaden"?

Hallo, habe von meiner Großmutter diverses Porzellan bekommen und bei eBay verkauft, weil ich dafür keine Verwendung habe. Ist auch bisher alles gut gelaufen, habe diverse positive Feedbacks von zufriedenen Käufern erhalten, ist auch nichts zu Bruch gegangen.

Jetzt habe ich "Streit" mit einer Käuferin - diese meldete einen von der Beschreibung abweichenden Artikel. Sie bemängelt eine Beschädigung an der Schale, es war die Rede von einem Kratzer/Platzer/Schichtlösung(?). Ich bat Sie dies zu konkretisieren und mir Fotos zu senden. Nach einigem hin&her bekam ich verschwommene Detailfotos auf denen man einen Kratzer ausmachen kann. Ich habe den Artikel sorgfältig mit meinem Freund verpackt (dicke Luftpolster - mind 5cm in alle Richtungen) und ein so auffälliger Kratzer wäre uns nicht entgangen (weißer Kratzer auf einfarbigem Grund). Das hätte ich auch in der Beschreibung erwähnt!

Ich schrieb Ihr, dass der Kratzer zuvor nicht bestanden hat - für mich gibts da nur 2 Möglichkeiten : Transportproblem (aber laut Käuferin sieht das mehr nach Messerkratzer aus) oder aber selber beschädigt, evtl. beim Auspacken? Ich wollte alles abklopfen und bat Sie daraufhin den Schaden beim Transportunternehmen überprüfen zu lassen - Gutachten hat Haftung abgelehnt.

Was kann man jetzt noch machen, um die Sache einvernehmlich zu lösen? Der Verkaufswert lag im höheren zweistelligen Bereich. Ich möchte jetzt aber die kaputte Schale auch nicht 1:1 zurücknehmen, da sie ja nun kaputt ist, bzw wertgemindert - und ehrlich gesagt bin ich mir keiner SChuld bewusst. Mir wird hingegen unterstellt, ich hätte den Fehler verschwiegen ...

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Was kann man jetzt noch machen, um die Sache einvernehmlich zu lösen?


"Einvernehmlich" kommt ja nur darauf an, worauf ihr euch letztlich einigt. Das kann man dir hier weder abnehmen noch vorhersagen.

Du könntest es ja darauf ankommen lassen, daß du im Streitfall mit Zeuge beweisen kannst, die Ware ordnungsgemäß verpackt zu haben und die Gegenseite nicht, daß sie beim Auspacken schon den Mangel hatte.

Und wenn du die Gewährleistung ausgeschlossen hast, müßte der K dir auch noch nachweisen, daß du den Mangel kanntest und arglistig verschwiegen hast. Je nach Sichtbarkeit des "Kratzers" kann das schwierig werden.

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#2
 Von 
porzellanfee
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für Deine Antwort.
Ich bin ein bisschen ratlos was ich machen soll. Die Gegenseite behauptete während des Schriftverkehrs auch, sie hätte erst einen Zeugen (Nachbarin wohl dabei), jetzt nach einer Woche, war angeblich neben der Nachbarin auch noch eine Freundin beim Auspacken anwesend. Es steht sozusagen Aussage gegen Aussage. Wenn ich mir nicht 100%ig sicher wäre, dass der Schaden neu ist, würde ich mich noch auf eine Rücknahme einlassen, egal ob ich jedwede Gewährleistung ausgeschlossen hätte oder nicht (war aber ausgeschlossen).

Ich gehe davon aus, dass die Käuferin evtl. die Lupo-Folie unsachgemäß geöffnet hat, war alles festeingewickelt und verklebt. Aber wer ist jetzt in der Beweispflicht? Ich kann Ihr ja auch nicht einfach etwas unterstellen, was ich nicht beweisen kann.
Also werde ich abwarten müssen, ob Sie den Rechtsweg beschreitet oder doch von Ihren Forderungen absieht?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Wir haben bei Verkauf von Porzellan STETS jedes Einzelstück von allen erforderlichen Seiten fotografiert und auch die Verpackung fotografisch dokumentiert. Bisher hatten wir jedoch keine Probleme, wo wir dies als Beweis gebraucht hätten.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
porzellanfee
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Im Nachhinein ist man leider immer schlauer - da ich noch nie Probleme hatte, habe ich an diese Art der Sicherung noch nicht gedacht. Die Fotos sind ja noch in der Auktion zu sehen, da kann man aber keinen Schaden erkennen. Die Originalfotos hab ich aber schon in den "Papierkorb" befördert und die wurden mittlerweile gelöscht :(
Dachte eigentlich ich wär auf der sicheren Seite, nachdem ja mein Partner anwesend war und das Ganze Schritt für Schritt mit mir verpackt hat. Da war ich wohl zu gutgläubig.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Dachte eigentlich ich wär auf der sicheren Seite, nachdem ja mein Partner anwesend war und das Ganze Schritt für Schritt mit mir verpackt hat.


