"Die Oper, die wir beim Irakkrieg aufgeführt haben, war ja absolut lächerlich"

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123recht.de Interview mit dem ehemaligen Vertreter der Bundesregierung im EU Konvent, Professor Peter Glotz (SPD), über die europäische Verfassung

123recht.de: Herr Glotz, warum braucht Europa eine Verfassung?

Peter Glotz: Weil die bisherige Praxis schon bei nur 15 Mitgliedern nur mit Mühe funktioniert hat - jetzt sind wir 25 und in absehbarer Zeit vermutlich 27. Da ist eine Verfassung, in der zum Beispiel ein einzelner Staat einfach ein Veto einlegen kann, eine Garantie für Unwirksamkeit und totale Langsamkeit.

123recht.de: Was sind die Kernelemente des Verfassungsentwurfs?

Peter Glotz: Im Prinzip ist der Entwurf eine Zusammenfassung und Neukonzeption der bisherigen Verträge von Rom bis Nizza. Beschlüsse, die da gefasst worden sind, werden neu geordnet und in eine Struktur gebracht.
Das wichtigste ist eine neue institutionelle Struktur mit einem Parlament, das zwei Kammern hat: den europäischen Rat mit den Regierungschefs auf der einen Seite und auf der anderen Seite das europäische Parlament. Zwischen beiden gibt es ein Mitentscheidungsrecht wie zwischen Senat und Repräsentantenhaus in den Vereinigten Staaten.
Aus Richtlinien werden Gesetze und die vielfältigen Formen von rechtlichen Maßnahmen werden auf drei oder vier verkürzt; auf diese Weise entsteht eine größere Transparenz, als es bisher der Fall war.

123recht.de: Kann man sich bei Rechtsverletzungen auf die Verfassung berufen?

Peter Glotz: Es kommt immer darauf an, auf welchen Paragrafen man sich bezieht. Das ist ja beim Grundgesetz auch so. Es gibt direkt wirkende Grundrechte, wir haben aber auch Grundrechte, die man nicht als Basis für eine persönliche Klage benutzen kann.
Es gibt natürlich auch in Europa eine Judikative, dargestellt durch den Europäischen Gerichtshof, dessen Rechte durch die Verfassung gestärkt werden.

123recht.de: Wie sieht das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten und der Union dann aus? In welchem Verhältnis stehen die Gesetze zueinander?

Peter Glotz: Die Gesetze der Nationalstaaten bleiben natürlich in Kraft, es sei denn sie widersprechen dem Gemeinschaftsrecht. Die Kommission führt ja eine Reihe von Prozessen gegen Deutschland und andere Länder, weil sie Europarecht noch nicht umgesetzt haben. Die Kompetenzen der EU weiten sich in gewissen Bereichen aus. Wir sind ohnehin in einem Prozess, in dem mehr Kompetenzen von Nationalstaaten auf die zentrale Ebene gegeben werden. Trotzdem bleibt das eine Föderation der Nationalstaaten, es wird nicht zu einem Bundesstaat.

123recht.de: Hat der Bürger einen Nutzen durch diese Verfassung?

Peter Glotz: Sicher, sie haben den Nutzen, dass zum Beispiel der Binnenmarkt funktioniert. Das führt zu einem konkreten Nutzen für die einzelnen Bürger. Wenn wir rechtliche Institutionen für unsere Nachbarländer schaffen, die unseren vergleichbar sind und wir deshalb mehr Güter nach Polen oder Tschechien verkaufen können, ist das nützlich. Zudem wird das Ganze transparenter und verständlicher. Davon hat natürlich auch die Hausfrau in Pinneberg was.

123recht.de: Was denken sie über die Diskussion, eine Volksabstimmung zur Verfassung durchzuführen?

Peter Glotz: In Deutschland gibt es keine Volksabstimmungen - jedenfalls nicht ohne eine Verfassungsänderung. Ich bin sehr dafür, allerdings gibt es dafür keine zwei drittel Mehrheit. Um Verfassungsänderungen durchzusetzen, braucht man diese aber in Deutschland. Die CDU ist in der deutlichen Mehrheit dagegen, also wird das nichts.
Im Übrigen wäre es auch fragwürdig, jetzt nur eine Abstimmung über die europäische Verfassung einzuführen. Man muss das unter bestimmten Kautelen generell einführen. In Frankreich oder Großbritannien gibt es das ja auch. So könnte man alle wichtigen zukünftigen europäischen Entscheidungen in Deutschland genauso beim Volk zur Debatte stellen, wie in Frankreich oder Großbritannien.

123recht.de: Welche Punkte des Verfassungsentwurfs sind nach wie vor umstritten?

Peter Glotz: Am umstrittensten ist der zentrale prozedurale Punkt. Wir haben 25 Staaten, also braucht man für einen Entschluss eine Mehrheit in diesen 25 Staaten; 13 müssen also zustimmen. Darunter gibt es Staaten, die 400.000 Einwohner haben und Staaten mit 80 Millionen Einwohnern. Diese Zahlen müssen natürlich auch gewichtet werden. Es muss daher eine so genannte doppelte Mehrheit geben. Und genau über diesen Punkt gibt es fürchterlich Streit. Bisher waren das Spanien, die allerdings durch die Regierungsumbildung inzwischen eingelenkt haben, dann Polen, die sich ausgerechnet haben, was die beste Situation für sie ist und wie sie am meisten Macht ausüben können.
Auf diesen Streit wird es jetzt bei dem Kompromiss ankommen. Es gibt noch einige andere Punkte, wie den Gottesbezug in der Verfassung, aber an denen wird die Verfassung nicht scheitern.

123recht.de: Halten sie eine Einigung im Sommer für wahrscheinlich?

Peter Glotz: Ich halte es für wahrscheinlich, dass die irische Präsidentschaft einen Kompromiss zustande bringt. Aber ob man mit diesem Kompromiss dann beim Volk in den unterschiedlichen Ländern eine Mehrheit bekommt, da bin ich eher skeptisch. Großbritannien zum Beispiel will ein Referendum machen und ich kann eigentlich kaum sehen, wie man das da gewinnen will.

123recht.de: Es soll in der Verfassung festgeschrieben werden, dass die Staaten in Sicherheitsfragen enger zusammen arbeiten. Wird es dadurch tatsächlich mehr Sicherheit in Europa geben?

Peter Glotz: Dass man das könnte, denke ich schon. Dass das passieren wird, denke ich nicht. Es gibt einige Staaten bei uns, die Engländer und die Franzosen, die ihre Souveränitätsrechte nicht nach Brüssel delegieren wollen. Deswegen wird die Außen- und Sicherheitspolitik noch lange intergouvernemental bleiben.
Ich glaube es wäre besser, die Länder würden so viel wie möglich kooperieren. Diese Oper, die wir da beim Irakkrieg aufgeführt haben, war ja absolut lächerlich. Da hat sich das ganze außereuropäische Ausland über uns lustig gemacht.

123recht.de: Herr Glotz, vielen Dank für das Gespräch.

Leserkommentare
von ekueku am 19.09.2010 10:50:21# 1
Man sollte bei der Wiedergabe solcher Interviews die Ausdrucksweise der Interviewten an manchen Stellen durchaus mal redigieren, zumindest im Titel, wenn es nicht sinnentstellend wirkt, bspw. wollte Herr Glotz hier sicherlich sagen: "Diese [aufgeführten] Opfer WAREN ja absolut lächerlich"!
    
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