betrug & urkundenfälschung!

19. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
frog7
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
betrug & urkundenfälschung!

meine firma hatte vor drei wochen strafanzeige, gegen unbekannt gestellt, nachdem ein kunde ein bei ebay gekauftes handy bei uns reklamiert hatte! das problem war, das bei den handy eine quittung beilag, die von unserer firma ausgestellt war, das handy aber nicht aus unserem hause stand! da wir aber mehrere diebstähle in unserem haus hatten, nahn dies also seinen lauf!

nachdem ich nun von dieser sache erfahren habe, bin ich zum chef und habe die sache aufgeklärt!
ich hatte einen freund das handy verkauft! ( mein eingentum), nach zwei wochen rief er mich an und sagte mir , das es defekt wäre und er es bei siemens tauschen will und dazu eine rechnung bräuchte. also stellte ich ihn eine quittung von unserer firma aus!
er verkaufte aber das handy ohne tausch mit quittung weiter, und derjenige verkaufte es über ebay an den besagten kunden!

mein chef reagierte überrascht, aber die sache war für ihm erledigt, nachdem ich mit den kunden die handyreklamtion abgewickelt hatte! die anzeige wollte er zurüchziehen wenn er was schriftliches von der kripo in der hand hätte! er rief nur kurz da an und nannte woll meinen namen!

in gleihen zug konnten nun diverse diebstähle und anderen straftaten bei uns im hause aufgeklärt werden und es wurde ein mitarbeiter fristlos gekündigt! ohne anzeige!!!!

nun habe ich aber von der kripo eine vorladung bekommen , wo ich zur einen ermittlungverfahren gegen mich stellug nehnen möchte! wegen betrug & urkundenfälschung!

mein chef will die anzeigen zurückziehen, weil ich ja keinen schaden verursacht habe und auch keinen betrogen habe!

nun meine frage was passiert wen die anzeige zurückgezogen wird, ermittelt die kripo den weiter. ist es wirklich urkundenfälschung und womit muß ich rechnen!
muß ich bei der kripo aussagen!
wie gesagt für meinen chef ist die sache erledigt, gab nicht mal eine abmahnung!


gruß frog7

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35 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hallo,

sowohl Betrug als auch Urkundenfälschung sind keine "Antragsdelikte" sondern "Offzial-delikte", oder auch "Amtsermittlungsdelikte".

Es spielt also keine Rolle, ob Dein Chef seine Anzeige "zurückzieht" (eine Anzeige eines Offizialdeliktes kann man übrigens gar nicht zurückziehen, sondern nur einen Strafantrag bezügl. eines Antragsdeliktes), die StA wird so oder so weiterermitteln.

Was letztendlich dabei rauskommt, kann man nicht sagen, da es auf die genauen Umstände des Falles, und die Aussagen der anderen Beteiligten ankommt.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
frog7
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

ist es den überhaupt urkundenfälschung, wen ich eine fingierte quittung austelle!
außerdem haben die nur eine faxkopie davon, orginal existiert nicht mehr!
kann man aufgrund einer kopie vorurteilt werden?

gruß

frog7

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hmm, mir Urkundsdelikten kenne ich mich nicht sonderlich aus. Irgendwas war da, daß eine Kopie keine Urkunde im Sinne des Gesetzes ist. Ich weiß allerdings nicht ob es da um die Kopie einer schon gefälschten Urkunde ging, oder um eine "richtige" Kopie, die im nachhinein verfälscht wurde.

Warte am besten bis BOBO die Frage liest, denn er ist der Experte hier für solche Sachen.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
frog7
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

wie sieht es den aus, wen der chef mich entlasten würde und sagen würde, das ich damit nichts zu tun hatte!
er aber meinen gefeuerten kollegen der ja die diebstähle und betrug begangen hat nicht nennen will
der kripo will ich ja auch nicht den namen meines ex-kollegen nennen, der hat schon genug dreck am stecken!

gruß

frog7

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#5
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

Ich würde den Ex Kollegen aus dem Spiel lassen sonst ist es ganz schnell noch eine falsche Beschuldigung und ob Dein Chef sich darauf einlässt ist fraglich. Er würde ja selber eine falsche Aussage machen und so wie ich Dich verstanden habe, hat er schon versucht die Anzeige zurückzuziehen oder?
Ich denke das Ding muss jetzt seinen Weg gehen und abwarten ob die Beweislage ausreicht und eine Kopie als Urkundenfälschung gilt (ich denke aber schon, Begründung: wenn sich jemand auf Kopien etwas zusammenkopiert kann das ja auch eine Urkunde sein. Speziell auf Kassenbelegen etc. ist dabei ja nicht einmal eine Unterschrift etc.

