Hey ihr Lieben:
ich habe eine Frage zur Untevermietung:
Ich bin Hauptmieter und mein alter Mitbewohner (Untermieter) würde ende September ausziehen. Dafür würde meine Freundin als neue Untermieterin einziehen.
Nun haben wir der Hausverwaltung diesen Grund und den Grund der geringeren finanziellen Belastung im Antrag geschildert. Am Telefon war die Dame bereits sehr unkooperativ und fragte seit wann denn die Freundin existiere und sagte mir, dass die Eigentümer ja nicht gern fremde Leute in den Wohnungen haben etc. Sie war also äußerst unhöflich und stellte sehr persönliche fragen wie:" wieso mieten sie sich überhaupt eine Wohnung an, wenn sie diese nicht allein zahlen können." Was sie wohl nicht wusste: wir zogen hier bereits als WG ein und sie hatten damals kein Problem damit.
Wir bekamen nun die Genehmigung zur Untervermietung, welche jedoch nur auf 1 Jahr befristet ist.
Frage 1: Ist dies zulässig, da es sich hierbei um meine Lebensgefährtin handelt?
Sie fordern außerdem den Nachweis meines derzeitigen Studiums um das berechigte finanzielle Interesse nachgewiesen zu bekommen. Den Antragspunkt, dass es sich um meine Lebensgefährtin handelt, haben sie gänzlich ignoriert.
Desweiteren wurde der Untermietzins auf 20% der gesamten(!) Untermiete geschlagen.
Frage 2: Ist das zulässig? Immerhin sind hier Strom/Gas- und Nebenkosten inklusive.
Für den alten Untermieter bekamen wir vor 3 Jahren nur eine pauschale Erhöhung von 10€.
Zitat"Nach der heutigen Rechtsprechung ist es üblich, dass Vermieter einen Untermietzuschlag von 20 bis 25% monatlich verlangen." :
Vielen Dank für die Hilfe!!
-- Editier von Fedonis am 19.09.2017 16:07