ab 14.01. Mutterschutz, befr. Vertrag bis 29.02.12

5. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
emma2811
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)
ab 14.01. Mutterschutz, befr. Vertrag bis 29.02.12

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: ich bin ab dem 14.01. im Mutterschutz. Mein Arbeitsvertrag endet zum 29.02.2012.

Habe ich es richtig verstanden, dass ich deshalb auch nur bis zum 29.02. das Mutterschaftsgeld bekomme? Was ist nach dieser Zeit, wer ist dann zuständig für mich? Entbindungstermin ist voraussichtlich der 25.02. Wenn das Baby da ist, beantrage ich Elterngeld, das ist mir schon klar. Aber nur mal angenommen es kommt später auf die Welt, also z.B. erst im März, woher beziehe ich dann für die Zwischenzeit mein Geld? Und was beziehe ich dann? Ist das dann ALG???

Weiß das jemand von euch bzw. weiß jemand, wo ich diese Info bekommen kann? Habe bislang keine Antwort für mich finden können. Danke.

LG emma2811

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
miraalina
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo! Bei mir war es genauso vor 7 Jahren - mein Vertrag lief mitten im Mutterschutz ab. Der Arbeitgeber hat Mutterschaftsgeld gezahlt bis Ende des Vertrages, danach die Krankenkasse.Allerdings brauchte sie vom Arbeitsamt eine Bescheinigung. Ich würde auf jeden Fall mich schon mit der Krankenkasse in Verbindung setzen, sie sagen dir wie es weitergeht.
Alles Gute noch!!!

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