betriebsgruppenunfallversicherung - todesfall

15. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
keki
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)
betriebsgruppenunfallversicherung - todesfall

hallo,

ein firmeninhaber hatte eine gruppenunfallversicherung für diverse aushilfen und sich als firmeninhaber abgeschlossen.
nun ist dieser verstorben.
die dort festgeschriebenen summen z.b. bei invalidität, tod etc. ... werden diese nur bei einem unfalltod ausbezahlt oder auch bei "normalem" tod ???

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Guten Abend,

Bei einer Unfallversicherung wird eine eventuell vereinbarte UNFALL-TODES-SUMME nur bei TOD durch Unfall ausbezahlt.

Stirbt jemand z.B. durch einen Infarkt oder nach einer schweren Erkrankung ( z.B. Krebs ) werden keine Leistungen aus der Unfallversicherung gewährt.

Viele Grüße
nwg100

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

wie kann man solche eine Frage stellen, die eigentlich bereits beantwortet ist, wenn man logisch denkt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

ich bin mir nicht sicher wo aber gelesen habe ich das:
ein vericherter aufgrund eines herzinfaktes die treppe herunterstürzte und sich dabei das genick brach
in diesem fall wurde die versicherungssumme auch aus der unfallversicherung geleistet.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

@ KristijanM

Sollte Ihnen die Fundstelle noch einfallen bitte mal posten, denn m. E. ist genau der Fall ausgeschlossen, da der Unfall durch einen nicht versicherten Umstand verursacht wurde. Anders wäre es, wenn der Versicherte die Treppe runter stürzt, sich das Genick bricht und durch den Schock einen Herzinfarkt erleidet, durch welchen er verstirbt.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Wird ja immer besser hier.

Bubi Scholz hat seine Frau durch die geschlossene Badezimmertür mit ner Schrotflinte weggepustet.

Es war ein Unfalltod !
Ich kenne den Versicherungsvorgang sehr.

Haltet mal den Ball ein wenig flacher und kommt nicht vom Hundersten ins Tausendle.

Viele Grüße

nwg100

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

@ nwg100:

...neben fachlicher Kompetenz kommt es manchmal auch auf die soziale im Leben an...

Mal drüber nachdenken!

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen