befristeter Verwaltervertrag vs Kündigung

17. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
biskini
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 169x hilfreich)
befristeter Verwaltervertrag vs Kündigung

Hallo zusammen,

wenn in einer Eigentümerversammlung im Jahre 2013 der Beschluss im Protokoll mit folgendem Wortlaut gefasst wurde:

quote:
Die Verwalterbestellung und entsprechend der Verwaltervertrag mit der Fa. XYZ wird ab dem 01.01.2014 bis 31.12.2014 zu den gleichen Konditionen für ein weiteres Jahr verlängert

Ergebnis: Beschluss wurde einstimmig angenommen


ist es dann zusätzlich erforderlich, wenn die Eigentümergemeinschaft zum 01.01.2015 wechseln will, dem Verwalter zu kündigen?

Ich bin der Meinung, dass dies nicht erforderlich ist, da der Verwaltervertrag befristet und mit Beendigung des Jahres 2014 automatisch - sofern nicht wieder per Beschluss verlängert - die Dienstleistung beendet wird. Eine gesonderte Kündigung ist daher nicht erforderlich, oder sehe ich das falsch?

Grüße
bisk



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

quote:
da der Verwaltervertrag befristet und mit Beendigung des Jahres 2014 automatisch - sofern nicht wieder per Beschluss verlängert - die Dienstleistung beendet wird.


Wenn das so im Verwaltervertrag steht, dann ist das so.

Wenn da etwas anderes steht, dann ist das anders.

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"Heike aus Bochum"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Nach dem Beschlusstext ist davon auszugehen, dass kein neuer Verwaltervertrag abgeschlossen wurde. Daher ist auch nicht von einer vom Beschluss abweichenden vertraglichen Vereinbarung auszugehen.

Die Verwalterbestellung endet mit Ablauf des Bestellzeitraumes. Der Vertrag endet entsprehend der Beschlussfassung zum gleichen Zeitpunkt.

Es kann dennoch nicht schaden, vorsorglich den Vertrag zu kündigen.

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"lg.
R.M. "

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