Hallo wie oben schon geschrieben bin ich zurzeit in der Firma als Geschäftsführer und als 50% Gesellschafter bei unserer GmbH.
Nun möchte ich jetzt selbst aus der Firma aussteigen, da die Zusammenarbeit missachtet und Missbraucht wurde.
Was für mich wichtig ist, ich möchte beim Ausstieg keinerlei Verbindlichkeiten sowie für Verpflichtungen bei der Firma mehr haben.
Also nicht Haften, da der andere Gesellschafter ( Leider Familienangehöriger) unter mein Geschäftsführernamen gehandelt hat und somit ich für ihn nicht haften möchte. Vertrauensmissbrauch. Ich möchte wie o.g. wegen des Familienstatus nicht den rechtlichen weg gehen, sondern einfach mein Geld von ihm nehmen (privatdarlehen) und aussteigen.
Da wir 2 Gesellschafter sind und somit 50% Geschäftsanteile haben ist somit der Gewinn sowie die Ausgaben (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer 50% Normalerweise ) auftzuteilen.
Leider ist dies im Taxibranche nicht die Realität, da der sein Wagen umsatz eingefahren hatte und ich meinen Umsatz.
Daher wird die Ausgaben verteilung bei uns nun Prozentuall geregelt ( so habe ich das vor )
z.B. 40 % zu 60 %. könnte man dies als sondervereinbarungen in den Notarvertrag eintragen lassen?
Weil ich möchte nicht nachher aussteigen und naträglich verpflichtet sein 50% zu begleichen wenn ich weiss das ich nur 40% vom gewinn verdient habe und dementsprechend auch nur 40 % von den Ausgaben bezahlen möchte.
Aber wenn ihr meint, dass ich beim ausstieg den Verbindlichkeiten sowie Verpflichtungen nicht mehr nachkommen muss, dann werde ich dies nicht eintragen lassen und später individuell mit dem anderen Gesellschafter regeln.
Ich Füge den Notarvertrag entwurf vom 25.04.16 Ein um euch überprüfen zu lassen ob alles in ordnung ist mit den Haftregeln.
oder ob welche sachen darin fehlen ?
Hier habe ich den Notarvertrag eingefügt
TaxiXXXXGmbH.rar
-- Editier von st-production am 23.04.2016 17:33
-- Editier von st-production am 23.04.2016 17:34
-- Editier von st-production am 23.04.2016 17:39
am 25.04 Austritt als Geschäftsführer sowie 50% Gesellschafter(GmbH) worauf beim Notarvertrag aachte
23. April 2016
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Frage vom 23. April 2016 | 17:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
am 25.04 Austritt als Geschäftsführer sowie 50% Gesellschafter(GmbH) worauf beim Notarvertrag aachte
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