Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern

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Die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit

Die konkurrierende Gesetzgebung umfasst den wichtigsten und umfangreichsten Bereich der Gesetzgebung.

Auf bestimmten Gebieten können grundsätzlich die Länder tätig werden, wenn der Bund dies nicht für den genauen Fall bereits getan hat. Prinzipiell ist jeder Bereich von der konkurrierenden Gesetzgebung umfasst, der nicht dem Bund ausschließlich zugeordnet ist.

Der Bund ist in diesem Bereich dann tätig, wenn der Bereich in den Artikeln 74, 74a und 105 II GG aufgeführt ist und eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich ist, Art. 72 II GG.

Die wichtigsten Sachgebiete der konkurrierenden Gesetzgebung umfassen:

  • das bürgerliche Recht, das Strafrecht und den Strafvollzug, die Gerichtsverfassung, das gerichtliche Verfahren, etc. ;
  • das Recht der Wirtschaft, d.h. alle wirtschaftsordnenden- und lenkenden Gesetze;
  • das Arbeitsrecht einschließlich der Betriebsverfassung;
  • die Besoldung und Versorgung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes der Länder;
  • das Vereins- und das Versammlungsrecht;
  • das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer;
  • die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, den Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe;
  • den Schutz beim Verkehr mit Lebens- und Genussmitteln, Bedarfsgegenständen, Futtermitteln und land- und forstwirtschaftlichem Saat- und Pflanzgut, den Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge sowie den Tierschutz;
  • den Straßenverkehr, das Kraftfahrwesen, den Bau und die Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr sowie die Erhebung und Verteilung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen;
  • die künstliche Befruchtung beim Menschen, die Untersuchung und die künstliche Veränderung von Erbinformationen sowie Regelungen zur Transplantation von Organen und Geweben;

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Gesetzgebungskompetenzen - Worum es geht
Seite  2:  Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten
Seite  3:  Die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Seite  4:  Die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit
Seite  5:  Die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes
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