hallo,
ich bin aus Moldau ,ich bin verheiratet 09.02.2015 in Rumänien und wohne in Deutschland mit mein Mann (EU-Bürger) und, ich habe bekommt Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre. Ich habe ein Kind 1 Jahr alt Geburtsurkunde Eu-Bürger (Rumänien). Meine Frage: wenn ich Scheidung machen darf ich noch in Deutschland bleiben ?? oder muss ich zurück nach Moldau?
danke,
Mfg.
aus Moldau mit Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre
8. Februar 2017
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Frage vom 8. Februar 2017 | 18:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
aus Moldau mit Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre
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