befristeter Mietvertrag - kündigungsgrund fehlt

20. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
calem
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
befristeter Mietvertrag - kündigungsgrund fehlt

Hallo

ich habe einen Einheitsmietvertrag unterschrieben.
In diesem Vertrag ist eine Mietdauer von 3 Jahren eingetragen und ist somit befristet bis zum 31.07.2013.
Allerdings ist kein kreuz gesetzt worden bei den 3 Möglichen Gründen der Befristung
(Eigennutzung - Renovierung - Dienstleistung Verpflichteten vermieten).

Ändert sich somit mein befristeter Mietvertrag in einen unbefristeten Mietvertrag?

Grüsse

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Vieleicht zur Sicherheit noch die Frage, ob es sich um eine Befristung handeln sollte, oder um einen gegenseitigen Kündigungsverzicht für 3 Jahre ??

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
calem
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi
Von kündigungsverzicht für die 3 jahre war nie die rede.
Nur davon das nach 3 jahren verhandelt wird, ob der vertrag verlängert wird oder nicht.

Mir geht es in erster linie um nen kauf einer immobilie.
Wichtig ist das ich die drei monate kündigungsfrist bekomme.

Danke für die antwort

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Es wäre vielleicht doch besser, wenn man die Klausel im Wortlaut lesen könnte.

Von was letztendlich die "Rede" war ist vorerst nebensächlich.
Nur das, was schriftlich vereinbart wurde, ist maßgebend.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
calem
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Die "rede" wurde auch festgehalten.
Also schriftlich festgehalten das bei ablauf der frist nach den 3 jahren über eine verlängerung neu verhandelt wird.

Was mich halt interessiert ist, wie sieht es bei einer kündigung innerhalb der befristeten mietvertrages aus. Wenn kein kündigungsgrund (siehe oben) festgelegt wurde?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn es sich nicht um einen Kündigungsverzicht handelt, dann hast Du, mangels Befrsitungsgrund einen unbefristeten Vertrag, der mit 3monatiger Frist gekündigt werden kann.

Nur wird dies leider oft verwechselt, Kündigungsverzicht/befristeter Mietvertrag, daher die Nachfrage.

Und wie Sinus schrieb, wäre es am sinnvollsten, die Klausel zu posten, da man danne rst wirklich beurteilen kann, wie das Ganze im Wortlaut zu verstehen ist, bzw. einscannen und hochladen + Link hier setzen.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Was wohl auch nicht ganz unwichtig wäre:

Gewerblicher oder Wohnraummietvertrag?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Gewerblicher oder Wohnraummietvertrag?


Das ging mir auch schon durch den Kopf, aber da er schrieb "Einheitsmietvertrag" dachte ich mal an Wohnraum.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
calem
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Es geht um wohnraum den ich mit meiner frau nutze

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn es sich nicht um einen Kündigungsverzicht handelt, dann hast Du, mangels Befrsitungsgrund einen unbefristeten Vertrag, der mit 3monatiger Frist gekündigt werden kann. <hr size=1 noshade>


Ja, aber kommentarlos nur vom M, nicht vom Vm.

Der bräuchte ein berechtigtes Interesse i.S. § 573 II BGB , sonst wäre seine Kündigung unwirksam.

Auch wenn die Befristung unwirksam ist, vorher wird der Vm. ein berechtigtes Interesse kaum nachweisen können. Er hat ja zu erkennen gegeben, dass er vorher die Wohnung nicht braucht.

Danach hängt es dann davon ab, wie die Vm.-Kü. begründet wird.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
calem
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen,

anbei ein Link mit der Mietdauer.
http://s1.directupload.net/file/d/2836/rreyq54f_jpg.htm


Desweiteren steht auf der letzten Seite unter Zusatzvereinbarungen / Schriftform:
ab dem 01.08 2013 verlängert sich das Mietverhältniss jährlich, wenn nicht eine seite vorher kündigt


Danke

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Du kannst mit 3monatiger Frist kündigen, oder länger wohnen bleiben, die Befristung ist unwirksam.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.139 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen