abmahnung von Wettbewerbszentrale

22. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
catess
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
abmahnung von Wettbewerbszentrale

Hallo!

ich habe heute eine Abmahnung von der wettbewerbszentrale erhalten :-(

bin bei ebay als privater verkäufer angemeldet habe rund 173 bewertungen, davon aber nur 34 als VERKÄUFER!

habe im mai einige sachen versteigert (davon rühren auch die heutigen verkäufer bewertungen)
vor einer woche stellte ich wieder einige Kleidungsstücke, 2 paar schuhe und 2 Taschen zum verkauf (nur aufgrund meines Umzugs!!)
Habe also im Moment 10 auktionen laufen....

Mir wird vorgeworfen geschäftsmäßig zu Handeln, keine Anbieterkennzeichnung und kein Impressum zu verfügen :-(

was soll ich machen?

ich soll eine Unterlassungerklärung unterschreiben,

ich soll bei ebay nicht ohne widerrufsrecht und fehlende anbietekennzeichnung sachen verkaufen.
und gegenüber endverbrauchernnicht *gewährleistung und rücknahme ausschließen*

und im fall der zuwiderhandlung 3000 euro strafe zahlen....

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

was soll ich machen?

Abstreiten,dass du gewerblich handelst!

Hast du Neuware verkauft?

Schau mal hier:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Das ist in letzter Zeit sehr erbärmlich geworden. Ich schätze, dass ca. 70 & der Privatverkäufer als gewerbliche Verkäufer angesehen werden könnten. Je nachdem wie man argumentiert.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
catess
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

habe 2 paar schuhe, 2 taschen (eine davon war nen halbes jahr in meinem besitz, die andere war NEU aber ein ungewolltes geschenk)
getragene, sowie teils neue KLeidung (die allerdings auch über monate in meinem kleiderschrank, jedoch nicht getragen wurde, hing)waren halt sommersachen :-(


ingesamt waren es nur 11 auktionen, und die hälfte davon wurde nicht mal verkauft

:schock: ahja..und ich verkaufe auch nur aufgrund meines umzuges!! und das steht auch in der auktion drin

-- Editiert von catess am 23.09.2007 14:26:01

-- Editiert von catess am 23.09.2007 14:27:32

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Dann frag doch mal freundlich an,wie sie denn bei den von dir genannten Fakten überhaupt auf die Idee gekommen sind,du würdest gewerblich handeln...
Und ob nicht evtl. ein Irrtum vorliegen könnte!?
Berichte mal,wie es weiterging!

Schon gelesen?:
http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm


1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
catess
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

ja.die seite kenne ich schon....habs mir auch SEHR genau durchgelesen und bin guter hoffnung.

werd mir erstmal einen beratungsschein besorgen und dann einen anwalt mit schwerpunkt wettbewerbsrecht aufsuchen. mal sehen was er dazu sagt.

ich halt euch auf dem laufenden ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
catess
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

gute neuigkeiten :-)

heute nachmittag hat mich mein anwalt angerufen.
und die sache mit der WBZ geklärt!

die haben dort einen fehler gemacht und mich zu unrecht abgemahnt.

jemand anderes hat einen sehr ähnlichen nickname wie ich...
einziger unterschied liegt/lag an sonderzeichen!!

damit ist die sache geklärt :-) ich muss nix zahlen nix unterschreiben...
und hab an denen noch 20 euro verdient hihi...

meine schwester musste richtig darüber lachen ;-)
zum glück alles gut ausgegangen

:wipp:

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