Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern
Mehr zum Thema: Grundrechte, Verfassung, Gesetzgebung, gesetzgebungskompetenzen, LänderDie ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Die Sachgebiete der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes sind insbes. in Artikel 73 GG geregelt. Dies sind im Wesentlichen:
- die auswärtigen Angelegenheiten, und die Verteidigung des Bundes nach außen
- das Staatsangehörigkeitsrecht
- das Passwesen, die Ein- und Auswanderung
- der Luftverkehr und der Eisenbahnverkehr
- Postwesen und Telekommunikation
- Das Währungs- und Münzwesen, Maße und Gewichte, die Zeitbestimmung