ausschließliche Nutzungsrechte im Honorarvertrag

25. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Erikka
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
ausschließliche Nutzungsrechte im Honorarvertrag

Hallo liebes Forum,

in einem Honorar-Rahmenvertrag, den ich noch nicht unterzeichnet habe, findet sich folgende Klausel:

Nutzungsrechte:

Dem Auftraggeber stehen die ausschließlichen Nutzungsrechte am Arbeitsergebnis der Dozentin zu. Dies gilt auch dann wenn durch die Tätigkeit des Dozentin Urheberrechte begründet worden sind. Mit dem Honorar sind sämtliche Urheberrecht abgegolten. Dem Auftraggeber steht jegliche Verwertung der Arbeitsergebnisse der Dozentin zu.

Meine Frage: Verstehe ich das richtig, dass jedes Arbeitsblatt was ich erstelle und jede Übung die ich mir ausdenke bei dieser Klausel "tot" ist für jegliche Verwendung bei anderen Auftraggebern oder eigener Nutzung innerhalb von Seminaren bei denen ich selbst Veranstalter bin?

Mein Plan von Dozententätigkeit sieht eigentlich nur vor uneingeschränkte einfache Nutzungsrechte zu vergeben außerdem soll das Urheberrecht unangetastet bleiben. Mich überrascht überhaupt das ein Urheberrecht mit Honorar abgegolten werden kann?

-- Editiert von Moderator am 25.10.2017 16:06

-- Thema wurde verschoben am 25.10.2017 16:06

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Was ist denn genau ihre Tätigkeit? Und warum gibt es einen Vertrag vom Leistungsempfänger und nicht von Ihnen?

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#2
 Von 
Erikka
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Gerne beantworte ich die Frage. Tätigkeit wären Vorträge und Workshops zu bestimmten Themen innerhalb von nach AZAV anerkannten Arbeitsqualifizierungsmaßnahmen (mehrwertsteuerbefreit) oder in maßgeschneiderten Seminaren (mehrwertsteuerpflichtig) bei deren Kunden also z.B. Inhouse-Seminare zu Themen wie Fundraising, Fördermittelakquise, Öffentlichkeitsarbeit. Ich hätte auch lieber ein einfaches Angebot mit unseren AGB gemacht. Aber da alle externen Dozenten da Honorarrahmenverträge haben ist das einfach deren Workflow. Die haben da sonst eher mit Alleinunternehmern zu tun (Ich bin eine GbR). Und es ist eben kein Einzelauftrag sondern regelmäßig wiederkehrende Vorträge, was natürlich wirtschaflich attraktiv ist.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

:forum:
Mit Arbeitsrecht hat das ja nun nichts zu tun ...



Zitat (von Erikka):
Mit dem Honorar sind sämtliche Urheberrecht abgegolten.

Das ist Unfug.


Im übrigen hat die Firma "Edding" was nettes im Sortiment für Klauseln die man nicht mag.
Also einfach anwenden unterschreiben, zurücksenden und abwarten ob was an Bestätigung kommt.



Zitat (von Erikka):
Ich bin eine GbR

Eine Einzelperson kann keine GbR sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Erikka
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

gemeint war: Ich bin in einer GbR

0x Hilfreiche Antwort

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