ausspähen von daten anzeige

24. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb477062-46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
ausspähen von daten anzeige

ich habe eine anzeige gekommen, dass Problem ist das ich es nicht war sondern einer meiner kinder . ich bin mutter von 5 kinder und besitzen einen Computer alle meine kinder meinen sie waren es nicht. Zu tat zeit waren alle zuhause. jedes meiner kinder 3 von den 18 und keiner hat gesehen wer am leptop war wer haftet jetzt. Haft ich als Mutter da ich der störfaktor bin. (das war vor drei Monaten) was soll ich jetzt machen


-- Editiert von fb477062-46 am 24.10.2017 18:29

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb477062-46):
Haft ich als Mutter





Zitat (von fb477062-46):
was soll ich jetzt machen

Den Sachverhalt mal verständlich und detailliert schildern wäre ein Anfang.
Wenn man dann als Bonus noch die Grundreglen der Deutschen Sprache anwenden würde, wäre das auch ganz angenehm.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb477062-46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

also ich habe eine Anzeige bekommen. Tatvorwurf ausspähen von daten und daten veränderung. Ich war das nich. Es muss ja einer meiner kinder gewesen sein. wir teilen uns einen Laptop zu fünft . alle meine kinder sagen das sie zu tat Zeit nich am laptop waren. und wissen selbst nicht wer am laptop war. Hafte ich als Störfaktor. Meine Kinder waren alle zuhause. und verneinen alles. Die Polizei meint es wurde eine emal gehäckt und alles Passwörter wurden geändert. Durch die Ip Verfolgung wurde ich angezeigt

-- Editiert von fb477062-46 am 24.10.2017 19:39

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,
weißt Du, wie der Geschädigte heißt? Eventuell gibt es eine Verbindung zwischen dem/der Geschädigten und einem deiner Kinder (gleiche Schule/Klasse oder so etwas). Dann hast du die Antwort auf die Frage nach dem Verursacher.
Gleichwohl gilt natürlich, dass du als Mutter ein Aussageverweigerungsrecht hast.
Im Strafrecht gibt es keine Störerhaftung. Das Gericht muß zu der Überzeugung kommen, dass DU den Account gehackt und Daten verändert hast. Wenn das nicht eindeutig bewiesen werden kann, gibt es auch keine Verurteilung. Aber das kann in deinem Fall auch anders enden.

Araval

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb477062-46):
Ich war das nich. Es muss ja einer meiner kinder gewesen sein.

Nö, das kann auch ein Hacker gewesen sein.


Hier sollte man sich erst mal nicht äußern und überlegen Akteneinsicht zu nehmen. Akteneinsicht gibt es schon unter 100 EUR. Der Herr Lott hat mal damit geworben: http://www.123recht.net/Rechtsanwalt-Marco-Lott-Rastatt-__l108330.html



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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