hi zusammen,
ich hab eine frage zum aufrechnungsanspruch...
das jugendamt hat von 1996 bis 2004 unterhaltsvorschussleistungen
an die mutter meiner unehelichen tochter bezahlt. immer mal wieder
zwischendrin hat das jugendamt sich bzgl. der rückzahlung gemeldet
und auch einmal (2004) für kurze zeit was gepfändet.
seit mai 2004 bin ich im privaten inso-verfahren. laufende unterhalts-
verpflichtungen gibt es seit 2004 keine mehr da die tochter adoptiert
wurde.
trotz der privatinso wird nun automatisch jede steuererstattung u.ä.
vom finanzamt sofort und direkt auf das konto des inso-verwalters
überwiesen. laut finanzamt im bezug auf einen aufrechnungsanspruch
den das jugendamt gestellt hat.
bisher war ich der meinung das die (alt)forderung des jugendamtes
mit in der insolvenz drin sind (nur rückständiges) und somit der
anspruch auf aufrechnung erledigt ist - oder überseh ich hier was?
bin für ein paar tips dankbar!
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aufrechnungsanspruch bei privatinsolvenz
6. Juni 2010
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Frage vom 6. Juni 2010 | 17:23
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
aufrechnungsanspruch bei privatinsolvenz
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#1
Antwort vom 7. Juni 2010 | 10:15
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 196x hilfreich)
quote:
trotz der privatinso wird nun automatisch jede steuererstattung u.ä.
vom finanzamt sofort und direkt auf das konto des inso-verwalters
überwiesen. laut finanzamt im bezug auf einen aufrechnungsanspruch
den das jugendamt gestellt hat.
Deine Aussage widerspricht sich. Wenn das Finanzamt den Aufrechnungsantrag berücksichtigen würde, gingen die Erstattungen nicht an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder sondern direkt an das Jugendamt.
Grüße, Borion
#2
Antwort vom 7. Juni 2010 | 10:58
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
punkt ist der:
ich habe mein auto verkauft und ein entsprechendes guthaben
an kfz steuer. direkt auf dem bescheid des FA steht:
guthaben wird überwiesen an RA xxxx für (mein Name).
beim letzten auto war es das gleiche. da hab ich auf dem
FA angerufen warum das so wäre und die entsprechende
Erklärung erhalten wie zuvor beschrieben (Aufrechnung JA).
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#3
Antwort vom 7. Juni 2010 | 11:40
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 196x hilfreich)
Also aufgrund der Privatinsolvenz muss das Guthaben an den Insolvenzverwalter gehen und das tut es lt. deinen Angaben offensichtlich auch. Es läuft demzufolge alles richtig und es besteht kein Grund irgendwas zu veranlassen.
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