Hallo liebe 123recht-Community,
bis vor einem Monat (Ende September) habe ich mit meiner Wohnung zur Zwischenmiete in einer Wohnung über einen Zeitraum von 6 Monaten gelebt. Nun möchte unsere nette Mieterin ein Fünftel der Kaution für diverse Kleinigkeiten einbehalten, ein paar interessante angesetzte Kosten: Faden eines Rattan-Möbelstücks hängt etwas weg (beeinträchtigt keinerlei die Nutzung - ca. 200€), eine kaputte Schüssel (ein Riss, welcher nicht durch uns verursacht wurde - 20€) und zu guter Letzt Reinigungskosten i.H.v. 200€ (Wohnung ist komplett besenrein - Staubsauger wurde jedoch nicht ausgeleert )
Da wir im Mietrecht nicht das größte Know-how besitzen, wollten wir uns nun an euch wenden und über diese Kürzung der Kaution sprechen. Für meine Freundin und mich klingt keiner dieser Punkte gerechtfertigt, vor allem unter dem Gesichtspunkt einer "normalen" Abnutzung während einer Zwischenmiete.
VG
Mifusaru
Zwischenmiete Einbehaltung der Kaution
2. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 2. November 2017 | 23:16
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwischenmiete Einbehaltung der Kaution
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#1
Antwort vom 2. November 2017 | 23:30
Von
Status: Unbeschreiblich (119450 Beiträge, 39727x hilfreich)
ZitatDa wir im Mietrecht nicht das größte Know-how besitzen :
Merkt man, denn die Kaution bekommt normalerweise der Vermieter
ZitatNun möchte unsere nette Mieterin ein Fünftel der Kaution für diverse Kleinigkeiten einbehalten, :
Ihr habt der Mieterin eine Kaution gezahlt? Wofür genau?
#2
Antwort vom 2. November 2017 | 23:39
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatDa wir im Mietrecht nicht das größte Know-how besitzen :
Merkt man, denn die Kaution bekommt normalerweise der Vermieter
ZitatNun möchte unsere nette Mieterin ein Fünftel der Kaution für diverse Kleinigkeiten einbehalten, :
Ihr habt der Mieterin eine Kaution gezahlt? Wofür genau?
Ich meinte natürlich Vermieterin nicht Mieterin, sorry ;-)
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#3
Antwort vom 2. November 2017 | 23:40
Von
Status: Unbeschreiblich (119450 Beiträge, 39727x hilfreich)
Ok.
Gibt es die Forderung der Vermieterin wegen der Kaution schon irgendwie in Textform?
#4
Antwort vom 3. November 2017 | 07:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatOk. :
Gibt es die Forderung der Vermieterin wegen der Kaution schon irgendwie in Textform?
Ja, folgende Nachricht kam per Mail am 28.10.:
Hallo ...,, ich bin in meine Wohnung gekommen, leider habe ich sie sehr dreckig vorgefunden und viele Dinge waren kaputt (siehe Fotos im Anhang). Da im Mietvertrag stand, dass die Wohnung sauber übergeben wird, ich die kaputten Dinge ersetzen muss und die Heizung auf 4 gestellt war, sehe ich mich gezwungen 200 Euro von der Kaution abzuziehen.
Viele Grüße,
#5
Antwort vom 3. November 2017 | 12:22
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1949x hilfreich)
so hatte ich das zunächst verstandenZitat... und zu guter Letzt Reinigungskosten i.H.v. 200€ :
Aber nun klingt das ja ganz anders - die Zwischenvermieterin will letztendlich insgesamt 200€ für alle aufgeführten Punkte inklusive eines recht verschwenderischen Umgangs mit Heizenergie (Heizung auf 4) ... wobei anklingt, dass du lediglich einige besonders "interessant klingenden" Punkte aufgeführt hast.
Ob hier 200 € oder welcher Betrag für welche tatsächlichen Beanstandungspunkte angemessen wäre bzw. wer hier was letztendlich tatsächlich beweisen könnte, das alles kann hier doch niemand beurteilen.
Zudem ist unbekannt, was hinsichtlich Betriebskosten (u.A. Heizung) vereinbart war.
Fakt ist aber: wenn ihr eure Kaution vollständig wiederhaben wollt, dann müsst ihr eine Zahlungsklage anstrengen ... mit Anwalt, wenn ihr das selbst nicht hinbekommt (was wohl i.d.R. der Fall sein wird).
D.h. es ginge zusätzlich um mindestens knapp 400 € Verfahrenskosten (Anwälte, Gericht) ... falls ihr einen Anwalt findet, der hier für knapp 130€ plus Auslagen+Mwst tätig wird.
https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner
Das musst du halt schon selbst überlegen, ob du bei solch hohem Kostenrisiko um 200 Euro streiten möchtest.
#6
Antwort vom 3. November 2017 | 12:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:so hatte ich das zunächst verstandenZitat... und zu guter Letzt Reinigungskosten i.H.v. 200€ :
Aber nun klingt das ja ganz anders - die Zwischenvermieterin will letztendlich insgesamt 200€ für alle aufgeführten Punkte inklusive eines recht verschwenderischen Umgangs mit Heizenergie (Heizung auf 4) ... wobei anklingt, dass du lediglich einige besonders "interessant klingenden" Punkte aufgeführt hast.
Richtig, die Kostenaufstellung war etwas umfangreicher. Aus reiner "Nettigkeit" hat sie jedoch nur 200€ angesetzt.
VG,
Und jetzt?
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