Dann kann dein Partner ja im Zweifel als Zeuge zur Verfügung stehen.

Wenn er sich Sorgen macht, daß er Details vergessen könnte, kann er ja auch jetzt ein Gedächtnisprotokoll niederschreiben mit Datum und das unterschreiben. Wenn es dann vor Gericht geht, kann er sein Erinnerungsvermögen auffrischen. Das ist auch völlig legitim.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
Wir haben bei Verkauf von Porzellan STETS jedes Einzelstück von allen erforderlichen Seiten fotografiert und auch die Verpackung fotografisch dokumentiert. Bisher hatten wir jedoch keine Probleme, wo wir dies als Beweis gebraucht hätten.


Das ist zwar aufwendig, aber ich mache das mittlerweile auch so.
Zusätzlich fotografiere ich auch immernoch das Paket an sich von allen Seiten.
Es gibt leider viele Käufer, die versuchen durch ihre Hand verursachte Schäden auf den Verkäufer abzuwälzen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nettetal
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 30x hilfreich)

also wenn ich mich nicht groß irre sind verkaufte Angebote 3 Monate bei Ebay abrufbar !
Sollteste schon gelöscht haben einfach mal unter Bewertungen gehen abgegebene Bewertungen da müsteste den Käufer noch finden.
Sofern noch keine Bewertung erfolgte einfach unter weitere Bewertungen abgeben da findeste es auf jeden Fall.
Da sind danne sicher auch die Bilder dabei.

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"was ist das?"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Wenn es vor Gericht geht ist doch die Frage wem der Richter glaubt. Wenn er die Klage überhaupt zulässt, den Beweisen kann eigentlich keiner was.
Der Partner sag für seine Freundin aus.
Die Freundin für ihre Freundin und dann steht Aussage gegen Aussage.

Zu den Foto wäre zu bedenken. Da die vor der Beschädigung gemacht wurden und dann beim einpacken ist es passiert.
Was nützt jetzt das Foto ? nichts.

Das Foto sagt nur wenn mit Zeitstempel der Gerichts tauglich ist, das es zu der Zeit OK war und 5 min Später kann es schon kaputt sein ,-)





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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Und es wird auch nicht besser wenn noch der Bruder mütterlicher Seits auch noch mit der Freundin und der Freundin der Nachnachrin mit dabei waren und wir mit 4 Leute das Paket aufgemacht haben im Stuhlkreis.
Um dann neben der Tratscherei den verstecken Mängel gleich zu sehen.
Ja wie dull soll der Richtern den sein ?

Ich hab das schon oft gehabt das wenn einer nicht mehr weiter kommt hat er Zeuge und wenn der andere auch einen Zeugen hat findet er noch einen Zeugen usw.

Bei sowas sage ich immer - verklage mich bei Gericht und bringe dann deine Zeuge mit.
Die lässt man dann vereinigen und setzt sie etwas unterdruck - sind sie sicher das sie am 27.05.2009 um 13.25 da waren ? Sie wissen das man sie belangen kann wegen Falsch Aussage wenn sie hier nicht die Wahrheit sagen und ich beweisen kann das sie beim Bäcker oder Solarium waren zu der Zeit.

Und schon Fallen die Zeugen um wie die Fliegen.
Am schönsten sind auch die Schwester als Beamtin bei der Polizei um zu Bezeugen das es kaputt war.
Die hat Urlaub und macht dann mit der Familie die Pakte auf, oder mein Onkel der ist Rechtsanwalt.

Bei solchen Mails lache ich immer ....
und schreibe zurück wir haben nur Schäden bei Kunden wo die Schwester bei der Polizei oder der Onkel Richter ist am OLG die ausgerechnet an den Tag da waren.
Wer es glaubt wird sellig und wer nicht, kommt auch in den Himmel.


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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Die lässt man dann vereinigen

Nein ich glaube DAS mancht man an anderer Stelle :grins:

Aber vereidigen könnte man sie lassen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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