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, daß würde ich auch lassen. Wenn Du (Ihr)es so macht, und Dein Chef sagt vor Gericht falsch aus, bist Du wegen Anstiftung zur Falschaussage dran und er selber wegen Falschaussage.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
frog7
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

es ist nichts zurechtkopiert, es war von mir eine ausgestellte quittung, die nicht rechts war. diese exsitiert aber nicht mehr. die kripo hat nur eine kopie davon, reicht das aus um vor gericht zu kommen, ist eine kopie beweis genug oder wüssen die das orginal haben!

frog7

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

IMHO müssen sie das nicht haben. Wenn es Zeugen gibt, die aussagen, daß es von der (falschen) Kopie ein identisches Original gibt, dürfte das wohl reichen.

Es sind ja auch schon Leute wegen Mordes verurteilt worden, obwohl nie eine Leiche gefunden wurde ( ;) Ich weiß, der Vergleich hinkt).

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

Ist doch völlig egal ob die ein Original oder eine Kopie haben. Eine Kopie würde doch auch als Beleg gelten. Ich meinte mit dem zurechtkopiert auch nur ein Beispiel. Denn wenn ich mir etwas aus verschiedenen Dingen zusammenkopiere, ist es auch eine Urkundenfälschung. Ob die Kripo nun ein Original hat, oder weiss ob es ein Original jemals gegeben hat, ist glaube ich nicht von grossem Belange.

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

PS: Muß natürl. heißen: ...ein identisches Original gab

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
frog7
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

was kann man den dafür bekommen, keine vorstarfen, es wurde ja keiner geschädigt, daß heißt ich habe ja keinen betrogen oder einen finanz. schaden zugefügt?

frog7

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Kommt drauf an, wegen was Du letztendlich verurteilt wirst.

Die Strafmaße für Betrug und Urkundenfälschung reichen jeweils von Geldstrafe bis 5 Jahre.

Bei Dir wird es max. eine Geldstrafe geben denke ich. (Höhe = nicht vorhersagbar!)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#13
 Von 
frog7
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

verstehe nicht wo da der betrug sein soll!, das mit der quittung kann ich noch nachvollziehen, aber wo und was soll das mit betrug zu tun haben. der die quittung von mir bekommen hatte wußte das die nicht echt war und er wollte die ja nur zum tausch bei siemens vorlegen. garantie hatte das handy sowieso, da es sich um das neuste modell gehandelt hat, das er es aber weiterverkauft konnte ich ja nicht ahnen. außerdem wurde doch keiner geschädigt!
wo ist den hier mit betrug zu rechnen!

frog7

gruß frog7

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#14
 Von 
frog7
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

kann es überhaupt zu anklage kommen!
kein geschädigter?
meine firma sagt nicht gegen mich aus, haben das als kavaliersdelikt bezeichnet!
der letzte käufer hat sein volles geld zurück bekommen! auch keine anzeige!
orginal der quittung gibt es nicht mehr!

lagen den da überhaupt die fakten für eine strafbefehl oder ein gerichtsverfahren?

gruß

frog7

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#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wie gesagt, ich habe von Urkundsdelikten zuwenig Ahnung um Dir definitiv zu sagen, ob es für eine Verurteilung reicht oder nicht, aber so einfach wie Du es Dir vorstellst ist es auch nicht.

a)
meine firma sagt nicht gegen mich aus, haben das als kavaliersdelikt bezeichnet!

Wenn Deine Firma (Dein Chef) zur Verhandlung als Zeuge geladen wird, ist er zur Aussage verpflichtet, ob er will oder nicht. (Es sei denn ihr seid Verwandte im Sinne des § 52 StPO ). Was ein "kavaliersdelikt" ist oder nicht, entscheidet ggf. das Gericht, niemand anders.

b)
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Allein die Ausstellung der falschen Rechnung ist ein Betrug.

Zum einen hätte Dein Freund, wenn er das Gerät beim Hersteller vorgelegt hätte, einen rechtswierigen Vermögensvorteil gehabt, da er ja offensichtlich keine eigene Quittung mehr hatte und daher die Reperatur (oder den Tausch) normalerweise selber hätte bezahlen müssen, bzw nicht durchführen können. (das das Gerät eh noch Garantie hatte, zählt hier IMHO nicht, da ja die Originalrechnung nicht mehr vorhanden war, also = keine Garantie ohne die falsche Rechnung)

Und auch der letzte Käufer ist betrogen worden. (Vermögensnachteil). Er hat ein Gerät mit "Originalqittung" (also Garantieleistung) gekauft. Da es eine Fälschung war, bekommt er ggf. keine Garantie.




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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nachtrag:

Das der letzte Käufer sein Geld wieder bekommen hat, zählt auch nicht. Denn sonst könnte ich eine Bank überfallen, das Geld später zurückgeben, und könnte nicht mehr bestraft werden, weil es keinen Geschädigten gibt???!!!

