Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern

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Die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Die Sachgebiete der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes sind insbes. in Artikel 73 GG geregelt. Dies sind im Wesentlichen:

  • die auswärtigen Angelegenheiten, und die Verteidigung des Bundes nach außen
  • das Staatsangehörigkeitsrecht
  • das Passwesen, die Ein- und Auswanderung
  • der Luftverkehr und der Eisenbahnverkehr
  • Postwesen und Telekommunikation
  • Das Währungs- und Münzwesen, Maße und Gewichte, die Zeitbestimmung

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Gesetzgebungskompetenzen - Worum es geht
Seite  2:  Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten
Seite  3:  Die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Seite  4:  Die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit
Seite  5:  Die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes
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