auf Einkaufsmarktparkplatz abgeschleppt

3. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
auf Einkaufsmarktparkplatz abgeschleppt

Hallo,
diesen Fall hatte ich vor geraumer Zeit schon einmal geschildert, nochmal der Kurzbericht :
Es wurde regelmässig auf einem Norma-Parkplatz von Anwohnern geparkt. Auf diesem Parkplatz stehen KEINE Schilder, daß man hier nicht parken darf. Nach ca. 1/2 Jahr wurden plötzlich mehrere Fahrzeuge umgesetzt, darunter auch (wie peinlich) mind. 2 Fahrzeuge von Kunden, die gerade einkauften.
Auch heute steht auf diesem Parkplatz kein entspr. Schild, von wegen 1 Stunde für Einkauf o. ä.

Nun kam vom RA Post, 150 EUR Abschleppen + RA Gebühr 32.- EUR, vorher kam keine Rechnung oder ähnliches.

Muss der Fahrzeughalter das Abschleppen bezahlen ??

Gruß

Michael

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31 Antworten
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#1
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo Michael,

der Supermarktparkplatz ist Privatgrundstück. Er ist dazu da, dass Kunden, die dort einkaufen, auch parken können.

Wenn ich das richtig lese, dann kaufst Du aber nicht dort ein, sondern parkst nur regelmäßig Dein Auto, richtig?

Also ich würde mal sagen, Rechnung bezahlen und in Zukunft woanders parken.

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

ich selber habe dort nicht geparkt, sondern Verwandtschaft. Wie gesagt wurde dort ab und zu geparkt, wenn auf der Strasse kein Platz mehr war.

Natürlich parkt man nun nicht mehr da. Nur :

- ist es rechtens, daß dann ein Rundumschlag kommt ??

- daß kein entspr. Schild aufgestellt wird

- daß man gleich über den RA geht und nicht den direkten Weg (Schadensminderungspflicht )?

Soweit ich weiß, darf ich ja nicht mal ein Fahrzeug abschleppen lassen, das vor meiner Ausfahrt steht, ausser es sind gravierende Umstände gegeben.

Gruß

Michael

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#3
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo Michael,

wenn es durch die Gegebenheiten ersichtlich ist, dass der Parkplatz zum Supermarkt gehört (also z. B. direkt vor dem Eingang und womöglich noch die Einkaufswagen auf dem Platz), dann benötigt man nicht noch zusätzlich ein Schild.
Schließlich kann man ja auch davon ausgehen, dass eine Grundstückseinfahrt Privatraum ist ;) .

Man kann auch als Privatperson Fahrzeuge vor der Ausfahrt abschleppen lassen. Beim Abschleppen gilt aber, dass man als Auftraggeber erstmal die Kosten übernehmen muss.

Evtl. kann man probieren, die Zahlung der Rechnung zu verweigern. Dann dürfte auch nichts weiter passieren und der Supermarkt bleibt auf den Kosten sitzen. Dazu kann aber ein RA besser etwas sagen.

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#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>der Supermarktparkplatz ist Privatgrundstück<<

Nur, wenn da eine Schranke, Zaun, usw. ist.
Ansonsten öffentlich!

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#5
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo epoeri,

seit wann das? Ich muss doch nicht als Grundstücksbesitzer mein Grundstück einzäunen, bzw. mit einer Schranke sichern, um es als Privatbesitz geltend zu machen. Das wäre ja noch schöner.

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

habe heute per Post den Brief des RA bekommen.
Die wichtigsten Punkte auszugsweise :

"ihr Fahrzeug am XX.XX.XX auf dem Betriebsgelände der Mandantschaft falsch abgestellt"

"Nachdem Ihr Fahrzeug länger als 2 Stunden auf dem Kundenparkplatz abgestellt war, war die Mandantschaft berechtigt, das Fahrzeug zu entfernen"

"Aufgrund der Tatsache, daß Sie Ihr Fahrzeug verbotswidrig abgestellt haben, sind Sie auch verpflichtet die Gebühren der Unterfertigten auszugleichen..."

44,10 EUR RA-Gebühr
115.- EUR Abschleppen


Die Fragen, die sich mir stellen :

1. Ist ein Einschalten eines RA unötige Kostenerhöhung ??

2. Ist es automatisch verboten, auf einem solchen Parkplatz "privat" zu parken ??

3. Wenn dort schon über ein halbes Jahr geparkt wurde, ist es dann nicht unverhältnissmässig abschleppen zu lassen ? Ein Zettel mit Hinweis hätte gereicht um ein nicht mehr dort parken zu erreichen, wobei gesagt werden muss, daß dieser Parkplatz nie voll ist, sondern immer freie Plätze vorhanden sind.

