Prozesskostenhilfe
Mehr zum Thema: Kosten, Gebühren, Versicherungen, Prozesskosten, ProzesskostenhilfeDie Berechnung des einzusetzenden Einkommens
- Ausgegangen wird vom Nettoeinkommen, also dem Bruttoeinkommen abzüglich Steuern, Sozialversicherung etc.
- Von dem Nettoeinkommen werden abgezogen Freibeträge von 649,- DM für jeden Ehegatten der Partei und 456,- DM für jedes unterhaltsberechtigte Kind
- Abzug eines weiteren Freibetrags von 282,- DM für die Partei, wenn sie erwerbstätig ist
- Abzug von Miete, Nebenkosten, Heizung
Stand der Freibeträge: 1.7.1996 Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Prozesskostenhilfe Seite 2: Wer bekommt Prozesskostenhilfe? Seite 3: Prozesskostenhilfe - Was Sie tun müssen Seite 4: Beispiele der Bewilligung der Prozesskostenhilfe Seite 5: Die Berechnung des einzusetzenden Einkommens Seite 6: Die Höhe der Monatsraten
Das könnte Sie auch interessieren
Kosten, Gebühren, Versicherungen
Prozesskosten
Kosten, Gebühren, Versicherungen Beratungshilfe