Zweifel an einer vorhandenen Baugenehmigung

2. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
maccloud234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweifel an einer vorhandenen Baugenehmigung

Guten Tag in die Runde,
wir haben seit ein paar Monaten neue Eigentümer als Nachbarn bekommen. Leider ist das Verhältnis vom ersten Tag an von Spannungen geprägt, da einige unverschämte Forderungen an uns gestellt wurden.
Wir würden daher gerne prüfen lassen, ob ein in den späten 50er Jahren erstellter Anbau des Nachbarn auf unsere Grundtücksgrenze durch eine Baugenehmigung rechtmäßig erstellt wurde. Soweit uns bekannt ist, hat an dieser Stelle früher einmal eine Scheune gestanden, und der ehemalige Nachbar hat einfach an der selben Stelle einen Wohnanbau für sein Haus errichtet. Das Nachbarschaftsverhältnis war sehr freundschaftlich, da hat man sich an einen Tisch gesetzt, darüber gesprochen und dann wurde halt gebaut. Wir möchten aber keine Lawine beim Bauamt lostreten, sondern erstmal nur eine Information bekommen. Wie kann man in einem solchem Fall am besten Vorgehen? Für sachdienliche Hinweise sind wir sehr dankbar.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von maccloud234):
Wie kann man in einem solchem Fall am besten Vorgehen?

Erst mal selbst prüfen, ob man nicht auch irgendwelche Leichen im Keller hat. Sonst kann das zum Boumerang werden ...

Ansonsten kann die Anfrage ob es eine Baugenehmigung gibt, selbstverständlich schlafende Hunde wecken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn das Verhältnis zum Vorbesitzer immer noch gut ist, sollte man diesen einfach fragen - er wird es wissen.
Außerdem kann man sich im Katasteramt mal die Flurkarte zeigen lassen, ob und wie dort die Gebäude des eigenen und des benachbarten Grundstücks eingezeichnet sind.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maccloud234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Den ehemaligen Nachbarn kann ich leider nicht fragen, der ist leider schon seit ein paar Jahren tot.
Das Haus wurde dann von einer Erbengemeinschaft verkauft, aber die wissen nichts.
Auf den Flurkarten sind nur die vorhandenen Gebäude eingezeichnet, aber nicht, ob diese genehmigt sind.
Aber schonmal danke für die schnellen Antworten.

-- Editiert von maccloud234 am 02.03.2017 11:47

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

sorry aber ich finde hier das Verhalten des TE "allerunterste Schiene". Sicher die neuen Nachbarn haben sich wohl mit irgendwas nicht korrekt verhalten (wäre mal interessant, was denn überhaupt die unverschämte Forderung war)

Jahrelang, oder Jahrzehntelang hat man nichts gemacht wegen dem Umbau von damals, dann sollte man auch jetzt die Sache dabei belassen, jetzt da was zu unternehmen, finde ich noch übeler, als alles was der Neue Nachbar fordern könnte....

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von maccloud234):
Wir würden daher gerne prüfen lassen, ob ein in den späten 50er Jahren erstellter Anbau des Nachbarn auf unsere Grundtücksgrenze durch eine Baugenehmigung rechtmäßig erstellt wurde.

Da wird man unter Umständen schon ins jeweilige Staatsarchiv schauen müssen, je nach Behörde und Bundesland sind die Bücher erst ab Mitte der 60er Jahre beim Bauamt geführt.
Zitat (von maccloud234):
Soweit uns bekannt ist, hat an dieser Stelle früher einmal eine Scheune gestanden, und der ehemalige Nachbar hat einfach an der selben Stelle einen Wohnanbau für sein Haus errichtet.

Das war auch zum Teil mit einer Planeinreichung im vereinfachten Verfahren üblich, wobei eben das Bundesland und die damals gültige Bauordnung nur einen Aufschluss geben können.
Zudem sehen viele Bauämter solche Anzeigen von Nachbarn mehr gelassen, wenn zufällig ein Nachbar nach der langen Zeit eine Anfrage stellt, die******rn schnell den Braten.
Zitat (von maccloud234):
Leider ist das Verhältnis vom ersten Tag an von Spannungen geprägt, da einige unverschämte Forderungen an uns gestellt wurden.

Das kann man immer von zwei Seiten sehen, wenn manche Forderung gerechtfertigt ist, kann der andere die als schon überzogen sehen.

1x Hilfreiche Antwort

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