4. Warum stellen dann manche Märkte Schilder auf "Nur für Einkauf 1h parken erlaubt" ?

5. Es wurden ja auch Fahrzeuge abgeschleppt von Kunden, die Einkaufen waren. Wer hat denn die Beweispflicht für den Einkauf, der Kunde oder der Laden ??

Vielen Dank für Eure bisherigen Infos, aber was nun ??

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Steht ein privater Parkplatz vielen Autofahrern offen handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum. Somit gilt dann die StVO und rücksichtslose Parker, die andere zuparken, können abgeschleppt werden. OVG München (Az: 5 A 1321/97 -07/00).

Bedeutet dies auch, daß wie im obigen Fall nicht abgeschleppt werden darf, wer "normal" parkt ??

Eine Frau fand auf ihrem privaten Autoparkplatz einen fremden Wagen vor. Da der Fahrer längere Zeit nicht erschien, ließ sie das Auto entfernen. Der Abschleppdienst stellte es auf einem öffentlichen Parkplatz ab. Dort fand es später der Fahrer und fuhr weg, so dass die Frau seine Identität nicht feststellen konnte. Die Halterin des Wagens bestritt entschieden, selbst damit unterwegs gewesen zu sein. Vergeblich forderte die Parkplatzinhaberin von ihr Ersatz für die Abschleppkosten.

Die Halterin habe sich nichts vorzuwerfen, winkte das Amtsgericht Darmstadt ab (310 C 287/02 ). Sie habe schließlich nicht falsch geparkt. Wer sein Auto verleihe, müsse auch nicht jedem Nutzer Anweisungen zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr geben. Ein Autobesitzer dürfe darauf vertrauen, dass sich der Nutzer des Wagens an die Verkehrsregeln halte. Dass im Nachhinein die Identität des Fahrers nicht mehr ermittelt werden konnte und Beweismittel fehlten, gehe zu Lasten der Parkplatzinhaberin: Gegen die Halterin des Wagens habe sie keinen Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten. Urteil des Amtsgerichts Darmstadt vom 10. Oktober 2002 - 310 C 287/02

Der Fahrer wurde nicht ermittelt.... gilt hier nun das gleiche ??

Entschuldigung für den vielen Text, bin gerade beim Googlen über dieses Thema

Gruß

Michael


-- Editiert von michael32 am 05.07.2005 15:14:43

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

dürfte ich nochmal um Eure Meinungen bitten, da meien verwandschaft im Urlaub ist hat man mich gebeten, mit dem RA Kontakt aufzunehmen.

Ich würde mich darauf beziehen, daß der Fahrzeugführer nicht ermittelt wurde und entspr. der nicht vorhandenen Halterhaftung keine Möglichkeit besteht diese Rechnung zu akzeptieren.

Gruß

Michael

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#9
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Nochmal ganz langsam zum Mitschreiben: Der Parkplatz eines Supermarktes ist KEIN öffentlicher Parkplatz. An jedem solchem Parkplatz, man muss nur die Augen etwas aufmachen und mitdenken, steht ein Schild: Dauerparker werden kostenpflichtig entfernt.
Die Dauerparker sind in diesem Fall die rücksichtslosen Parker, die dem Supermarkt die Kunden wegnimmt.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Herr Amtsmeier,

dann schreibe ich auch nochmal gaaaaanz langsam zum Mitlesen:

Auf dem Parkplatz steht KEIN solches Schild, weder vor dem Abschleppen als auch heute noch nicht !!!!!

Wäre ein solches Schild dort gestanden, dann wära auch für einen Begriffstutzigen wie mich die Sache absolut klar.

hat jemand noch einen sinnvollen Tip oder eine entspr. Aussage ??

Gruß

Michael

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#11
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Es muss auch nicht unbedingt ein Schild dort stehen, die Rechtslage ist trotzdem absolut klar.
Die Strafe für monatelanges Schmarotzen finde ich durchaus gerechtfertigt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Vieleicht noch mal zum Ablauf der Geschichte:

Es wurde eine Wohnung gegenüber des Norma Parkplatzes bezogen. Man hat festgestellt, das dort immer auch Anwohner parken. Wobei er Parkplatz nie ganz belegt war. Daraufhin hat man sich ab und zu auch dort mit hingestellt und zwar weit weg vom Eingang. nach fast einem jahr dann plötzlich diese Aktion.

