darf die Bahn das?

5. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Miss Sofie
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
darf die Bahn das?

Guten Abend und Moin,

leider habe ich zu nachfolgender Situation bisher erfolglos recherchiert, aber evtl. hat einer der Forenbenutzer etwas Ähnliches erlebt.

Mein Hausgrundstück (belegen in Niedersachsen) endet an einem Graben. Nach diesem Graben befindet sich eine Berme und in ca. 1 m Entfernung liegen etwas höher gelegen Bahngleise.
Die Bahn hat in den 7 Jahren seit dem Hauskauf noch nie das Gleisbett gesäubert. Neben dem Gleisbett wachsen jede Menge wilde Brombeeren (ein Teufelszeug!)die sich mehr und mehr auf meinem Grundstück ausbreiteten. Der Graben wurde ebenfalls nie gereinigt. Diese Situation fand ich schon vor, als ich das Haus samt Grundstück erwarb.
Nun erhielt ich eine Mitteilung der Stadt. Ich möge alle "Hindernisse" in Grabennähe zu entfernen, weil die Bahn das Gleisbett und den Graben reinigen wolle. Für den Aushub benötige sie Platz auf meinem Grundstück, alles was an Aushub und "Müll" anfällt, sei auf meine Kosten zu entsorgen.
Ich besorgte mir einen Auszug beim Katasteramt. Auf diesem sind seitlich und vorne nur die normalen Grenzsteine zu erkennen. Richtung Graben gibt es keine. Eine entsprechende Nachfrage bei der Bahn verlief ergebnislos. Von der Stadtverwaltung erhielt ich die Auskunft, dass der Graben und der Bewuchs wechselseitig -je ein Jahr der/die Hauseigentümer und die Bahn- gereinigt werden müssten. Der Bauamtsmitarbeiter meinte aber auch, dass die zuständigen Bahnangestellten nicht wüssten, ob der Bahn 1 oder 2 m meines Grundstückes gehörten. Wie auch immer, mir wurde gesagt, ich hätte alle Befestigungen sowie den Bewuchs zu entfernen damit die Bahn auf "ihrem" Grundstück den ganzen "Mist" abladen könnten, für die Entsorgung hätte ich zu sorgen.

Es liest sich leider etwas wirr, aber das sind die Auskünfte die ich erhielt, Grenzsteine gibt es nicht in dem Bereich, weder im Kaufvertrag noch auf dem Katasterauszug findet sich ein Hinweis darauf und eigentlich hatte ich immer angenommen, dass mir das Grundstück bis zum Graben gehört. Dass jetzt 1 oder 2 m der Bahn gehören sollen, lässt sich -siehe oben- nicht belegen. Zudem kann mir niemand eine rechtliche Grundlage für diese Annahme nennen.

Deshalb meine Frage ob es jemandem hier ähnlich geht bzw. über ähnliche Erfahrungen verfügt und evtl. erfolgreicher war in Bezug auf Recherche.

Vorab schon mal DANKE für's lesen und für eventuelle Antworten!

Ich wünsche allen einen schönen Restabend!

Mit den besten Grüßen

Sofie

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Ich würde zuerst mal mit den Nachbarn sprechen, die ja wohl ebenfalls von dieser Maßnahme betroffen sind. Hier gibt es ja eventuell Erfahrungswerte aus der Vergangenheit.

Grenzt ein Grundstück an ein Gewässer, endet das Grundstück entweder vor dem Gewässer, oder aber die Mitte des Gewässers ist die Grenze. Wo in deinem Fall die Grenze verläuft, sollte dir das Katasteramt sagen können.

Falls der Graben nicht zu deinem Grundstück gehört, hast du eigentlich nichts mit der Säuberung zu tun. In diesem Fall solltest du mal die Gemeinde fragen, auf welcher Rechtsgrundlage von dir verlangt wird, für die Arbeiten der Bahn Fläche zur Verfügung zu stellen, und dann auch noch den Abfall der Bahn zu entsorgen. Möglicherweise gibt es ja eine derartige Regelung in einem Spezialgesetz für die Bahn.

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#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Nun erhielt ich eine Mitteilung der Stadt. Ich möge alle "Hindernisse" in Grabennähe zu entfernen, weil die Bahn das Gleisbett und den Graben reinigen wolle.



Für ihren Müll ist die Bahn selbst verantwortlich, sie muss ihn auch auf ihre Kosten entsorgen.

Die Deutsche Bahn ist verpflichtet, den auf ihrem Grundstück liegenden Abfall zu beseitigen. Mit dieser Entscheidung beendete das Verwaltungsgericht Aachen jetzt zumindest im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes den "Aachener Abfallstreit". - See more at:

http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/umweltrecht/bahnabfall-329656#sthash.GcSf46ON.dpuf
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2011/9_L_165_11beschluss20110510.html

Im Schreiben der Stadt muss eine Rechtsgrundlage angegeben sein, auf das die Verfügung gestützt wird. Welche?

Falls eine Rechtsbehelfsbelehrung erteilt wurde, müsste man die Frist im Auge behalten.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16552 Beiträge, 9319x hilfreich)

Es wird halt entscheidend darauf ankommen, wo die Grenze genau verläuft.
Fuer die Entsorgung ist der jeweilige Grundstuecksbesitzer verantwortlich. Falls der Graben allein der Bahn gehört, muss sie alle Kosten tragen. Im Rahmen des Hammerschlagsrechts duerfte sie aber vorübergehend euer Grundstück fuer die Baufahrzeuge mitnutzen, wenn eine Ausführung der Arbeiten von der Gleisseite aus nicht möglich ist.
Kompliziert wird es, wenn der Graben ganz oder zumindest zur Hälfte euch gehört. Dann gehört euch auch die Hälfte des Mülls darin.
Die Aussage, dass die Bahn und ihr abwechselnd fuer die Unterhaltung des Grabens zuständig sein soll, ist ein starkes Indiz dafür, dass die Grundstuecksgrenze in der Grabenmitte verläuft.

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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
Miss Sofie
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Moin,

ganz herzlichen Dank für eure Antworten!!! :)
Das hilft mir auf jeden Fall schon mal weiter. Und ja, ich werte die Mitteilung "abwechselnd zu reinigen" auch für ein starkes Indiz dafür, dass die Grenze mittig des Grabens liegt.
Eine Rechtsgrundlage ist im Anschreiben der Stadt nicht genannt, aber da hake ich noch mal nache.
Die Frist habe ich eingehalten, Büsche, Bäume und Zäune zum Graben hin, haben wir letztes WE entfernt. Berge von Büschen, Bäumen, Ästen warten jetzt "nur" noch auf die Entsorgung. :)

Also: nochmals ein großes DANKE @!

Uns allen einen schönen Abend und eine fröhliche und sonnige Woche wünscht

Miss Sofie

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