Hallo,
ich bin gerade mit hoher Wahrscheinlichkeit einem Abzocker ins Netz gegangen.
Ich wollte eine Schufa Auskunft anfordern und bin dabei auf der Seite auskunft-anfordern.de gelandet.
Das ganze wirkte für mich seriös und auch die Gebühren von 14,90 € kamen mir jetzt nicht übertrieben vor ( ich wusste nicht das man das auch kostenlos haben kann). Wie auch immer habe ich dem ganzen zugestimmt und dort bestellt. Leider gibt es auch einen Punkt der besagt das ich auf mein Wiederrufsrecht verzichte und möchte das die Leistung sofort erbracht wird.
Als ich gerade die Rechnung per Mail bekam wurde ich das erste mal stutzig da von einer Firma Namens NPHO Services Ltd. & Co. KG kam.
Mit etwas Recherche im Internet kommt man schnell zu der Erkenntnis das die Seite und der Inhaber zumindest zweifelhaft sind. Viele haben anscheinend nicht den beantragten Schufa Auszug erhalten und mussten trotzdem zahlen.
Am meisten Ärgere ich mich eigentlich gerade über meine eigene Dummheit da ich sowas normalerweise vorab prüfe.
Gibt es eine Möglichkeit trotz den Verzicht auf Widerruf vom Vertrag zurück zu treten?
Danke vorab
Ergänzung: Die Seite ist wohl mal wieder von F. Drescher.. ist ja mittlerweile bestens bekannt.
-- Editier von crasher1985 am 24.08.2017 16:01
auskunft-anfordern.de / Abzocke?
24. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 24. August 2017 | 15:10
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 22x hilfreich)
auskunft-anfordern.de / Abzocke?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 24. August 2017 | 16:48
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Hast du den Schufa-Auszug denn erhalten?
#2
Antwort vom 24. August 2017 | 17:28
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 22x hilfreich)
Hab ja vorhin erst beantragt und mich leider danach erst über die Seite belesen. Daher ja meine Frage ob ich eine Möglichkeit habe zu wiederrufen.
Und ob die Schufa Auskunft kommt oder nicht spielt soweit ich das gelesen habe dabei nichtmal eine Rolle den die Bezahlung erfolgt für die Diesntleistung diese zu beantragen. Und ob die tatsächlich stattfindet ist schwer nachvollziehbar.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. August 2017 | 19:16
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung erbracht wurde etc. Dann sollen die die Antragstellung nachweisen.
Und jetzt?
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