@Amtsmeier

Es ist mir klar, daß man auf einem solchen Prkaplatz eigentlich nicht parken darf, allerdings empfinde ich nach einer so langen stillschweigender Duldung ein Abschleppen für etwas überzogen.

Gruß

michael

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#13
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Der Parkplatz ist für jeden frei benutzbar; keine Schilder, daß außerhalb der Öffnungszeiten ein Parkverbot besteht.

Daraus könnte man auf eine mutmaßliche Einwilligung zur Benutzung nach Ladenschluss folgern.

Die Maßnnahme wg. Besitzstörung eines Grundstücks muss "sofort" erfolgen.

Was "sofort" bedeutet, ist nicht klar; dazu gibt es keine einheitliche Rechtsprechung.

Wenn wie hier aber über Monate hinweg daß Benutzen des Parkplatzes vom Berechtigten gedultet wird, ist dies mE ein widersprüchliches Verhalten, dann ohne Vorankündigung die Autos abschleppen zu lassen.

Von einer "sofortigen" Maßnahme kann dann keine Rede mehr sein.


Gruß

-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

-- Editiert von yeti am 07.07.2005 13:56:06

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#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also hätte in dieser Konstellation eine Verweigerung der Übernahme der Kosten doch erhebliche Erfolgsaussichten ?

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Meiner Meinung nach ja...!

Entgegen der Ansicht von anderen Forenteilnehmern liegt eine Zahlugspflicht mE nicht klar auf der Hand.

Sie könnten sich mit den vorgenannten Argumenten ja mal an die Gegenseite wenden und ein Vergleichsangebot machen.

Gruß

-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo,
habe auch einschlägige Erfahrung diesbezüglich sammeln müssen.Habe damals in Hamburg - Harvestehude gewohnt.Hamburgkenner wissen um die Parkplatzsituation in diesem Stadtteil.Habe genau neben einem Feinkostgeschäft gewohnt,wo ich bis zum Abschleppzeitpunkt auch noch täglicher und ich denke sehr guter Kunde war.Wenn ich keinen Parkplatz tagsüber fand habe ich auch dort auf dem Parkplatz geparkt.Wie sich herausstellte,hatte
der Ladenbesitzer einen Wächter beschäftigt,der nach 2 Stunden alle Fahrzeuge abschleppen ließ.Da ich keinen Kassenzettel vorweisen konnte,in dieser Zeit dort einkaufen gewesen zu sein,mußte ich das Abschleppen bezahlen.Da es sich um einen Privatparkplatz handelt kann der Eigentümer/Pächter frei verfügen,wer dort parken darf.Er muß die Kosten für das Abschleppen auslegen und holt sich das Geld beim Fahrzeughalter wieder.
Gruß
Ben

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Ben,

hat Dir ein Gericht gesagt, daß Du bezahlen musst ??

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

da beio disem Thema ja untersch. Meinungen zu gegen waren, möchte ich euch gerne auf dem laufenden halten.

Wir haben dem RA einen Brief geschrieben und die Kostenübernahme abgelehnt, da nicht als Privatpakplatz gekennzeichnet war + Urteile dazu.

ist nun 6 Wochen her, seitdem nichts mehr gehört, denke die Sache hat sich erledigt.

(Frist des RA 22.07. sonst Mahnbescheid)

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

ein Mahnbescheid muss nicht zwangsläufig in vier Wochen da sein. Das kann am gericht auch länger dauern. Wenn der RA vielleicht noch vier Tage auf die Zahlung gewartet hat und dann erst den MB ausfüllt und wegschickt könnte also noch etwas kommen...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Deswegen halt ich euch ja auf dem laufenden.....:-)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4440x hilfreich)

Parkplätze von Supermärkten sind in aller Regel (z.B. wg. fehlender Einzäunung) öffentlicher Verkehrsraum, der zunächst einmal von jedem Verkehrsteilnehmer, unter Beachtung der StVO, genutzt werden darf.

Natürlich ändert das nichts daran, dass die Fläche in der Regel Privateigentum ist und das der Besitzer selbstverständlich bestimmen kann, wer dort parken darf und wer nicht. Allerdings muss er dazu entsprechende Schilder aufstellen, auf denen das Benutzungsrecht klar dargestellt ist. Wenn das der Fall ist gegen die Benutzungsordnung verstoßen wird, darf der Eigentümer die entpsrechenden Fahrzeuge - unter bestimmten Voraussetzungen - abschleppen lassen. Die Kosten des Abschleppens hat der Besitzer des Parkplatzes zunächst zu übernehmen und muss diese vom verantwortlichen Fahrzeugführer zurück fordern. Einen Anspruch gegen den Fahrzeughalter - wenn dieser nicht gefahren ist - besteht nicht.

