Hallo zusammen,
wenn in einer Eigentümerversammlung
im Jahre 2013 der Beschluss im Protokoll mit folgendem Wortlaut gefasst wurde:
quote:
Die Verwalterbestellung und entsprechend der Verwaltervertrag mit der Fa. XYZ wird ab dem 01.01.2014 bis 31.12.2014 zu den gleichen Konditionen für ein weiteres Jahr verlängert
Ergebnis: Beschluss wurde einstimmig angenommen
ist es dann zusätzlich erforderlich, wenn die Eigentümergemeinschaft zum 01.01.2015 wechseln will, dem Verwalter zu kündigen?
Ich bin der Meinung, dass dies nicht erforderlich ist, da der Verwaltervertrag befristet und mit Beendigung des Jahres 2014 automatisch - sofern nicht wieder per Beschluss verlängert - die Dienstleistung beendet wird. Eine gesonderte Kündigung ist daher nicht erforderlich, oder sehe ich das falsch?
Grüße
bisk
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