abwasserkanal durchs nachbargrundstück

14. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
eifelhexe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
abwasserkanal durchs nachbargrundstück

hallo ich hoffe das uns hier jemand weiterhelfen kann
und zwar haben wir vor 5 jahren ein älteres haus gekauft nun ist unser nachbar zu uns gekommen und sagt,das unser abwasserrohr durch sein grundstück läuft und dieses durch einen baum auf seinem grundstück kaputt gegangen sei.und das wir für die kosten einer reparatur aufkommen müssen.
die nachbarn daneben wollen nicht das unser rohr durch dieses grundstück läuft,weil sie dieses grundstück einmal erben und das dann eh nicht wollen.
nun ist es so, das in der zeit in der unser ort kanalisiert wurde unser grundstück auch diesen nachbarn gehörte und die einfach die alten rohre weiternutzten.da sie ja durch ihr eigenes grundstück liefen.
müssen wir für die reparatur aufkommen obwohl der schaden durch den baum des nachbarn entstanden ist.bzw können die zukünftigen erben nun von uns verlangen,das wir eine hebevorrichtung einbauen um an einen anderen kanal zu kommen?

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Solange kein Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen ist, können die Nachbarn jederzeit die Durchleitung verhindern.
Wenn Sie nun Reparaturkosten verlangen und die Durchleitung dulden, ist das mehr als kulant.
Vielleicht ist der Nachbar auch bereit, gegen eine angemessene Summe ein Leitungsrecht zu gewähren.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andreas L
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 19x hilfreich)

Also das Durchleitungsrecht besteht auch ohne Grunddienstbarkeit, nehme ich mal an, da ja der Kanal gewohnheitsmäßig genutzt wurde und eine andere zweckmäßige Abwasserableitung wohl nicht möglich ist.
Haben Sie den schon das Grundbuch eingesehen, vielleicht ist ja auch ein Recht eingetragen? Oder eine Baulast, dann im Baulastenverzeichniss beim Bauamt nachfragen. Ist das Rohr tatsächlich defekt? Wenn das defekt wäre, müßten Sie doch Schwierigkeiten mit Rückstau oder Verstopfung gehabt haben? Beauftragung Sie doch ein Kanalunternehmen mit einer Kamera, der kann das Rohr von Ihrem Haus aus, sofern Sie da einen Schacht oder eine Revisionsklappe haben, mit der Kamera befahren und sieht was defekt ist.
Kosten für die Instandhaltung des Kanals müssen Sie tragen, das ist üblich, oder wird der Kanl noch von anderen Parteien mitbenutzt? Was stört denn den Nachbarn an dem Rohr? Liegt das im eventuellen Bauerweiterungsbereich des Nachbarhauses?

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"AL"

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

@ AL

Im Grundstücksrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht und der Rest, den Sie schreiben ist völlig praxisfremd.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andreas L
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo Wolfgang,

zumindest kann der Nachbar nicht ohne weiteres den Kanal schließen oder den Durchfluß verbieten, zumindest nicht ohne angemessene Fristsetzung. Aber ich wollte von der Fragestellerin wissen, ob nicht doch Leitungsrechte eingetragen sind, ob das schon abgeklärt ist, es könnte ja auch eine sehr alte Eintragung vorhanden sein, deshalb sollte die Eifelhexe sowohl im Baulastenverzeichniss als auch im Grundbuch nachsehen.Was bitte schön ist an einer Kamerauntersuchung praxisfremd? Mitunter lassen sich die Rohre sogare bei der Gelegenheit von Innen sanieren. Und alzu teuer ist das heute gar nicht mehr. Nur weil der Nachbar sagt, "Der Kanal ist kaputt" muß er das ja gar nicht sein. Wie sieht die Beschädigung des Kanals aus und woher weiß der Nachbar, das der Kanal defekt ist, der liegt doch in der Erde?
Und das ein Anspruch auf Kanalbenutzung besteht leite ich mal daher, da ja früher beide Grundstücke ein und demselben Besitzer gehört haben, wenn der Nachbar dann ein Grundstück irgendwann verkauft hat, gehört ja wohl auch eine vernünftige Erschließung dazu.
Aber hier fehlen wohl nach einige Angaben der Fragestellerin.

