Die Kausalität

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Die Straftat des Totschlags verlangt lediglich den Tod eines Menschen, in dem Tatbestand der "fahrlässigen Tötung" heißt es nur: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines anderen verursacht ... . Welche Anforderungen an diese "Verursachung" bzw. Kausalität gestellt werden, ist im gesamten Strafgesetzbuch nirgends definiert. Also Grund genug für Juristen, sich über die Kausalität zu streiten.

Wann ist eine Handlung für einen Erfolg kausal? Der Streit ist einer der klassischsten in der Rechtswissenschaft, denn die Kausalität zwischen Handlung und Erfolg ist Grundlage für die Strafbarkeit dieser Handlung. Wegen Totschlags kann nur bestraft werden, wenn die Handlung des Täters den Tod sowohl im tatsächlichen als auch im rechtlichen Sinne verursacht hat.

Hier ein paar konstruierte Beispiele, um die Problematik vorzustellen:

Beispiel 1: Hans und Franz vergiften vorsätzlich beide unabhängig und ohne Wissen voneinander den Seppl. Beide Gifte wirken gleichzeitig und führen den Tod herbei. Jedes Gift alleine hätte den Tod ebenfalls herbeigeführt.
Beispiel 2: Wie eben, nur hätten beide Giftmengen alleine nicht ausgereicht. Die Zusammenwirkung beider Gifte führt aber den Tod des Seppl herbei.
Beispiel 3: Hans erschießt Franz am Flughafenschalter. Das Flugzeug, in das Franz steigen wollte stürzt auf seinem Flug ab, kein Insasse hatte eine Überlebenschance.
Beispiel 4: Hans vergiftet Franz. Bevor Franz am Gift stirbt, kommt Seppl und schlägt Franz tot. Der Totschlag von Seppl war nur durch die geschwächte Verfassung des Franz möglich, die dieser durch das Gift erleidete.

Die Formel für die Kausalität fasst die Mehrheit der Juristen in der "conditio sine qua non"-Formel zusammen. Das ist sozusagen die "Bedingung ohne die nicht"-Formel. Danach ist eine Handlung dann für den Erfolg kausal, wenn man die Handlung nicht hinwegdenken kann, ohne dass auch gleichzeitig der Erfolg in seiner konkreten Form entfällt.
Dies nennt man auch Äquivalenztheorie : Jede Bedingung ist für den Erfolg ursächlich und somit gleichwertig (äquivalent), wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Form entfiele (conditio sine qua non).

Wenn ich jemanden erschieße, dann ist der Schuss ziemlich kausal für den Tod des anderen, da der andere noch leben würde, wenn man den Schuss hinwegzaubert bzw. hinwegdenkt. Konsequenz dieser Theorie muss allerdings sein, dass auch Eltern "kausal" für einen Totschlag sind, den ihr Sohn begeht: denkt man die Zeugung des Sohnes weg, dann wurde dieser nie geboren und konnte so auch keinen Totschlag begehen. Die Zeugung ist also eine Bedingung, die man nicht hinwegdenken kann, ohne dass gleichzeitig auch der Totschlag durch den Sohn entfällt. Die Eltern sind also dran wegen Totschlags??? Natürlich nicht, daher wird die Äquivalenztheorie weiter eingegrenzt durch die Zurechnung .

Bei fahrlässigen Verhaltensweisen muss der eingetretene Erfolg zusätzlich noch vorhersehbar sein. Dies ist bei vorsätzlichen Taten natürlich nicht zu verlangen, da der vorsätzliche Täter den Erfolg ja gerade will oder für möglich hält.

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Seite  1:  Die Kausalität
Seite  2:  Die Vorhersehbarkeit
Seite  3:  Die Zurechenbarkeit
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