Was ist eine Marke?

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Entstehung des Markenschutzes

  • Im Regelfall entsteht der Markenschutz durch Eintragung eines Zeichens als Marke im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes in München. Siehe auch: Anmelden einer Marke

  • Nach § 4 Nr. 2 Markengesetz entsteht Markenschutz weiterhin durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat.
    Verkehrsgeltung hat eine Marke dann erlangt, wenn das Kennzeichen für die am Geschäftsverkehr Beteiligten ausschließlich und eindeutig auf ein bestimmtes Unternehmen hinweist. Dabei muss ein bestimmter Durchsetzungsgrad (Bekanntheitsgrad) der Marke innerhalb der beteiligten Verkehrskreise erlangt sein. Wie hoch dieser Durchsetzungsgrad sein muss, ist abhängig von dem Freihaltebedürfnis der Marke - also wie unterscheidungskräftig oder wie allgemein die Bezeichnung ist.Ein hohes Freihaltebedürfnis besteht bei einer nicht unterscheidungskräftigen Marke wie z. B. "Sportwagen". Damit ein solche Bezeichnung Markenschutz durch Verkehrsgeltung erlangt, müsste ein Durchsetzungsgrad von über 50% vorliegen. Das heißt, mehr als die Hälfte der Bevölkerung müsste die Bezeichnung "Sportwagen" genau einem Unternehmen zuordnen. Bei nicht freihaltungsbedürftigen, d.h. unterscheidungskräftigen Zeichen wie etwa "Porsche" ist ein Durchsetzungsgrad von 20% ausreichend.Die Verkehrsgeltung muss gegebenenfalls durch Umfragegutachten nachgewiesen werden, was allerdings enorme Kosten verursacht.

    Möglichst vielen Worten aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ist ein solches "Freihaltebedüfnis" einzuräumen, denn für den täglichen Geschäftsverkehr ist es wichtig vielzählige beschreibende und allgemeine Worte benutzen zu können.
    Es würde zu einer starken Behinderung des Geschäftsverkehrs kommen, wenn für die Benutzung allgemeiner Worte wie "Sportwagen", "Anwalt", "Telefon" etc. eine Lizenzgebühr an den Markeninhaber zu entrichten wäre.

  • Schließlich genießt auch die sogenannte notorisch bekannte Marke den Schutz des Markengesetzes. Eine notorisch bekannte Marke ist eine im Ausland benutzte Marke, die auch in Deutschland überragende Bekanntheit genießt. Zum Beispiel die amerikanische Automarke "Corvette". Dadurch soll Weltmarken auch ohne förmliche Registrierung Markenschutz gewährt werden.

  • Weiterhin werden durch das Markengesetz Unternehmenskennzeichen und Werktitel als geschäftliche Bezeichnungen geschützt. Dadurch soll der Verkehr vor einer Irreführung durch die missbräuchliche Verwendung von Firmennamen zur Warenkennzeichnung geschützt werden und eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden.

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    Seite  1:  Was ist eine Marke?
    Seite  2:  Entstehung des Markenschutzes
    Seite  3:  Welche Zeichen sind als Marke schutzfähig?
    Seite  4:  Ausschluss des Markenschutzes