chapso.de - Freeblog durch AGB-Änderung 60,- ?

23. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
hans1919
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)
chapso.de - Freeblog durch AGB-Änderung 60,- ?

Hallo Community,

gerade eben habe ich in meinem Spam-Mail-Account folgende E-Mail erhalten (vom 23.09.11).

Der Anbieter Chapso.de verlangt dort für ein ehemaligen Freebloggerdienst 60,00 pro Jahr.

Nach dem durchsuchen meines Accounts hab ich folgende Mail vom 06.09.11 gefunden:

quote:
Lieber Nutzer,

wir freuen uns, dir am heutigen Tage einige Änderungen hinsichtlich unseres Projektes chapso.de zusenden zu können.
Aus dem „kleinen" Homepage-Baukasten chapso.de ist mittlerweile ein großes Projekt mit einer Vielzahl von aktiven und zufriedenen Nutzern geworden. Dies liegt sicherlich unter Anderem daran, dass chapso.de eine Menge toller Funktionen und viele verschiedene Designs hat.

Aktuell arbeiten wir an einigen weiteren Ideen, die wir in Kürze online stellen können. In der Vergangenheit haben wir uns stets bemüht, auf die Userwünsche einzugehen und dies soll auch für die Zukunft unser Motto bleiben. Aus diesem Grund möchten wir dich an dieser Stelle nochmal ausdrücklich darum bitten, uns ein Feedback zu geben und eventuelle Wünsche per Email mitzuteilen. Wir sind eine Community und eine Community lebt durch die Interaktion zwischen den Usern, aber auch zwischen dem einzelnem User und dem Portal.

Nun aber zu den bereits angekündigten Neuerungen, die wir zeitnah für dich online stellen werden. Im Design-Bereich herrscht bereits jetzt eine große Vielzahl von Designs mit verschiedenen Themen, sodass für jeden Nutzer eigentlich etwas dabei sein sollte. Da wir aber in den vergangenen Wochen vermehrt den Wunsch nach neuen Designs erhalten haben, haben wir bald für euch zehn neue, attraktive Designs.
Des Weiteren überarbeiten wir gerade den Design-Maker, sodass dieser noch einfacher zu bedienen ist und die Ergebnisse für dich noch zufriedenstellender sind.

Da wir nicht alles verraten wollen, sei abschließend noch auf ein neues Feature hingewiesen, wobei wir keine weitergehenden Details verraten wollen, da wir noch nicht exakt benennen können, wann dieses Feature online gehen kann, da die Programmierung recht aufwendig ist.

Wir arbeiten für dich ständig daran, chapso.de sicherer, schneller und attraktiver zu gestalten. Das bringt auch von Zeit zu Zeit Änderungen an den AGB mit sich: Zum 20. September 2011 werden wir unsere AGB aktualisieren. Die geänderten AGB kannst du bereits heute unter dem folgendem Link einsehen: http://www.chapso.de/agb_neu.html
Bis einschließlich 20. September 2011 gelten weiterhin die dir bekannten Bedingungen, welche du unter dem folgendem Link einsehen kannst: http://www.chapso.de/agb_neu.html
Was sich am 20. September 2011 an den AGB ändern wird, ist im Grunde eine Nutzungsgebühr für chapso.de. Die Vielzahl der Nutzer des Homepage-Baukastens hat dazu geführt, dass der Server immer besser und größer werden musste, was enorme Kosten mit sich bringt. Gleiches gilt für die Weiterentwicklung und den Support. Aus diesem Grund sehen wir uns leider gezwungen, eine monatliche Gebühr für die Nutzung von chapso.de zu verlangen. Weitere Informationen findest du in dem übersendeten Link mit den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die geänderten AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn du nicht binnen von zwei Wochen nach Erhalt dieser Email einen schriftlichen Widerspruch hinsichtlich der AGB-Änderungen an uns sendest. Dieser Widerspruch muss an die daboo GmbH (Schüsselkorb 17 in 28195 Bremen) adressiert sein und folgende Angaben beinhalten: Vorname, Nachname, Accountname und deinen Sicherheitscode. Dein persönlicher Sicherheitscode lautet: bb34653609.

Bitte habe Verständnis, dass wir nur Kündigungen, die auf dem postalischen Wege eintreffen, bearbeiten können.


Ab 20. September 2011 findest du die neuen AGB unter www.chapso.de/agb.html

Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und möchten abschließend noch einmal wiederholen, dass ihr sehr gerne Änderungswünsche jeglicher Art und Weise an uns senden könnt. Ihr seid dann mitverantwortlich, dass sich chapso.de weiterhin so großer Beliebtheit erfreut und wir Tag für Tag weitere, zufriedene Kunden dazu gewinnen können.

Herzliche Grüße,

dein Team von Chapso.de




Sollte man das ernst nehmen? Sollte ich noch reagieren? Hab in einem anderen Blog gelesen, dass man 30 Tage zeit hat zu widersprechen. Wenn ja wie sollte man widersprechen?

Danke schon einmal.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hans1919
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Antworte mal selber darauf. Vielleicht für andere hilfreich.

Folgender Link gibt Hilfe:
http://xurzon.com/2011/09/chapso-de-erst-kostenlos-jetzt-abzocke/

inkl Meinung der Verbraucherzentrale Berlin.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sollte man das ernst nehmen? <hr size=1 noshade>

Business ist selten eine Angelegenheiten, die man nicht ernst nehmen sollte.

quote:<hr size=1 noshade>Hab in einem anderen Blog gelesen, dass man 30 Tage zeit hat zu widersprechen. <hr size=1 noshade>

Und ich habe mal in einem Blog gelesen, dass man Deppen daran erkennt, dass sie versuchen mit Ihrem Ellebogen Ihre Zungenspitze zu berühren... Aber ansonsten zählt §355 2,1 BGB


quote:<hr size=1 noshade>Sollte ich noch reagieren? <hr size=1 noshade>

Besser spät als nie


quote:<hr size=1 noshade>Wenn ja wie sollte man widersprechen? <hr size=1 noshade>


Steht doch in der Mail. Wer lesen kann ist kalr im Vorteil:
quote:<hr size=1 noshade>Die geänderten AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn du nicht binnen von zwei Wochen nach Erhalt dieser Email einen schriftlichen Widerspruch hinsichtlich der AGB-Änderungen an uns sendest. Dieser Widerspruch muss an die daboo GmbH (Schüsselkorb 17 in 28195 Bremen) adressiert sein und folgende Angaben beinhalten: Vorname, Nachname, Accountname und deinen Sicherheitscode. Dein persönlicher Sicherheitscode lautet: bb34653609.

Bitte habe Verständnis, dass wir nur Kündigungen, die auf dem postalischen Wege eintreffen, bearbeiten können. <hr size=1 noshade>


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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Die geänderten AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn du nicht binnen von zwei Wochen nach Erhalt dieser Email einen schriftlichen Widerspruch hinsichtlich der AGB-Änderungen an uns sendest.


Was natürlich lustig wird, wenn man den Zugang der Email bestreitet und die Gegenseite ihn dann auch nicht wird beweisen können... ;)

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hans1919
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

@radfahrer999

in der e-mail kann viel stehen. wenn ich alles befolgen würde, was in einer E-Mail steht, hätte ich vermutlich einen lebenslangen Vorrat an Viagra und Bilder von Hausfrauen aus der gesamten Nachbarschaft....

PS: du bist ein sehr lustiger Mensch, hast bestimmt viele Freunde.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
in der e-mail kann viel stehen. wenn ich alles befolgen würde, was in einer E-Mail steht, hätte ich vermutlich einen lebenslangen Vorrat an Viagra und Bilder von Hausfrauen aus der gesamten Nachbarschaft....

Naja, es sollte dir auch aufgefallen sein, oder auch nicht, dass du bei der Anmledung bei diesem Dienst nur Namen und email angeben musstest. So können sie dich nur über ihr System (hinweise in der blogverwaltung. o.ä.) oder per email erreichen um dir eine Änderung mitzuteilen. Insbesondere da du ein Vertrag eingegangen bist (auch einer kostenloser kann ein Vertragsverhältnis zu Grunde liegen), solltest du im eigenen Interesse dafür sorgen, dass solche Mails nicht im Spamordner landen.

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Die geänderten AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn du nicht binnen von zwei Wochen nach Erhalt dieser Email einen schriftlichen Widerspruch hinsichtlich der AGB-Änderungen an uns sendest.


Das ist totaler Unsinn. Jeder Jura-Student im ersten Semester lernt, dass das bloße Schweigen keine Willenserklärung darstellt. Die neuen AGB werden dir gegenüber erst dann wirksam, wenn du sie ausdrücklich durch Erklärung gegenüber Chapso annimmst. Solange du schweigst, gelten die alten AGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aber ansonsten zählt §355 2,1 BGB <hr size=1 noshade>

Falls der Kunde Verbraucher ist.



quote:<hr size=1 noshade>Jeder Jura-Student im ersten Semester lernt, dass das bloße Schweigen keine Willenserklärung darstellt. <hr size=1 noshade>

Diese pauschale Aussage ist nicht ganz richtig. Sie gilt nur gegenüber Verbrauchern.



War das ein gewerblicher oder ein privater Blog?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Diese pauschale Aussage ist nicht ganz richtig. Sie gilt nur gegenüber Verbrauchern.

War das ein gewerblicher oder ein privater Blog?


Diese Frage ist überflüssig. Selbst wenn es sich bei dem TE um einen Unternehmer i.S. des BGB handeln würde, wäre die einseitige und erstmalige Festlegung der Entgeltlichkeit der Leistungen durch Chapso unwirksam.

-- Editiert _T_ am 24.09.2011 12:15

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
zeus19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin
16.09.2011
Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!
Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!
Keine Kostenpflicht ohne ausdrückliche Zustimmung

Seit dem letzten Wochenende sind die registrierten Nutzer der Website www.chapso.de in heller Aufregung. Die Daboo GmbH hat ihnen per E-Mail mitgeteilt, ab dem 21. September 2011 sei die bislang kostenlose Nutzung der Seite kostenpflichtig. Sie schrieb dazu:

"Die geänderten AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn du nicht binnen von zwei Wochen nach Erhalt dieser Email einen schriftlichen Widerspruch hinsichtlich der AGB-Änderungen an uns sendest."

"So kommt selbstverständlich keine Vertragsänderung zustande." erklärt Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. Sie rät allen Betroffenen, auf diese E-Mail nicht zu reagieren und, falls eine Rechnung ins E-Mail-Postfach oder ins Haus flattert, diese keinesfalls zu begleichen. Eine Vertragsänderung bzw. das Zustandekommen eines Vertrages mit Verbrauchern bedarf der ausdrücklichen Annahme eines Angebotes.

Die Daboo GmbH und ihre beiden Geschäftsführer sind abgemahnt und aufgefordert worden, weitere Mitteilungen dieser Art zu unterlassen und alle Betroffenen zu informieren, dass durch einen fehlenden Widerspruch keine Kostenpflicht ausgelöst wird. Nowarra kündigt an, notfalls gerichtlich vorzugehen.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.




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