auf den Erlass des Regelbußgeldbescheides verzichtet, dafür Verwarngeld

1. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lachliesl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
auf den Erlass des Regelbußgeldbescheides verzichtet, dafür Verwarngeld

Hallo,
ich hatte mitte September einen Unfall mit einem Omnibus. Dieser fuhr auf der vorfahrsberechtigten Straße von rechts kommend zu weit links, was ich nicht wahrgenommen haben und somit beim Rechtsabbiegen mit diesem kollidiert bin.
Heute habe ich endlich Post vom Fachbereich öffentliche Sicherheit erhalten. Ich hatte dem Vorwurf "Sie haben beim Rechtsabbiegen in weiten Bogen gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen" widersprochen und einen Unfallbericht mit Bildern und meiner Schilderung an den Fachbereich öffentliche Sicherheit gesendet. Denn ich bin nicht zu weit rechts gefahren, mein rechtes Rad stand beim Zusammenstoß noch in der Gosse.

Nun denn, heute bekam ich Post mit folgendem Wortlaut:
Sie verstießen durch Rechtsabbiegen im weiten Bogen gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.
Aufgrund der Gesamtumstände habe ich auf den Erlass eines Regelbußgeldbescheides (Geldbuße 100 EUR zzgl. Kosten und 1 Punkt) verzichtet und bin ins Verwarngeldverfahren übergegangen. §17 OWiG , §2 Abs.2 , §1 Abs. 2, § 49 StVO , §24 StVG , 4.1BKat, §3 Abs. 3 BKatV, §19 OWiG
Beweismittel: Unfallbericht
Wegen deieser Ordnungswidrigkeit werden SIe hiermit verwarnt, es wird ein Verwarngeld in Höhe von 40,00 EUR erhoben (§§56 , 57 OWiG ).
Die Verwarnung wird nur wirksam...


Nun bin ich zum einen sehr glücklich, dass nach dem ganzen Mist mit dem kaputten Auto nur 40 EUR fällig werden. Jedoch frage ich mich, wie hier nun die Schuldfrage ist? Trage ich trotzdem die volle Schuld und meine Versicherung muss auch den Schaden des Unfallgegners zahlen, oder wird durch den Verzicht des Bußgeldes nur eine Teilschuld eingeräumt.

Ich hoffe, hier hat jemand eine Antwort für mich.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das Bußgeld/Verwarngeld hat nur bedingt etwas mit der zivilrechtlichen Schuldfrage zu tun. Daher wäre auch das zunächst verhängte Bußgeld nicht zwingend mit einer Alleinschuld verbunden.

Da aufgrund des Umstandes, dass der Bus zu weit links gefahren ist, der Unfall für den Bus nicht unvermeidbar war, haftet, der Bus mindestens in Höhe der Betriebsgefahr, also ca. 1/4. Ob dessen Quote höher ausfällt hängt von den genauen Umständen ab.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ich schließe mich an, eine Mitschuld des Busfahrers dürfte gegeben sein (Rechtsfahrgebot nicht eingehalten).

Die Hauptschuld bleibt aber in (fast) jedem Fall bei dir, der Bus hatte Vorfahrt und die gilt für die gesamte Straße. Außerdem hast du gegen das Sichtfahrgebot verstoßen.
Der Tatvorwurf ist zwar dementsprechend nicht korrekt (imho), ändert aber nichts bzw. nicht viel (mit den 40 Euro bist du sogar recht günstig davongekommen).

Zitat:
... und meine Versicherung muss auch den Schaden des Unfallgegners zahlen, ...
Was interessiert dich das?
Wenn dann ist doch dein eigener Schaden viel wichtiger. Hast du schon Ansprüche an die gegnerische Versicherung gestellt?
Oder warst du vollkaskoversichert?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lachliesl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten...
ja, mein Auto ist wieder heile, da es Vollkasko versichert war... das mit der Haftpflicht und der Begleichung des Schadens des Unfallgegners interessiert mich, weil meine Versicherung mich schon gefragt hatte, wie ich das sehe und ich angegeben habe, aus meiner Sicht nicht die volle Schuld zu tragen.
Aber dann werde ich jetzt das Verwarngeld zahlen, denn damit komme ich wirklich gut weg. Als gestern der Brief kam, war mir richtig schlecht, weil ich das schlimmste vermutete. Ich war dann jedoch sehr erleichtert, nachdem ich ihn gelesen hatte. Mein Mann hat mich nur etwas verunsichert, woraufhin ich hier die Frage gestellt hatte.

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