Zweitwohnungssteuer München

22. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kohlenschaufler
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)
Zweitwohnungssteuer München

Guten Tag,

Folgender Sachverhalt:

Wir wohnen zu 3 in einer WG in München. Die Wohnung ist bei den anderen beiden Mitbewohnern und mir als Zweitwohnung ausgewiesen und somit Zweitwohnungsteuerpflichtig.
Einzugstermin von allen 3 war der 01.10.2015


Mitbewohner 1: Nicht Steuerpflichtig da verheiratet.

Mitbewohner 2: Grundsätzlich Steuerpflichtig, aber befreit da unter 29000 Euro positive Gesamteimkünfte. (Befreiung wegen zu geringem Einkommen)
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Mitbewohner 2 bekam seinen "Antrag zur Zweitwohnungsteuererklärung am 15.03.2017. Er wurde rückwirkend, wegen geringen Einkommens, für die Jahre 2015 und 2016 befreit, obwohl sein Antrag nicht fristgerecht (Frist laut Satzung der Landes und Städtekämmerei München 31.01.2017 für das Jahr Jahr davor) eingegangen ist. Nein, ihm wurde sogar eine Fristverlängerung bis 24.04.17 gewährt um Unterlagen nachzureichen. So wurde er für die Jahre 2015, 2016 (rechtswidrig) befreit.

Nun zu mir:

Ich bekam meinen "Antrag zur Zweitwohnungsteuererklärung" erst am 07.11.2017 erhalten. Ich wollte mich, wie mein Mitbewohner 2, ebenfalls rückwirkend für die Jahre 2015 und 2016 rückwirkend wegen geringen Einkommens befreien lassen. Bei mir war die gesetzliche Frist zur rückwirkenden Befreiung für die Jahre 2015 und 2016 natürlich auch längst abgelaufen.
Ich habe also meine o.g. Angaben versendet und mir wurde sofort ein negativer Steuerbescheid ausgestellt, indem u.a. vermerkt ist, dass die Befreiung für die Jahre 2015 und 2016 aufgrund der angelaufene Frist 31.01.2017 scheitert.


Als ich bei der Steuerdame angerufen habe, wurde mir gesagt, dass Mitbewohner 2 befreit wurde, da sie (die Städtekämmerei) die Frist als zu knapp empfanden. Als Ich fragte wieso das nicht auf mich zutreffe, wurde mir gesagt, es sei ein Richterspruch ergangen, welcher diese Vorgehensweise der "Fristkulanz" verbiete.

Ich würde mich ja nicht weiter aufregen und es als gegeben akzeptieren aber zu allem Überfluss, darf ich als Gesamtschuldner auch noch seine Steuerschulden für die Jahre 2015 und 2016 mittragen.

Was ich getan habe:

Ich habe form - und fristgerecht Widerspruch eingelegt und um Außervollzugsetzung des Steuerbescheids gebeten. Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass dies wenig Aussicht auf Erfolg hat.


Falls jemand diesen Richterspruch kennst, möge er sich bitte erbarmen und ihn mir zu Verfügung stellen.

Oder wenn jemand einen anderen Rat hat, immer her damit.


-- Editiert von Kohlenschaufler am 22.02.2018 14:17

-- Editiert von Kohlenschaufler am 22.02.2018 14:20

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Kohlenschaufler
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)

Mit "seine" ist sein "Teil" der Zweitwohnungsteuer gemeint.

Mir wurden 2/3 der monatl. Nettokaltmiete als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt. Die gesamte moantl. Nettokaltmiete ist 1300 Euro.

1300 : 3 = 433,33 Euro.

Mitbewohner 1, ist nicht Steuerpflichtig und Mitbewohner 2 wurde befreit.

Anstatt mir nur meinen Teil, also die 433,33 Euro, als Berechnungsgrundlage zu Grunde zu legen, wurde mir auch der Teil des Mitbeohner 2 (welcher gesetzeswidrig Befreit ist) mit aufgerechnet.

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Kohlenschaufler
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)

Der Bescheid zu meinem Widerspruch wird hoffentlich bald bei mir eintrudeln.

Danke für die Aussagen und Hilfe

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go506050-91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ein ähnliches Problem und überlege, ob ein kostenpflichtiger Widerspruch bei der Regierung von Oberbayern Sinn macht. Hat dein Widerspruch denn etwas ergeben?

0x Hilfreiche Antwort

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