Die Berufung

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Die Berufung hat das Ziel, ein erstinstanzliches Urteil sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht zu überprüfen.

Eine Überprüfung in tatsächlicher Hinsicht bedeutet eine Überprüfung von Tatsachen: mit der Einlegung einer Berufung wird die Sachverhaltsaufklärung bemängelt. Der dem Fall zugrundeliegende Sachverhalt wurde nicht richtig dargestellt oder aufgeklärt, da es sich in Wirklichkeit anders verhielt: es gab Fehler in der Beweiserhebung oder ähnliches. In der Berufung können neue Tatsachen und Beweismittel erhoben werden. Motto der Tatsachenüberprüfung ist demnach folgendes: "Ist es wirklich so passiert?"

Eine Überprüfung in rechtlicher Hinsicht bedeutet die Überprüfung auf rechtliche Fehler: wurde aufgrund der festgestellten Tatsachen richtig entschieden? Wurden bei der Rechtsanwendung auf den konkreten Fall Fehler gemacht? Ein rechtlicher Fehler liegt z.B. dann vor, wenn der Angeklagte wegen eines Verbrechens verurteilt wird, das aufgrund seines Verhaltens aber überhaubt nicht in Frage kommt. Der Richter erkennt auf Mord, während aufgrund Fehlens eines Mordmerkmals nur Totschlag in Betracht kommen kann. Die Mord- oder Totschlagtatbestände wurden dann von dem Richter nicht richtig angewandt.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Die Rechtsmittel - Worum es geht
Seite  2:  Die Beschwer - Unbedingte Voraussetzung
Seite  3:  Die Berufung
Seite  4:  Die Revision
Seite  5:  Die Beschwerde