arbeitszeitkürzung- geht das so einfach?

23. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
a_wagner_01
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 161x hilfreich)
arbeitszeitkürzung- geht das so einfach?

Ich arbeite in einem Dienstleistungsunternehmen seit fast 4 Jahren. Der Firma geht es momnetan nicht gerade sehr gut. Vor ein paar Tagen hat mich meine Chefin angesprochen, das ich weniger Stunden arbeiten müsste und mein Lohn entsprechend gekürzt wird. Ich habe aber doch einen Arbeitsvertrag über 40 Stunden und einen festen Lohn. Ich sehe mit dieser Kürzung meine Exstistenz gefährdet. Kann man mir einfach so die Arbeit/Gehalt kürzen? Für eine Antwort wäre ich euch zu 1000 fachem Dank verpflichtet.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Kann man mir einfach so die Arbeit/Gehalt kürzen?


Hallo, nein das geht nicht einseitig bzw. ohne dein Einverständnis.

148x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
a_wagner_01
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 161x hilfreich)

das hört sich ja schon mal gut an - puuh
Haben sie da vielleicht auch noch irgendeinen § oder irgendwas für mich womit ich bei meiner chefin agumentieren kann? Schon mal tausend dank....

72x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

wagner, ihr habt einen Arbeitsvertrag (hoffentlich schriftlich und wenn nicht, dann durch so genanntes 'konkludentes Handeln').

Es gilt das Prinzip <font color=red>Pacta sunt servanda</font> (= 'Verträge sind zu halten').

Dein Chef würde dir was husten, wenn du sagen würdest 'Ab morgen mach ich täglich ne Stunde weniger, will aber die gleiche Bezahlung wie jetzt.' Was denkste wie schnell der dich darauf aufmerksam machen würde, dass du einen Vertrag hast! Und umgekehrt gilt das genau so.

MfG

8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

Ganz so einfach ist die Antwort nicht: der Arbeitgeber kann eine Änderungskündigung aussprechen.
Besteht überhaupt Kündigungsschutz? Wieviele Mitarbeiter hat das Unternehmen? Wieviele Mitarbeiter wären von einer Arbeitszeitkürzung betroffen? Wieviele Mitarbeiter üben vergleichbare Tätigkeiten aus?

27x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
a_wagner_01
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 161x hilfreich)

herzlichen Dank venotis. das stärkt mich schon sehr. Werde mal das Arbeitsrecht durchblättern, vielleicht finde ich was passendes...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
a_wagner_01
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 161x hilfreich)

Woher weiß ich ob Kündigungsschutz besteht? Feste mitarbeiter gibt es nur 2 Stück (mich und ein Lehrling), der Rest ist frei oder gerinfügig beschäftigt! Von der Kürzung bin nur ich betroffen! Der zweite feste Mitarbeiter (Lehrling) übt eine ähnliche Tätigkeit aus.
Ohje, meine Bedenken fangen wieder an zu wachsen.

13x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

Bei weniger als 5 Mitarbeitern besteht kein Kündigungsschutz. Somit ist der mit 40 Stunden bestehnde Vertrag per Änderungskündigung mit den darin vereinbarten Fristen problemlos kündbar. D. h.: Wenn die veränderten Arbeitszeiten nicht akzeptiert werden, gilt das Arbeitsverhältnis als gekündigt.

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
a_wagner_01
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 161x hilfreich)

das heißt also gehe ich auf die forderungen der Chefin (weniger Arbeitszeit und damit weniger Lohn) nicht ein kann sie mich kündigen? Wie viel darf sie denn kürzen (arbeitszeit u. Lohn)? beliebig viel? hilfeeee

49x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
a_wagner_01
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 161x hilfreich)

habe noch was vergessen was vielleicht wichtig sein könnte. für die gesparte arbeitszeit/lohn ist bereits jemand neues, billigeres eingestellt worden.

10x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

Ja, Sie sind kündbar.
Nein, Ihre Chefin darf nicht einseitig kürzen, Sie müssen Ihren Vertrag einvernehmlich ändern (auch wenn Sie dabei in der schwächeren Verhandlungsposition sind). Sie sollten vorher schon klären, was sich Ihre Chefin vorstellt: z. B. befristete oder unbefristete Kürzung und Anzahl der Stunden. Eventuell ist ein Nebenjob möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Nein, Ihre Chefin darf nicht einseitig kürzen


Mehr hab ich doch bis jetzt auch nicht geschrieben. Ich hab nirgendwo behauptet, dass da änderungsmäßig gar nichts geht, nur dass es nicht einfach einseitig geht.

5x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
a_wagner_01
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 161x hilfreich)

ein paar zahlen auf den tisch gelegt:
ich verdiene 2400 brutto bei 40 Std. die kürzung soll mich um 15 Stunden auf 25 Stunden die Woche drücken. mein lohn wäre dann nur noch knapp 1700 brutto. Das kann doch sozial nicht gerechtfertig sein. (BAG, Urteil vom 12. Januar 2006 – 2 AZR 126/05 ) oder verstehe ich das ganz falsch. den link habe ich gefunden >> http://www.verdi-potsdam.
de/docs/NEWSLETTER_
Recht_01-061.pdf

12x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Nun ja, das Urteil betrifft aber jemanden in ner Zeitarbeitsfirma und die sind im allgemeinen so groß, dass da das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, was es bei dir nicht tut.

Deine Chefin kann dir unter Einhaltung der Kündigungsfrist also ziemlich einfach kündigen.

3x Hilfreiche Antwort

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