defekte Bremsen/ neuer Auspuff fraglich ob überhaupt zulässig

16. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
joemuenster
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
defekte Bremsen/ neuer Auspuff fraglich ob überhaupt zulässig

Bei dem von mir Mitte der Woche von privar gekauften Astra wurde mir nach dem Kauf bei DEKRA gesagt, dass der "neue" Auspuff den der Verkäufer eingebaut hat womöglich gar nicht zulässig ist. Zudem kommt, dass der gute Herr in der Anzeige geschrieben hat, dass sämtliche Teile neu wären (Bremse, Auspuff, wasserpumpe, Zündkerzen,...). Er konnte mir nicht sofort die Belege geben, will sie mir noch nachreichen. Hab ihm natürlich geglaubt, so gutmütig und naiv ich war. Bei der DEKRA wurde auch festgestellt, dass die Bremswirkung der Betriebsbremse und Feststellbremse nicht ausreichend seinen. Somit sind wohl die Bremsen nicht neu. Dies hat er jedoch in der Anzeige stehen UND hat es mir mündl. bestätigt im Beisein seiner Freundin, ich selbst habe leider keinen Zeugen dafür.
Muß er mir die angeblich erneuerten Teile bezahlen, sofern ich ihm nachweisen kann, dass sie nicht erneuert wurden?
Zudem sind in der Anzeige unter Ausstattung Nebelscheinwerfen angegeben. Die Nebelscheinwerfer sind aber von ihm abgedunkelt worden. Er sagte mir, dass er das so schöner fand, ich könne es ohne weiteres mit Terpentin entfernen und die Scheinwerfer ohne Prbleme nutzen. Der Sachverständige sagte mir jedoch, dass der Verkäufer die Scheinwerfer nur aus einem Grund nachträglich abgedunkelt hat und zwar wil sie defekt sind und somit nicht erkennbar sein dürfen laut TÜV. Fällt das unter Vortäuschung falscher Tatsachen/Ausstattung?

Danke für Ihre/eure Antworten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Was ist denn aus den Unfällen geworden ??? <A href='http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=28936' Target=_Blank>Link</a>

Ich glaub langsam, das ist`ne Räubergeschichte.

Oder passte die Antwort nicht, dass Sie es jetzt noch mal neu einstellen ?? Schon komisch.....

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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

-- Editiert von krull14 am 16.10.2004 17:27:38

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joemuenster
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe versucht die vorherigen Eigentümer ausfindig zu machen, leider fehlt mir der 2. und der vorletzte und die anderen habe ich noch nicht erreicht.
Derzeit suche ich nach irgendeinem Weg, eine Preisminderung oder Rückgängigmachung zu bewirken. Denn die Mängelliste ist nicht grad kurz. Wäre es nur der defekte Heckscheibenwischer oder eine andere oder weitere Kleinigkeit, würde ich nichts sagen, sondern mir ein gebrauchtes Ersatzteil besorgen und gut ist. Aber so möchte ich den Kauf ungern stehen lassen, zumal mir versichert wurde, dass sämtliche Teile neu wären (z.B. Bremsen) und der Wagen keine Mängel aufweist außer paar kleine Lackschäden. Leider hat der VK mir das mit den angeblich nicht vorhandenen Mängeln nur mündl. bestätigt und dafür habe ich auch keine Zeugen. Ich bin bereit, für meine Gutmütigkeit/Leichtglaubigkeit und Naivität Lehrgeld zu bezahlen, aber nicht in dem Umfang.

Aber schon mal vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort in der vorherigen Fragestellung.
Was meinen Sie jedoch mit Räubergeschichte? Also zumindest stimmt die Fahrgestellnummer etc. mit den Papieren überein. Oder meinen Sie es so, dass ich hier einen vom Himmel erzähle?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joemuenster
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Nun habe ich zumindest schon mal den Erstbesitzer erreicht. Dieser hat in seinen Rechnungen entdeckt, dass er nach 2 1/2 Jahren einen ordentlichen Unfallschaden zumindest hinten hatte. Rep.-kosten damals in einer Vertragswerkstatt 6100DM.
Nach weiteren 3 1/4 Jahren hat er den Wagen dann in Zahlung gegeben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Aufjedenfall weiter recherchieren, wie gesagt Ihre einzige Chance ist es dem VK schlüssig nachzuweisen, dass "er" von den Unfällen gewußt hat.
Haben Sie den VK schonmal mit der Mängelliste konfrontiert ?
Wie äussert er sich dazu ?

quote:
Muß er mir die angeblich erneuerten Teile bezahlen, sofern ich ihm nachweisen kann, dass sie nicht erneuert wurden?



Sie müssten nicht nur das nachweisen, sondern auch, dass er so eine Aussage überhaupt getroffen hat.


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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
joemuenster
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Die erneuerten Teile (Bremsen, Wasserpumpe,...) sind ja auch in der Anzeige als neu deklariert. Oder zählt was in der Anzeige steht nicht, sondern nur das was er mir persönlich zugesichert hat?
Auf die Mängelliste habe ich ihn noch nicht angesprochen, da ich mich erst einmal weiter informieren möchte welche Mängel er ggf beheben muss etc. Morgen werde ich zum Verbraucherschutz gehen und die Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Vielleicht können die mir dort anhand der ganzen Unterlagen weiterhelfen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Die Anzeigentexte sind da natürlich sehr hilfreich.

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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Wenn jemand bei einem Gebrauchten Auto in die Anzeige schreibt .......Bremsen Neu, usw.
muss das nicht zwangsläufig ... NAGELNEU sein.
Da kann der Einbau auch schon was älter sein, nur eben vielleicht schon mal gewechselt.
Gruß Spezi

2x Hilfreiche Antwort

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