auto wurde 2 mal verkauft

4. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
scsi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
auto wurde 2 mal verkauft

hallo,
ich habe letztes jahr im august einen pkw gekauft. der kaufvertrag wurde abgeschlossen. das geld habe ich auch gegeben. der verkäufer meinte, er brauche das auto noch 2 wochen, ich solle solange warten. dann kann ich das auto bekommen.

2 wochen später hat er gemeint, er braucht das auto noch ca. 1 woche
er hat mich die ganze zeit so hingehalten. im dezember habe ich einen anwalt eingeschaltet. er hat sich nicht so richtig darum gekümmert, wollte nur mein geld haben. er hat von mir ca. 760 euro kassiert. gerichtsvollzieher wurde beauftragt.

es hat sich rausgestellt, dass der verkäufer den wagen, paar tage später, nachdem wir den vertrag abgeschlossen haben, an einen anderen verkauft hat. dieser käufer fährt mit dem auto in stuttgart rum.

der verkäufer wäre mittellos, sodass mein anwalt die hoffnung aufgegeben hat, und nichts mehr machen möchte.


kann ich jetzt zur polizei gehen und persönlich eine anzeige gegen ihn erstatten, ohne dass ich mir einen anwalt nehmen muss ? schließlich weiss ich ja jetzt, dass der wagen 2 mal verkauft wurde.

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

Für eine Anzeige brauchst du keinen Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
scsi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

kann man die anzeige bei einer beliebigen polizeistelle erstatten oder muss ich das in dem ort machen, wo ich wohne.

zur zeit lebe ich mit meiner freundin, meine offizielle wohnort ist ca. 100km entfernt.
werde mich demnächst ummelden, aber das dauert noch 1-2 wochen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo!

Scheint ein prima Anwalt zu sein, dem Dein Anliegen auch wichtig ist ...
Was die Anzeige angeht (wieso hat der Anwalt in so einer Situation nicht laengst dazu geraten?): denke schon, dass Du sie sofort stellen solltest. Unabhaengig davon, wo Du bist. Die Polizei wird sie schon entsprechend weiterleiten.
Wuensche jedenfalls viel Glueck.

Gruss
Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
wieso hat der Anwalt in so einer Situation nicht laengst dazu geraten?


Weil das nur ne Geldstrafe für den Täter bringt

quote:
er verkäufer wäre mittellos


Und man dann nach der Strafe dran ist Geld zu bekommen.
Und weil der Anwalt dafür wohl keinen Auftrag erhalten hat und nicht noch mehr Geld rauswerfen will. Denn für ein Strafverfahren (Nebenklage) kassiert der Anwalt nochmal Geld.

Der Anwalt soll die Forderung titulieren und dann wartet man man 10 Jahre ab. Evtl wird der Gegener doch noch seriös.

K.


-----------------
"----------
Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

quote:
Weil das nur ne Geldstrafe für den Täter bringt

Ja, aber auf der anderen Seite kann ein Anwalt doch nicht dem Klienten nahe legen, die Sache auf sich beruhen zu lassen? :???:

quote:
Der Anwalt soll die Forderung titulieren und dann wartet man

Eben, das halte ich neben der Anzeige fuer das Mindeste.
Die Anzeige schuetzt u.U. auch andere vor dem Taeter.

Gruss
Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> auf der anderen Seite kann ein Anwalt doch nicht dem Klienten nahe legen, die Sache auf sich beruhen zu lassen?

Wenn das finanziell klüger wäre, wieso nicht? Der Klient kann ja immer noch entscheiden, trotzdem zu klagen.

> Die Anzeige schuetzt u.U. auch andere vor dem Taeter.

Sehr unwahrscheinlich, zumal sich die Sache nicht so liest als verkaufe der Betreffende ständig Autos, die er nicht besitzt.

Wahrscheinlicher ist, daß er das Auto "ganz normal", d.h. ohne Betrugsabsicht, zweimal verkauft hat (im Glauben, den eBay-Vertrag nicht einhalten zu müssen) und durch seine Pleite dann das Geld nicht zurückzahlen konnte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo CvD,

quote:
Wenn das finanziell klüger wäre, wieso nicht?

Es geht ja zunaechst um eine Strafanzeige. Die kostet das Opfer nichts!
Hier sieht ja ein Anwalt ganz offenbar den Betrug und moechte,
weil es sich fuer IHN nicht lohnt, den Taeter durchkommen lassen.
Wo ist da der Glaube an das herrschende Recht geblieben?

quote:
Der Klient kann ja immer noch entscheiden, trotzdem zu klagen.

Das waere die naechste Aufgabe: hier den Kunden auf das Kostenrisiko aufmerksam zu machen.
Aber aus der Ferne zu diagnostizieren, dass es nichts zu holen gibt halte ich fuer sehr gewagt.
So bleibt der Klient auf den ersten Kosten fuer den Anwalt sitzen.
Zusaetzlich(!) auf dem Verlust fuer den bezahlten Kaufpreis. Und hat immer noch kein Auto.

quote:
Sehr unwahrscheinlich, zumal sich die Sache nicht so liest als verkaufe der Betreffende ständig Autos, die er nicht besitzt.

Das ist richtig. Aber evtl. hat der Taeter genug Phantasie, auch andere Einnahmen zu realisieren, die auf Kosten eines Dritten gehen?!

quote:
Wahrscheinlicher ist, daß er das Auto "ganz normal", d.h. ohne Betrugsabsicht, zweimal verkauft hat

Hey, idR glaube ich ja zuerst an das Gute im Menschen! Aber hier hat jemand ein Auto
verkauft, dass er schon verkauft hatte (hat auch Geld bekommen) und welches er sich
wissentlich/aktiv noch fuer einen begrenzten Zeitraum geliehen hat!
Wieso der Kaeufer nicht wenigstens die Papiere an sich genommen hat, verstehe ich aber nicht.
Trotz dieses Fehlers wuerde ich ein Versehen des Verkaeufers als Laie ausschliessen.

Gruss
Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
Es geht ja zunaechst um eine Strafanzeige. Die kostet das Opfer nichts!


Ja so ein Anwalt ist wie das Rote Kreuz - kostenlos

quote:
Aber aus der Ferne zu diagnostizieren, dass es nichts zu holen gibt


Es soll Anwälte geben die in der Schufa mal nachsehen :-)

quote:
Wieso der Kaeufer nicht wenigstens die Papiere an sich genommen hat, verstehe ich aber nicht.


Na es gehören im zwei D... dazu.

K.

-----------------
"----------
Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.248 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen