Hallo,
ich habe einen Brief von der Bußgeldstelle bekommen. Sei 54km/h zu schnell gefahren (bereits mit Toleranzabzug). Erlaubt waren außerorts 80kmh, gefahren laut einer stationärernMessanlage (Firma Robot) 134kmh.
Ich bin mir eigentlich sicher, dass ich nicht so schnell gefahren bin. Macht es hier Sinn Einspruch einzulegen?
Danke
außerorts zu schnell gefahren
16. November 2017
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Frage vom 16. November 2017 | 10:11
Von
Status: Beginner (109 Beiträge, 67x hilfreich)
außerorts zu schnell gefahren
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#1
Antwort vom 16. November 2017 | 11:38
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Macht es hier Sinn Einspruch einzulegen?
Schwer zu sagen. Wenn man eine Chance haben will, dann nur mit Anwalt.
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