Der Fall Monika Böttcher - eine Chronologie

Mehr zum Thema: Vor Gericht, Weimar, Böttcher, Wiederaufnahme, Rechtsmittel
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In der deutschen Justiz ist der Fall von Monika Böttcher, ehemalige Weimar, einzigartig. Der Zug durch die Instanzen dauerte über ein Jahrzehnt.

Der Fall in seiner zeitlichen Abfolge:

4. August 1986: Monika Weimar meldet ihre Töchter Melanie (7J.) und Karola (5J.) als vermisst.

7. August 1986: Ein Busfahrer entdeckt die Leiche Melanies nahe am Wohnort der Familie, die Leiche Karolas wird einige Kilometer weiter von der Polizei gefunden.

28. August 1986: Monika Weimar wird festgenommen, bestreitet die Tat aber und kommt kurz darauf wieder frei. Sie beschuldigt ihren Ehemann Reinhard Weimar - dieser wird verhaftet, bestreitet die Tat aber ebenfalls.

31. August 1986: Reinhard Weimar wird freigelassen.

26. Oktober 1986: Monika und Reinhard Weimar lassen sich scheiden. Monika Weimar nimmt wieder ihren Mädchennamen Böttcher an.

27. Oktober 1986: Monika Böttcher wird verhaftet. Sie steht im Verdacht ihre beiden Töchter getötet zu haben.

9. Dezember 1986: Die Staatsanwaltschaft Fulda erhebt Anklage gegen Monika Böttcher.

23. März 1987: Prozessbeginn vor der Fuldaer Schwurgerichtskammer.

8. Januar 1988: Monika Böttcher wird wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt.

17. Februar 1989: Monika Böttchers Revision wird vom Bundesgerichtshof verworfen.

27. November 1992: Böttchers Verteidiger Gerhard Strate beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens.

27. März 1995: Das Landgericht Gießen lehnt die Wiederaufnahme ab.

4. Dezember 1995: Das Frankfurter Oberlandesgericht hebt das Fuldaer Urteil auf, und ordnet eine Wiederaufnahme des Verfahrens durch das Landgericht in Gießen an.

5. Juni 1995: Prozessbeginn in Gießen.

24. April 1997: Das Fuldaer Urteil wird vom Gießener Schwurgericht aufgehoben. Monika Böttcher wird aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

25. September 1997: Die Nebenklage und die Staatsanwaltschaft gehen in Revision.

6. November 1998: Der Freispruch des Landgerichts Gießen wird vom Bundesgerichtshof aufgrund grober Rechtsfehler aufgehoben.

2. September 1999: Beginn des dritten Prozesses gegen Monika Böttcher vor dem Landgericht Frankfurt/Main.

22. Dezember 1999: Die nun 41-jährige Monika Böttcher wird vor dem Frankfurter Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt und noch im Gerichtssaal abgeführt. Da keine besondere Schwere der Schuld vorliegt, muss sie nur noch sechs Jahre ihrer 15-jährigen Haftstrafe verbüßen, denn sie hat bereits neun Jahre in Haft verbracht.

18. Januar 2000: Vom Frankfurter Oberlandesgericht wird der Haftbefehl außer Kraft gesetzt. Dieses Gericht kommt wegen einer Beschwerde von Monika Böttchers Rechtsanwalt ins Spiel. Das Landgericht Frankfurt hatte nämlich gleich nach dem Urteil Haftbefehl erlassen. Böttchers Anwalt beanstandet dies als unverhältnismäßig, da keine Fluchtgefahr bestehe. Böttcher kommt gegen Kaution frei.

28. August 2000: Der Bundesgerichtshof verwirft die gegen das Urteil vom Frankfurter Landgericht eingelegte Revision. Das Gericht hätte in seiner Urteilsfindung keine Rechtsfehler begangen, so der BGH. Das Urteil des Frankfurter Landgerichtes ist somit gültig. Monika Böttcher wird zum Strafantritt geladen.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Der Fall Monika Böttcher - eine Chronologie
Seite  2:  Aus dem Gerichtssaal
Seite  3:  Wiederaufnahme des Verfahrens - Was ist das?