hallo hatte am 6.1.11 einen autounfall woran ich nicht schuld bin,es waren schneeverwehung und mir kam ein auto auf meiner fahrbahn entgegen,als ich es gesehn haben hab ich noch versucht zu bremsen aber es hat nix mehr gebracht.
die gute frag habt sich wirklich einen dreck um mich gekümmert,sahs nur in ihrem auto und hat tel.
ich hab dann die polizei gerufen,schuldfrage ist geklärt,sie ist schuld.
mein auto ist wahrscheinlich ein wirtschaftlicher totalschaden.
bei mir sind gestern dann die richtigen schmerzen gekomm,war dann im kh und es wurde ein schleudertrauma und rückenprellung festgestellt,trage jetz so ne halskrause und muss montag wieder zum arzt.
nun zu meinen fragen.
die polizei hat nun ja noch keinen personen schaden aufgenommen,muss ich das da jetz noch der polizei melden??
muss ich bei der versicherung von der frau anrufen und sagen das noch ein personen schaden dazu komm?
was bekommt man da jetz genau von der versicherung wieder?die behandlungskosten?schmerzengeld?
-----------------
""
autounfall,geisterfahrer..
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Zunächst einmal sollte der Schaden auch der eigenen Versicherung gemeldet werden.
Dann halte ich eine Informaltion der gegnerischen Versicherung für durchaus sinnvoll, da die ja zahlen soll.
Die Polizei hat damit eigentlich nichts mehr zu tun, es sei denn, Du erwägst, Strafantrag bzgl. einer (fahrlässigen) Körperverletzung zu stellen.
Die Versicherung wird dann zumindest die Behandlungskosten übernehmen. Vorausgesetzt, dass die Schuldfrage wirklich eindeutig geklärt ist.
Schmerzensgeld wohl auch, wobei dieses erst einmal beziffert werden müsste.
-----------------
""
welcher versicherung von mir muss ich das melden?autoversicherung oder unfallversicherung?
bringt das denn was wenn man eine strafanzeige stellt?
wer und wie wird das schmerzengeld festgelegt?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
1. Deiner KfZ Haftpflicht
2. Es bringt im Zweifel ein Verfahren gegen den Unfallgegner, das wieder eingestellt wird.
3. Der Schmerzensgeldanspruch ist ein zivilrechtlicher Anspruch und wird in deinem Fall wohl vom Amtsgericht festgelegt.
Bei deinen Schilderungen dürfte das Schmerzensgeld bei einer Woche vermutlich mit 250 bis 400 € angemessen beziffert sein, das ist aber nur eine erste Einschätzung.
-----------------
""
muss man da irgendwas machen um an schmerzengeld zu kommen?
ich soll morgen bei der versi.vom unfallverursacher anrufen und den personenschaden melden,sagen die mir dann alles weitere wie es jetz weitergeht...
also ich glaube kaum das das mit ner woche getan is,jetz sind 3tage vergangen und die schmerzen werden immer schlimmer anstatt besser
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten