aktuell: versuchte Erpressung

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
sky1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
aktuell: versuchte Erpressung

Angenommen man versucht Verfasser V zu erpressen.
Was kann dieser tun.

Hintergrund:
V muss eine Studienarbeit (programmieren) bis zu einem Termin abgeben.

V hat nun im vorigen Monat versucht über eine Internet-Plattform einen Programmierer zu finden, der für ihn die Aufgabe löst.

V hat gesehen, dass dies nicht der richtige Weg ist (unseriöse anfragen/angebote) und hat das "Projekt" noch am selben Tag von der Webseite entfernt.


Nun stellt sich heraus, dass das "beendete Projekt" mit emailadresse (Klarname) veröffentlicht wurde.

Heute bekam V eine email: "Ich weiß alles... gibt mir die Lösung... hoffe die Entscheidung fällt dir nicht schwer".

Anbei ein Link auf das Projekt mit der Beschreibung und Name.

V konnte das Projekt nun komplett löschen. Die Prüfungsabgabe ist Ende dieser Woche....

Kann V denn Verfasser der email (anonymer Name) anzeigen?
Hat dies Aussicht auf Erfolg?

Hat sich V irgendwie schuldig gemacht (Prüfungstäuschung)? Das Projekt wurde ja offensichtlich am selben Tag gestrichen.

Wie ist die Rechtslage?


-- Editiert sky1234 am 07.01.2013 16:02

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Hat dies Aussicht auf Erfolg?


Nein. Eine Erpressung ist es schon mal gar nicht, da kein Vermögensvorteil angestrebt wird und auch eine Nötigung wird noch nicht erfüllt sein, da nicht (bzw. allenfalls viel zu unbestimmt) mit mit Gewalt, bzw. mit einem "empfindlichen Übel" gedroht wird.


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