ärger mit hausverwalter wegen einzug

2. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
mitsumi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
ärger mit hausverwalter wegen einzug

hallo,
wir haben ein problem mit unserem hausverwalter. wir haben ab 01.01.2009 einen mietvertrag für die neue wohnung nun habe ich seit anfang dezember täglich versucht unseren hausverwalter zu erreichen um abzuklären ann wir einziehen können und wann wir eine wohnungsübergabe machen können (hab auch bei der assistentin meine nummer hinterlassn und um rückruf gebeten was nie geschah) da ich den verwalter nicht erreichte setzte ich mich mit meinen vormietern auseinander welche bis 31.12.2008 mieter der wohnung waren . mit denen machte ich aus das wir unseren umzug am 28.12 machen können da sie schon ausgezogen sind. das taten wir dann. am 01.01.2009 rief nun endlich der hausverwalter an und erkundigte sich wann wir denn einziehen wollen und wohnungsübergabe machen wollen. als ich ihm sagte wir hätten den umzug schon gemacht um nicht ab 01.01. auf der straße zu sitzen rastete er aus und droht nun mit anzeige wegen illegaler hausbesetzung... ist das rechtens? kann er uns etwas anhaben? ich meine man muss doch seinen umzug planen und wenn man am 31.12.2008 aus seiner alten wohnung raus muss und den neuen verwalter nicht erreicht muss man doch in die neue wohnung einziehen können, oder? wir können doch nicht nur weil der verwalter nicht zu errichen ist auf der straße sitzen? also sind wir rechtlich angreifbar?
danke schonmal für antworten

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Was ist denn mit dem Vermieter?!

Ihr habt ab 01.01. Miete gezahlt, und die Vormieter haben bis 31.12. Miete gezahlt. Wo ist das Problem? Ich würde den netten Verwalter nun mal genau so ignorieren wie er es bei euch getan hat.

Ein Protokoll zum Einzug solltet ihr auf jeden Fall nebenbei gemacht haben. Das geht auch mit neutralen Zeugen.

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Unabhängig von der üblichen Praxis sieht die rechtliche Seite anders aus:

Mietvertrag ab dem 01.01. bedeutet, dass vor dem 02.01. logischerweise keine Übergabe stattfindet, da es der 1. Werktag des Monats ist.
Grundsätzlich kann sich der bisherige Mieter mit der Schlüsselübergabe an den Vermieter auch bis zu diesen Zeitpunkt, nämlich dem 02.01., 12:00 Mittags, Zeit lassen.

Wenn jmd. eine Wohnung so mietet, dass es keinen Monat Überschneidung zwecks Umzugs gibt und die Gefahr bestand, dass er nach dem 31.12. auf der Straße steht ist dass sein Problem und seiner schlechten Planung aufgrund keiner Ahnung zuzuschreiben.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
mitsumi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

dann hätten wir das anders geplant. normalerweise sollten die vormieter ab 01.12. ausgezogen sein haben aber bis 15.12. aufschub bekommen. wir sollten uns mit den vormietern absprechen wann sie raus sind und wir rein können und das wieder mit dem hausverwalter abklären welcher dann aber nicht erreichbar war. im prinziep haben wir uns an die abmachungen gehalten (leider mündliche abmachnungen) konnten nur das end-OK vom verwalter nicht bekommen...

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Mit wem wurde das abgemacht?

Was ist mit dem Vermieter???

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#6
 Von 
mitsumi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

zum vermieter haben wir keinen kontakt, wissen nicht mal wer das ist. läuft alles über den verwalter... und abgemacht war das auch mit dem verwalter bei vertragsunterschrifft (mitte november)

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#7
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Lediglich ein Beispiel, dass die gängige Praxis nicht immer funktioniert.
Fakt ist, dass zwischen Dir und dem Vormieter kein Vertragsverhältnis besteht. Der Vormieter war deshalb auch nicht berechtigt, Dir den Schlüssel auszuhändigen und Dir damit den Besitz an der Wohnung zu verschaffen, das darf nur der Vermieter bzw. seine Erfüllungsgehilfen (Verwaltung). Lt. Vertrag steht Dir wiederum der Besitz an der Wohnung nicht vor dem 01.01. zu.



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"MfG
Susanne

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Spielt doch alle keine Rolle, ihr seit drin. :-)

Der kann jetzt den alten Mieter nicht mehr wegen Renivierungsarbeiten abzocken und hat mit euch kein Übergabeprodukoll. Deswegen regt er sich so auf.
Einfach nicht reagieren, das ist weder strafrechtlich noch son wie was zu wollen.

Bis zum 2.1 war es das eben ein Untermietvertrag, danach der Mietvertrag. Der hätte ja auch mal Termine machen können.

K.

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#9
 Von 
mitsumi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

dank euch hab jetzt nen termin mit ihm mal gucken wie das wird , er ist auch noch anwalt und choleriker hat mich gestern am telefon angebrüllt bis ich ihm klar gemacht hab das er sich im ton vergreift... na mal schauen...

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#10
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
mitsumi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hab alle mängel fotographiert und mir bestätigen lassen vom vormieter...

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#13
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Der Verwalter ist Anwalt ?
Der hatte einfach keine Zeit für eine Übergabe- der war Ski fahren... :party:

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"MfG
Susanne

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#14
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 787x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Grundsätzlich sollte man erst einmal immer zwischen "Auszug/Einzug" und Beginn/Ende der Vertrags unterscheiden.

Ich habe geschrieben, dass sich in diesen Fall der Vormieter mit der Wohnungsübergabe gegenüber dem Vermieter (oder umgekehrt) bei der Terminierung bis zum 02.01.,12:00 mittags Zeit, lassen kann. Das leitet sich aus dem Vertragsrecht ab.
Das betrifft durchaus nicht, dass man nicht Verträge ab dem 01. abschließen kann, dass bedeutet lediglich, dass es dem Vermieter nach Vertragsrecht eigentlich nicht möglich ist bei diesen Konstellationen, wie auch der Deinen, Anschlussverträge machen kann, die er nicht einhalten kann.

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"MfG
Susanne

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