Insofern würde ich in aller Ruhe abwarten, was weiter passiert. Ich glaube nicht, dass da tatsächlich was kommt. Falls doch, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen und Gerichtsverfahren abwarten. Wenn tatsächlich Klage erhoben wird, Anwalt hinzu ziehen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Tiffy_61
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm, also ich habe das so erlebt:

ich wohnte in einem Mehrfamilienhaus, in dessen Erdgeschoss diverse Geschäfte wie Apotheke, Sonnenstudio, Boutique, Norma, Arztpraxis, Steuerberater etc. logierten. Vor dem Haus gab es einige Parkplätze, davon waren 3 Stück von der Apotheke mit einem Schild versehen worden: Nur für Kunden, unberechtigte Parker werden kostenpflichtig abgeschleppt. Die anderen Parkplätze waren nicht beschildert und und wurde beim Kauf der Wohnung auch gesagt, dass die restlichen Parkplätze frei verfügbar wären. Da die Plätze meistens belegt waren und der Parkdruck entsprechend gross, parkte mein damaliger Freund öfter auf einem der Parkplätze der Apotheke und ich wurde dann aufgefordert er solle das unterlassen, die Apothekerin hätte schliesslich für die Parkplätze bezahlt .... Dieser Sache wollten wir nachgehen und haben uns auf dem Ordnungsamt schlau gemacht. Dort wurde uns erklärt, dass die Dame zwar eine Ablösesumme für die Parkplätze bezahlen musste, weil für jede Wohnung oder jedes Geschäft X Parkplätze nachgewiesen werden müssen. ABER: das würde nicht heissen dass sie dadurch jetzt Anspruch auf genau DIESE 3 Parkplätze hätte. Diese könnten auch irgendwo sonst in der Stadt sein. Hmmm, ich fand das damals auch ein wenig komisch und das ist jetzt auch einige Jahre her, aber wir haben danach immer unbehelligt auf den Apothekenparkplätzen beparkt.

VG
Tiffy

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-276
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 24x hilfreich)

@Tiffy
Wenn der Apotheker die Parkplätze angemietet oder gekauft hat, kann er Sie auch abschleppen lassen, wenn Sie dort unbefugt parken. Dies hat mit einer Ablösung nichts zu tun!
Anders verhält es sich, wenn es sich um Stellpätze in öffentlicher Baulast handelt.
Ich denke aber kaum, dass der Apotheker die Schilder einfach an einem öffentlichen Parkplatz aufstellt.
Das Sie bisher nicht abgeschleppt wurden liegt wohl eher daran, dass es für den (Abschlepp-)Auftraggeber sehr schwierig ist, seine Auslagen zu refinanzieren.

@Michael32
Mit Ihrer Argumentation sind Sie auf dem richtigen Weg, da auf Privatparkplätzen keine Halterhaftung besteht.


-----------------
"Betrogen wird nur der, der es verdient.

"Vertraue!" spricht das Herz, "Misstraue!" der Verstand."

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Danke Spaghetti,

jetzt muss ich den Threat nicht suchen !!

Es hat sich bis heute niemand mehr gemeldet, denke die Sache ist erledigt, man hat nur versucht mit dem RA Angst zu schüren, damit der eine oder andere doch noch bezahlt.

Im übrigen sind bis heute immer noch keine Schilder auf dem Parkplatz angebracht. Wenn ich genug Zeit hätte, würde ich dort auch mal öfters parken.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Sorry, aber, Michael32, zahlen Sie Ihre Strafe wie ein Mann und hören Sie auf rumzujammern!

Wenn man auf Ihrem Grundstück parkt, würden Sie doch sicherlich auch meckern...

Im Übrigen halte ich es für sehr unverschähmt, alle, die gegen Sie argumentieren als Amtmeier o.ä. abzustempeln.

Sie wussten doch ganz genau, dass der Parkplatz zu dem Supermarkt gehört und haben dennoch zugelassen, dass sich Ihre Verwandschaft dort hinstellt...

Jetzt jammern Sie rum.

