Zwei Tätigkeitsstätten Entfernungspauschale Werbungskosten

17. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
scooter22
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)
Zwei Tätigkeitsstätten Entfernungspauschale Werbungskosten

hallo zusammen,
Eine frage zur Steuererklährung:

Meine Frau hat die 6 Tage Woche arbeitet 4-5 tage in ihrer ersten Tätigkeitsstätte an Standort A,
und ca. 1-2 tage an Standort B die Woche sie fährt immer von zuhause mit dem Zug zu Standort A+B*

1. Was kann ich 'unter Weg zur Arbeit ertse Tätigkeitsstätte' an Arbeitstage anrechen
6 tage woche = 280 Tage? x 20km Pauschal (*man kann ja auch von A->B gefahren sein)
oder muss ich die Tage an Standort B abziehen sagen wir mal 100 tage
und mir die 100 Tage dann unter 'Auswärtstätigkeiten' Kosten Zugticket +12€ Verpflegungspauschale pro tag wiederholen

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Für die Fahrten zur Arbeitsstätte A gilt die Entfernungspsuschale. Es kann die tatsächliche Anzahl der Fahrten angesetzt werden.

Die Fahrten zur Arbeitsstätte B gelten dagegen als Dienstreise und können entsprechend angerechnet werden. Es können daher das Zugticket und bei mehr als 8h Abwesenheit auch Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.993 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen