ca 90 Fälle Betrug gewerbsmäßig jugendstrafrecht?

30. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
inspiratioon98
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ca 90 Fälle Betrug gewerbsmäßig jugendstrafrecht?

Hallo,
ICH habe mit 16 ungefähr angefangen das war Ende 2013 mit den ersten Anzeigen. Dafür habe ich damals 15 sozialstunden bekommen. Danach nochmals Aufgefallen im Mai 2014 hatte dann im September wieder eine Verhandlung wurde zu einem Freizeit Arrest Verrurteilt. Den musste ich ihm Dezember absitzen. Dies war ein wocheende . Danach wurde ich aber wieder auffällig ich weiss ist behindert auf deutsch gesagt. Und bin jetzt 17 Jahre alt. Ich habe wieder eine Anlage bekommen und was denkt ihr was ich für eine Strafe Diesmal bekomme? Ich war damals eine die auch nicht gerne zur schule Gegangen ist. Aber jetzt habe ich meine Arbeitsstelle worauf ich sehr glücklich bin und eventuell eine ausbildungs Chance habe. Ich habe Angst sie zur Verlieren.Was denkt ihr was ich jetzt mit 17 Jahren bekommen werde in ca 90 Fällen? Den Betrag kann ich nicht so sagen.

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Was soll denn jetzt der 2. Thread zum selben Thema?

Ich hatte Dir bereits vor 2 Tagen hier:

http://www.123recht.net/Betrug-in-80-Faellen-Strafrecht-__f491697.html

geantwortet.

Die nun 10 Fälle mehr machen den Kohl nicht fett im Jugendstrafrecht bei der ohnehin großen Fallanzahl. Es wird auf eine Jugendstrafe von ab 6 Monaten aufwärts hinlauslaufen, aber noch im bewährungsfähigen Bereich bleiben.

Ob es dann tatsächlich Bewährung gibt, entscheidet das Gericht. Wahrscheinlich schon, zumal Du offenbar weiblich bist. Dem Gesetz nach gibt es zwar keinen Unterschied zw. Mann/Frau aber in der Praxis sieht das insb. bei Haftstrafen oder auch U-Haft oft anders aus.

Wenn Du allerdings noch mal ein Ding dieser Größenordnung hinlegst, wirst Du für längere Zeit in einer Jugendstrafanstalt verschwinden, und wohl min. 2 Geburtstage dort feiern "dürfen".

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