Die Beschwerde

Mehr zum Thema: Verfahrensrecht, Rechtsmittel, Berufung, Revision
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Die Rechtsmittel Berufung und Revision können nur gegen Urteile eingelegt werden. Gegen andere gerichtliche Entscheidungen, die nicht das abschließende Urteil sind, muss aber ebenfalls eine Überprüfung möglich sein. Für derartige Fälle ist die Beschwerde einschlägig, die eingelegt werden kann gegen gerichtliche Beschlüsse und Verfügungen . Dies ist aber dann unmöglich, wenn ein Beschluss ein nachfolgendes Urteil vorbereitet und in einem inneren Zusammenhang mit dem Urteil steht: um nicht das ganze Verfahren zu zerstückeln, können solche Beschlüsse nur innerhalb einer Berufung oder Revision bemängelt und überprüft werden.

Beispiele für zulässige Beschwerden sind Beschwerden gegen Beschlüsse, die Verhaftungen, Beschlagnahmungen oder die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis betreffen etc.

Beschwerden können nicht nur von am Prozess beteiligten Parteíen eingelegt werden, sondern auch von Zeugen, Sachverständigen oder anderen Personen, die von einem Beschluss betroffen werden.
Beschwerden gegen Beschlüsse und Verfügungen des Bundesgerichtshofs sind unzulässig.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Die Rechtsmittel - Worum es geht
Seite  2:  Die Beschwer - Unbedingte Voraussetzung
Seite  3:  Die Berufung
Seite  4:  Die Revision
Seite  5:  Die Beschwerde