Außerdem ist bei Betrug schon der Versuch strafbar, und der war es allemal.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#17
 Von 
frog7
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

soll ich den zur pol. vorladung gehen oder nicht?
muß ich einen anwalt einschalten?
kann ich jetzt noch eine rechtsschutzversicherung abschließen und die verwenden( strafrecht hat doch keine Wartezeit). außerdem ist doch noch keine anklage oder starfbefehl ergangen!

gruß

frog7

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ob Du zur Vorladung gehst, mußt Du selber entscheiden. Wenn ja, würde ich ein komplettes Geständnis ablegen, daß sich dann strafmildernd auswirken dürfte. Willst Du kein Geständnis ablegen, würde ich nicht hingehen.

Eine Rechtsschutzversicherung zahlz in so einem Fall nie ! (auch wenn Du schon eine hättest)

Betrug und Urk.fälschung sind "Vorsatztaten", und solche sind nicht versicherbar .

Eine RSV zahlt nur bei Straftatbeständen, die sowohl fahrlässig (nicht möglich bei Betrug und UKF) als auch vorsätzlich begangen werden können (z.B. Körperverletzung). Erfolgt dann Verurteilung wegen Vorsatz, müßte man das Geld aber auch an die RSV zurückzahlen.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

ich werde versuchen mich in nächster Zeit zu diesem Fall zu äußern und eine Stellungnahme abgeben. Bin etwas beschäftigt in letzter Zeit.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 44x hilfreich)

Die Rechtschutzversicherungen hätten ja auch viel zu bezahlen wenn das alles versicherbar wäre. Zumahl wenn man das noch im Nachhinein abschliessen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Cyberfahnder
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 20x hilfreich)

In aller Kürze:

Die Verwendung einer falschen Urkunde, die nur als Kopie besteht, ist als Urkundenfälschung strafbar.

Bei der Quittung sehe ich nicht ganz klar. Wenn der Täter sie in eigenem Namen ausstellt, ohne Fälschung einer fremden Unterschrift z.B., ist sie allenfalls eine schriftliche Lüge und nicht strafbar (in Deutschland, wohl in der Schweiz).

Wenn der Arbeitgeber seine "Anzeige zurück zieht", so hat das zwar keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit des Verfahrens. Gericht und Staatsanwaltschaft werden dadurch aber milde gestimmt und neigen eher zu Verfahrenseinstellungen wegen geringer Schuld.

Grüße vom CyberFahnder

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
frog7
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

war heute beim anwalt!

hat erst mal die akte angefordert, und will sich dan erst mit mir besprechen, meinte aber, das es nicht so schlimm ist. wahrscheinlich strafbefehl mit geringer anzahl tagessätze 20-30, oder sogar einstellung gegen ein bußgeld!

kann das hier jemand bestättigen?

gruß frog7

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Kann wohl sein. Ob's mit 20-30 abgeht, weiß ich nicht. Aber von weniger als 90 ist wohl auszugehen.

Es kommt halt auch immer auf den Richter an. Der eine gibt mehr, der andere weniger

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
frog7
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

wieso richter?

anwalt meinte, daß es erst gar nicht zur verhandlung kommt!

im schlimmsten fall strafbefehl!

gruß frog7

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, und wer stellt einen Strafbefehl aus?

...ein Richter ! :)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
frog7
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

@ bobo

schade , dasß du noch keine zeit hattest dich hier mal zur urkundenfälschung und den betrug zu äußern.

würde mich sehr um deine einschätzung freuen, ob urkundenfälschung oder schriftliche lüge und ob betrug vorliegt?

gruß

frog7

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
frog7
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

habe bis heute nichts mehr von der polizei oder staatsanwaltschaft gehört!
anhörungstermin war der 12.08.2003. mein anwalt hat mir geraten, das ich da nicht hingehen soll, und er erstmal akteneinsicht anfordert, das war ende juli!!! akte ist immer noch nicht da( bis mittwoch).

kennt ihr mir wieleicht sagen, was die so lange machen

gruß

frog7

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag "Frog7",

ich habe Ihre Beiträge hier nicht verfolgt. Ich werde mich jedoch, wenn es mir zeitlich möglich ist, heute noch um eine kurze Stellungnahme meinerseits kümmern.

Die Dauer der Ermittlungen und Verfahrensarbeiten hängen sehr mit der jeweiligen Auslastung der Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Naja, daß kann man noch ein wenig strecken. Termin 12.08. ---> der sachbearbeitende Polizist "sitzt" danach z.B. noch 10 Tage auf der Akte, bevor er sie zur StA gibt. Evtl. hat Dein RA Akteneinsichtbeantragt, als die Akte noch gar nicht bei der StA vorlag. Und auch bei StA'en geht mal was unter. Der RA sollte einfach noch mal nachhaken.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

"kennt ihr mir wieleicht sagen, was die so lange machen"

Knicken, Lochen, Abheften? :)

Aber im Ernst, meine Vorredner haben schon Recht. So schnell schießen die Preussen nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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