Hallo,
Person1 hat einen auf 2 Monate befristeten Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben und wird für die gesamte Dauer beim selben Kundenbetrieb arbeiten.
1.) Der Vertrag bedingt eine 37,5 Std/W bzw 162,5 Std/M, die tatsächliche Arbeitszeit richte sich aber nach den Vorgaben des Entleihers, Mehrstunden werden dann dem Zeitkonto gutgeschrieben.
Zuschläge:
Im BZA/DGB Manteltarifvertrag steht unter § 7.1, dass volle Arbeitsstunden zu 25% bezuschusst werden, sofern die vereinbarte monatliche Arbeitszeit um mehr als 15% überschritten wird.
2.) Person1 musste eine Zusatzvereinbarung unterschreiben, dass sich für die Dauer des Einsatzes bei besagtem Kunden die Arbeitszeit auf 40 Std/W bzw 173,33 Std/M erhöht, danach dann aber wieder der ursprüngliche Vertrag gültig wird, also die 37,5 Std/W.
Arbeitszeiterhöhung:
Laut § 2 kann in Fällen, in denen ein Mitarbeiter dauerhaft in ein Unternehmen mit längerer Arbeitszeit entlassen wird, eine längere Arbeitszeit (max 40 Std) vereinbart werden.
Kann man bei 8 Wochen tatsächlich schon von "dauerhaft" sprechen? Wann beginnt "dauerhaft", dies ist nicht klar definiert?
Wenn ich es richtig deute, so entstehen Person1 durch diese Zusatzvereinbarung nur Nachteile:
Es werden weder Zuschläge gezahlt, noch rückt das Zeitkonto ins Plus (in kurzen Monaten wie Februar sogar schnell ins Minus...)
Oder hab ich hier einen Denk-/Rechenfehler und es werden ohnehin keine Zuschläge fällig, egal ob 37,5 oder 40 Std/W?
Wie gesagt, handelt es sich bei Person1 ohnehin nur um einen auf 2 Monate befristeten Vertrag.
Person2 hat ebenfalls neu bei dieser Zeitarbeitsfirma angefangen und wird ebenfalls für 8 Wochen beim gleichen Kunden eingesetzt wie Person1.
Person2 musste die selbe Zusatzvereinbarung/Arbeitszeitverlängerung unterschreiben, hat allerdings einen unbefristeten Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma bekommen.
Ich wäre sehr froh, wenn sich hier jemand auskennt und mir sagen kann, ob das überhaupt korrekt ist oder doch von den Vorgaben im Tarifvertrag abweicht (zum Nachteil der Arbeitnehmer) und was man dagegen unternehmen kann.
Vorab vielen Dank.
Zweifelhafte Zusatzvereibarung bei Zeitarbeitsvertrag
6. Februar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 6. Februar 2016 | 13:28
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 31x hilfreich)
Zweifelhafte Zusatzvereibarung bei Zeitarbeitsvertrag
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#1
Antwort vom 6. Februar 2016 | 13:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Das Gehalt wird aber doch entsprechend erhöht, oder?
Außerdem müssen Urlaubs-, Feier- und Krankheitstage ebenfalls mit 8 Std. bezahlt werden.
#2
Antwort vom 6. Februar 2016 | 18:30
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Zitat:
Außerdem müssen Urlaubs-, Feier- und Krankheitstage ebenfalls mit 8 Std. bezahlt werden.
Das müssen sie doch auch ohne diese Zusatzvereinbarung, wenn regelmäßig 8h pro Tag gearbeitet werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Februar 2016 | 20:06
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Zitat:sofern die vereinbarte monatliche Arbeitszeit um mehr als 15% überschritten wird.
Liegt hier doch überhaupt nicht vor!
#4
Antwort vom 7. Februar 2016 | 03:10
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 31x hilfreich)
Ich bitte vorrangig um Auskunft ,ob diese Zusatzvereinbarung für einen Zeitraum von 8 Wochen überhaupt legitim ist.
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