hallo,
ein firmeninhaber hatte eine gruppenunfallversicherung für diverse aushilfen und sich als firmeninhaber abgeschlossen.
nun ist dieser verstorben.
die dort festgeschriebenen summen z.b. bei invalidität, tod etc. ... werden diese nur bei einem unfalltod ausbezahlt oder auch bei "normalem" tod ???
betriebsgruppenunfallversicherung - todesfall
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Guten Abend,
Bei einer Unfallversicherung wird eine eventuell vereinbarte UNFALL-TODES-SUMME nur bei TOD durch Unfall ausbezahlt.
Stirbt jemand z.B. durch einen Infarkt oder nach einer schweren Erkrankung ( z.B. Krebs ) werden keine Leistungen aus der Unfallversicherung gewährt.
Viele Grüße
nwg100
wie kann man solche eine Frage stellen, die eigentlich bereits beantwortet ist, wenn man logisch denkt?
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ich bin mir nicht sicher wo aber gelesen habe ich das:
ein vericherter aufgrund eines herzinfaktes die treppe herunterstürzte und sich dabei das genick brach
in diesem fall wurde die versicherungssumme auch aus der unfallversicherung geleistet.
gruss,
kristijan
@ KristijanM
Sollte Ihnen die Fundstelle noch einfallen bitte mal posten, denn m. E. ist genau der Fall ausgeschlossen, da der Unfall durch einen nicht versicherten Umstand verursacht wurde. Anders wäre es, wenn der Versicherte die Treppe runter stürzt, sich das Genick bricht und durch den Schock einen Herzinfarkt erleidet, durch welchen er verstirbt.
Grüße
Wird ja immer besser hier.
Bubi Scholz hat seine Frau durch die geschlossene Badezimmertür mit ner Schrotflinte weggepustet.
Es war ein Unfalltod !
Ich kenne den Versicherungsvorgang sehr.
Haltet mal den Ball ein wenig flacher und kommt nicht vom Hundersten ins Tausendle.
Viele Grüße
nwg100
@ nwg100:
...neben fachlicher Kompetenz kommt es manchmal auch auf die soziale im Leben an...
Mal drüber nachdenken!
Grüße
Und jetzt?
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