Bei meinem vor kurzem beim Händler gebraucht gekauften SMART ist die Heckscheibenheizung defekt. Die Scheibe wurde vom Vorbesitzer mit Tönungsfolie getönt.
1. Muss der Händler wegen der Gewährleistungspflicht die Kosten für Reparatur/Austausch der Scheibe tragen?
2. Muss der Händler auch die Kosten für das Erneute Tönen der Scheibe tragen?
defekte Heckscheibenheizung, getönte Scheibe. Gewährleistung?
5. Januar 2004
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Frage vom 5. Januar 2004 | 10:06
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
defekte Heckscheibenheizung, getönte Scheibe. Gewährleistung?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2004 | 10:17
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
ad 1.
M.E. ja.
ad 2.
Ich denke schon.
Wenn er wegen eines Gewährleistungsfalls die Karosserie aufschneiden müßte, müßte er ja auch eine Neulackierung bezahlen.
#2
Antwort vom 5. Januar 2004 | 20:59
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Was kann ich tun, wenn der Händler das anders sieht und nicht zahlen will?
Und jetzt?
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