acoreus collection service Mahnung?

25. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
rapbit
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)
acoreus collection service Mahnung?

hallo Leute,

heute habe ich so ne mail von der inseriösen Firma acoreus collection service (acs) erhalten,

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben auf unsere Schreiben bislang nicht reagiert. Auch ist es uns nicht gelungen, Sie persönlich anzutreffen. Wir gehen daher davon aus, dass Sie an einer gütlichen Einigung nicht interessiert sind.

Wir werden unserem Auftraggeber, der Firma acoreus-AG, nun den Rat erteilen, die Ihnen gegenüber bestehenden Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Darüber hinaus werden wir prüfen lassen, ob die Angelegenheit möglicherweise auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten Relevanz aufweist.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen:

* per E-Mail unter service@acs-inkasso.de

* über das Kontaktformular der aCS unter http://www.acs-inkasso.de

* telefonisch während unserer Geschäftszeiten (Mo-Do: 8 bis 17 Uhr und Fr: 8 bis 16 Uhr (*))

Zahlungen leisten Sie bitte ausschließlich durch Überweisung auf unsere Konto bei der Postbank Köln, Kontonr. 5555 00 503, BLZ 370 100 50. Den offenen Betrag entnehmen Sie bitte unserem letzten Schreiben.

Bitte geben Sie in diesem Zusammenhang stets die Aktennummer xxxxxxx an.


Mit freundlichen Grüßen

acoreus Collection Services GmbH
Hellersbergstraße 14 . 41460 Neuss

Telefon +49 180 5 / 78 00 17 (*)
Telefax +49 180 5 / 78 00 18 (*)
E-Mail service@acs-inkasso.de
www.acs-inkasso.de

Geschäftsführung
Thomas Gläßer, Stephan Vila
Sitz der Gesellschaft Neuss
Handelsregister Amtsgericht Neuss HRB 10924 Rechtsdienstleistungsregister Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 3712 E 1 - 6.6)

(*Festnetz: 14 Cent/Min, Mobilfunknetze: max. 42 Cent/Min)


habe ein wenig gegoogled, und überraschung! das so ist ne nette firma.
darüberhinaus machen einige mich einige "fake fakten" stutzig.
1. ich habe nix von denen an schreiben erhalten, nur diese email. die schreiben aber, die hätten schon vorher was geschickt!?

2. die auftragsfirma heißt "acoreus AG". klingt sehr von acs (gmbh). is doch so ne tocherfirma-beziehung oder? die eine firma ist in neuss, die andere in Düsseldorf. die liegen ca 20 km nah.

3. das ist ne standard-email. da steht ja nicht mal mein name drauf. könnte ja auch an falschen empfänger geschickt sein.

ich wollte eigentlich jetzt da anschreiben worum es geht. hatte jetzt nicht das gefühl gehabt, dass die viel mühe gemacht haben mich zu kontaktieren. keine briefe, anrufe auch nicht. max. 1 mal war ich nicht dran, weil zu spät angenommen.

oder ratet ihr mir was anderes. könnte ja ne abzockefirma sein, die an alle möglichen so ne mail schicken, und gucken wer antwortet und dann versucht, diese personen abzuzocken.

ach zum schluss, ich wüsste nicht, dass ich irgendjemand geld schulde.

danke vielen mals


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Ich würde die Mail als Spam behandeln und die Sender Mailadresse sperren !
Bloss nicht darauf reagieren.

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
ach zum schluss, ich wüsste nicht, dass ich irgendjemand geld schulde.



Es gibt ja nun zwei Möglichkeiten:

- Entweder das Schreiben kommt von Acoreus selber, dann ist es zu 99,9999% so, dass du niemanden Geld schuldest, da dieser betrügerische Laden scheinbar ausschliesslich Forderungen eintreibt, die erstes verjährt und dazu niemals bestanden haben...nur wer weiss schon noch, ob er im Jahr 2005 nicht irgendeine Dienstleistung im Wert von 2,40 Euro in Anspruch nahm!?
Dass die (sowieso verjährte) Forderung niemals bestand, fällt immer nur bei den Rechnungsempfängern auf, die eine Buchhaltung führen.
Also, dass Acoreus schreibt, ist ein deutliches Indiz, dass niemanden Geld geschuldet wird...zumindest nicht in dieser Sache.

- Oder es ist ein Schreiben eines Trittbrettfahrers, der den "guten" Namen von Acoreus missbraucht.
Auch dann schuldest du niemanden Geld.


Von daher....vor auf meinen Vorredner und mach dir keine Sorgen.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Auch ist es uns nicht gelungen, Sie persönlich anzutreffen

Hier soll wohl suggeriert werden das der Außendienst in dieser sache schon tätig gewesen ist !
Ob das tatsächlich jemand glaubt ?

lg

-- Editiert am 26.05.2010 11:02

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rapbit
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)

also ich bin mir sicher, dass ich niemandem etwas schulde. soweit ich gelesen habe, treibt diese firma für telekommunikationsunternehmen, freenet , arcor oder telekom ein. ich hab noch nie so einen vertrag gehabt, weil ich in elternhaus wohnte und jetzt kein telefon hab.

ich ignoriere dann die mail. unter dem unwahrscheinlichen fall, dass ich doch geld schulde, müssen die nachweisen, dass die schon tausende von briefen mir geschickt haben. was ich nicht habe. dann können die auch nicht klagen!
wie ich die inkasso-unternehmen hasse. die meisten sind abzocke.
inkasso sollte nur vom staat betrieben werden und nicht lizenz an irgendwelche idioten vergeben werden

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""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was genau fordert den der Inkassoladen ?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rapbit
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)

das weiß ich nicht. hab ja außer der mail nix bekommen.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Beschäftige den Inkassoladen doch

quote:<hr size=1 noshade>Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) Gebrauch. <hr size=1 noshade>


email bzw fax reicht
und warte ab wie retourniert wird

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2x Hilfreiche Antwort

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