Hallo zusammen,
meine Firma in Deutschland ist international tätig und möchte mich für 5 Tage in unsere Geschäftsstelle in Polen schicken.
Ich komme aus nicht EU Land, sondern aus Serbien. Ich habe einen serbischen Pass mit dem Niederlassungtittel.
Meine Frage wäre, brauch ich eine extra Arbeitserlaubnis aus Polen oder kann ich sorgernfrei ohne irgendwelche Genehmigungen/Erlaubnis in unsere Geschäftsstelle nach Polen verreisen? Die Dauer wäre 3-5 tage mehr nicht.
Wir arbeiten in IT Bereich.
Vielen Dank
mfg
arbeiten in einer andere Geschäftsstelle als nicht EU-Bürger
Notfall?
Notfall?
EU-Recht ist nicht ganz meine Baustelle, polnisches Aufenthalts- bzw. Arbeitsrecht schon mal gar nicht, deshalb nur einige allgemeine Hinweise. Als NE-Inhaber in Polen zu arbeiten, wird (soweit ich das beurteilen kann) so einfach nicht möglich sein, auch nicht nur für einige Tage. Die EU-Freizügigkeit für Arbeitnehmer gilt nur für EU-Bürger und deren Angehörige; mit einer deutschen Niederlassungserlaubnis ergeben sich hier keine anderen Rechte. Verreisen geht natürlich, die Frage ist, ob das, was in Polen passieren soll, in Polen als Arbeitstätigkeit gilt.
Was eventuell helfen könnte, ist die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU" nach § 9a AufenthG
. Die Bedingungen hierfür sind nicht sehr unterschiedlich von denen für die Niederlassungserlaubnis (NE). Man kann die Erlaubnis zum Daueraufenthalt neben der NE beantragen. Durch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt erhalten auch Drittstaatsangehörige eine gewisse Freizügigkeit innerhalb der EU. Ob das für eine kurzzeitige Entsendung nach Polen hilfreich sein kann, müsste man bei jemandem erfragen, der sich besser mit dem EU-Aufenthalts-/Arbeitsrecht auskennt. Im Zweifel ist das Experten-Forum info4alien.de eine gute Anlaufstelle, die haben ein extra Unterforum zum EU-Recht und zu Arbeitsaufenthalten (da geht es aber mehr um Arbeitsaufenthalte in Deutschland).
Wenn das nicht helfen sollte, geht es allein um das polnische Aufenthalts- bzw. Arbeitsrecht und da sind deutsche Foren wohl überfordert. Letztlich sollte der entsendewillige Arbeitgeber die rechtlichen Bedingungen für die Entsendung seiner Angestellten abklären. Ob es irgendwelche Besonderheiten bei der kurzfristigen Entsendung von Arbeitnehmern gibt oder das ganze als Dienstreise speziellen Bedingungen unterliegen könnte, müsste mithilfe von jemandem geklärt werden, der sich mit Arbeitsrecht auskennt.
Hallo,
vielen Dank für ihre Antwort.
Ich habe mir fast gedacht, dass es so ist.
War mir nicht so sicher, da ich ja nicht nach Polen umziehe sonder die mich bloß für paar Tage nach Polen schicken.
Der Auftrag kommt ja vom Geschäft aus.
Schönen Tag
MfG
Danijel
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Eigentlich ist eine vorübergehende Beschäftigung in einem anderen EU-Land kein Problem. Der Arbeitgeber sollte sich beim nächsten polnischen Konsulat erkundigen. Kannst Du auch machen. Aber, ich sehe das als Angelegenheit des AGs.
wirdwerden
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