Die Revision

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Mit der Revision können Urteile nur in rechtlicher Hinsicht überprüft werden. Die Einlegung einer Revision kann nur durch eine Rechtsverletzung begründet werden, die vorliegenden Tatsachen allerdings werden nicht noch einmal überprüft. Im Gegensatz zur Berufung wird also keine neue Beweisaufnahme durchgeführt.

Revisionsrichter müssen sich die Frage stellen: wurde im zu überprüfenden Urteil das Recht richtig angewandt oder wurden Gesetze verletzt?

Beispiele für rechtliche Verstöße können zum einen in der Verletzung einer Verfahrensnorm zu sehen sein: Das Gericht ist falsch besetzt, ein Schöffe hätte wegen Befangenheit ausgeschlossen werden müssen etc.
Weiterhin können mit der Sachrüge Verstöße gegen materielles Recht gerügt werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Täter seinem Gegner einen Zahn ausgeschlagen hat und deshalb wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wurde: der Verlust eines Zahnes nämlich ist noch keine dauernde und erhebliche Entstellung, wie es der Tatbestand der schweren Körperverletzung verlangt. Richtigerweise hätte der Täter also wegen "normaler" Körperverletzung verurteilt werden müssen.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Die Rechtsmittel - Worum es geht
Seite  2:  Die Beschwer - Unbedingte Voraussetzung
Seite  3:  Die Berufung
Seite  4:  Die Revision
Seite  5:  Die Beschwerde