Ich liebe solche "neunmal Klugen"(Mit 92km/h auf der Landstraße fahren und beim überholt werden beschleunigen)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Despi,

wenn du dies hier meinst :
""" >auf Einkaufsmarktparkplatz abgeschleppt

Nochmal ganz langsam zum Mitschreiben: Der Parkplatz eines Supermarktes ist KEIN öffentlicher Parkplatz. An jedem solchem Parkplatz, man muss nur die Augen etwas aufmachen und mitdenken, steht ein Schild: Dauerparker werden kostenpflichtig entfernt.
Die Dauerparker sind in diesem Fall die rücksichtslosen Parker, die dem Supermarkt die Kunden wegnimmt.
von guest123-211 - 06.07.2005 14:28:01
Status: Philosoph (653 Beiträge) """


Dann muss ich Dir mitteilen, daß Guest123-211 damals noch Amtsmeier als Nick hatte und ich entsprechend geantwortet hatte.

1. fahre ich sicherlich nicht mit 92 KmH auch der Landstrasse und wenn mich jemand überholt, dann beschleunige ich auch nicht. Aus diesem Alter bin ich raus.

2. Wenn jemand auf meinem Grundstück parkt, dann würde ich Ihn darauf aufmerksam machen, befor ich zu härteren Mitteln greife.

3.Würde ich empfehlen, den Threat erstmal durchzulesen und dann zu kommentieren.

Ich bin nicht abgeschleppt worden, sondern eine Verwandte von mir. Diese wohnt gegenüber eines rel. großen Parkplatzes, an dem auch dieser Einkaufsmarkt ist. Dort hat man schon über längere Zeit geparkt, da auf einem Teil des Parkplatzes (bei ca. 20 Parkplätzen) ein Schild des SUpermarkes steht, die restlichen Parkplätze sind ohne Beschilderung, es befindet sich auch keine Schranke o. ä. an der EIn/Ausfahrt.

Dann wurde urplötzlich mal abgeschleppt (auch 3 Kundenfahrzeuge) und dann kam auch keine STRAFE, sondern vom RA ein Schrieb, der die Kosten des Abschleppens einfordern wollte.

Dem haben wir wiedersprochen, mit Erfolg.

Ich frage mich, warum man nicht für wenig Geld 1 Schild an die EInfahrt macht, damit klar ist, das es Privatgrund ist, stattdessen einen Riesenaufwand betreibt und Kosten verursacht.


Gruß


Michael

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Das mit dem Amtsmeier wusste ich nicht, entschuldigung.

Na ja, das mit den 92 km/h war auch nur ein Besipiel, der in meinen Augen eine ähnliche Situation darstellt.

Ich habe den Thread nur auf Seite 1 durchgelesen, den Rest nur überflogen...

Man kann doch nicht von einem Supermarkt verlangen, sich täglich die Arbeit zu machen und zu überprüfen welches Fahrzeug dort jetzt stehen darf und welches nicht.

Ich mag es halt einfach nicht gerne, wenn man bewusst ein Verbrechen(klingt hart, mir fällt nur grade kein anderes Wort ein) begeht und hintetrher nicht dazu steht.

Weiß nicht, ob der Vorschlag schon kam(wie gesagt, nur Seite 1 gelesen), aber wie sieht es mit dem Gewohnheitsrecht aus? Ich glaube mal gelernt zu haben, dass es ein Gewohnheitsrecht gibt(z.B. bei der Benutzung der Grundstücksauffahrt des Nachbarn um an das eigene Haus zu kommen). Da das Problem aber anscheinend gelöst wurde, hat sich das aber eh schon erledigt...

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Deswegen hat man ja dort geparkt, da immer schon Fahrzeuge privat dort geparkt wurden (Herdentrieb, einer machts vor....). Dies wurde auch eine ganze Zeit lang stillschwiegend geduldet. Es sind auch keine "absichtlich" Falschparker, wenn man mal einen Zettel ans Auto gehängt hätte, dann hätte man sich die Aktion u d die Kosten sparen können.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Helin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo michael,

ich weiß garnicht was das hin und her gerede für einen sinn haben soll.
schalt doch einfach einen RA ein und dieser wird sich dann darum kümmern.
ps. meinst du vor jeder einfahrt eines privatgrundstückes ist ein schild angebracht? nein ne! also brauchen doch supermärkte auch nicht EXTRA darauf hinweisen dass es sich dort um privatgelände handelt,oder?! ;)

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Helin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

sorry...hab mir erst jetzt so ziemlich alle beiträge durchgelesen...freut mich dass es positiv ausgegangen ist. obwohl,so wie du denn fall beschrieben hast,sah es ja sehr schlecht für den falschparker aus :)
wie dem auch sei...alles geschriebene will gut überlegt sein ;)

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