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"AL"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Eifelhexe hat ja den Schaden ziemlich genau beschrieben, daß nämlich durch einen Baum die Leitung undicht geworden ist. Das ist insofern typisch als dadurch eben das Rohr (meist Tonrohre) verschoben werden. Also muß dort aufgegraben werden und die Rohre so verlegt werden, daß der Baum diesen nicht mehr ins Gehege kommt. Der Nachbar hat nämlich den Anspruch auf den Baum, Eifelhexe nicht.
Und um das zu machen, brauche ich keine Kamera und das kann man auch nicht von innen machen.

Und das muß gemacht werden, denn der Nachbar muß nicht dulden, daß die Brühe in den Garten sickert und den Baum gefährdet (sieht man heute anders als vor ein paar Jahren, wo man mit Abwasser noch gedüngt hat, nach heutigem Verständnis handelt es sich hierbei um hochgefährliche umweltschädigende Substanzen !!)

Irgendein Recht, daß der Nachbar das Rohr insgesamt zu dulden hat, gibt es nicht. Der Fehler ist beim Kauf des Grundstücks gemacht worden, vermutlich hat auch der Notar geschlampt, denn sowas zu überprüfen, gehört zum kleinen 1 x 1 eines Grundstückskaufs.

Und ob Du es glaubst oder nicht: Der Nachbar kann ohne weiteres jederzeit die Durchleitung kappen, denn er beschädigt insofern kein fremdes Recht. Da es kein Durchleitungsrecht gibt, auch nicht dieses.

Wolfgang


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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eifelhexe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo nochmal
mittlerweile hat sich herausgestellt,das dieses rohr doch nicht von einem baum beschädigt wurde sondern durch einen bagger,der ständig auf der stelle herumfuhr,von oben gebrochen ist.
im grundbuch steht auch nichts drin.
ich denke,das wir nur durch eine kamera ermitteln können ob wir die einzigen sind,die dieses rohr nutzen,weil aus der parallelstraße vor der kanalisierung sämtliche abwasserleitungen durch dieses grundstück liefen und eine verstopfung hatten wir auch nicht.aber was ich hier bisher so gelesen habe,sieht es ziemlich schlecht für uns aus,nicht wegen der reparatur,sondern weil sie die umlegung noch dieses jahr erwarten.ich kann einfach nicht verstehen,worum die einfach nach über 50 jahren und nachdem sie dieses rohr ja selbst beschädigten verlangen können das wir das so kurzfristig mit einem riesen aufwand umlegen zumal wir noch nicht mal den platz für soch eine hebevorrichtung haben und auch keine möglichkeit mehr hätten das regenwasser auf der rückseite des hauses abzuleiten.

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#7
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Na endlich sind die 50 Jahre Bestand gefallen.
Nach 30 Jahren habt ihr ein Gewohnheitsrecht, ob die Rohrdurchführung als Last auf dem anderen Grundstück liegt oder nicht.

6x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eifelhexe
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

na dann warte ich mal ab wie die nachbarn sich weiter verhalten.bisher haben sie sich nicht mehr gemeldet.aber da kommt sicher noch was.und wenn das mit dem gewohnheitsrecht stimmt,dann geht die sache ja hoffentlich positiv für uns aus.
vielen dank schon mal für die tipps und ich halte euch auf dem laufenden.
gruß moni

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Wer faselt da was vom Gewohnheitsrecht ??

Sowas gibt es nicht und die Ersitzung trifft nicht zu.

Hier ist ein Rechtsforum und kein Wunschkonzert !

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

10x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes verbindliches Recht. Es entsteht durch längere tatsächliche Übung und durch die Überzeugung der Beteiligten, diese Übung als verbindliche Rechtsnorm anzuerkennen (z.B. Recht der Gemeindeeinwohner zur Wasserentnahme aus einem gemeindlichen Heilbrunnen). Das Gewohnheitsrecht füllt Gesetzeslücken und ergänzt das geschriebene Recht.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Der Nachbar ist aber keineswegs der Überzeugung, daß dies verbindliches Recht wäre. Also trifft es hier nicht zu

Wolfgang

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