Hallo, liebes Forum!
A und B sind Hauptmieter einer 5er WG. A hat einen Lebenspartner, der B und allen anderen gegenüber schon mehrfach arg laut, beleidigend, ausfallend und auch einmal leicht handgreiflich geworden ist.
Nun möchte B ein Hausverbot verfügen, A ist dagegen.
Meine Fragen für B wären,
- wie sind unter genannten Umständen die Möglichkeiten und Chancen, ein Hausverbot zu erwirken?
- wie muss man ein Hausverbot "zustellen"
- soll ich auch der Polizei bescheid geben?
Vielen Dank und Grüße!
-- Editier von xtraa am 27.09.2017 16:58
Zwei Hauptmieter, ein Freund und ein Hausverbot. Hilfe!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Schlecht durchsetzbar, da A auch Hauptmieter ist. Evtl. das HV beschränken auf die gemeinschaftlich genutzten Räume (Küche, WZ oö, wenn es das gibt), ansonsten ... wenig Chance.
Das nächste Mal bei Handgreiflichkeiten direkt die Polizei rufen.
ZitatSchlecht durchsetzbar, da A auch Hauptmieter ist. Evtl. das HV beschränken auf die gemeinschaftlich genutzten Räume (Küche, WZ oö, wenn es das gibt), ansonsten ... wenig Chance. :
Ok, wie wäre da die Vorgehensweise? Es wurde auch schon versucht, jedoch löst sich so eine Beschränkung in der Praxis schnell in nichts auf. Der Psychoterror für die meisten ist teilweise schon schlimm.
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ZitatOk, wie wäre da die Vorgehensweise? Es wurde auch schon versucht, jedoch löst sich so eine Beschränkung in der Praxis schnell in nichts auf. Der Psychoterror für die meisten ist teilweise schon schlimm. :
Ganz ehrlich? Ausziehen, andere WG gründen OHNE A.
Kündigungszustimmung von A wird wohl erzwungen werden müssen oder ist da irgendwas anderes mit dem VM vereinbart?
Das ist ne 5er WG also 4 gegen 1? Und ihr sucht Hilfe in einem Rechtsforum, weil der Freund des 5ten euch beleidigt hat? Was studiert ihr denn? Wattebäuschenweitwurf?
ZitatDas ist ne 5er WG also 4 gegen 1? Und ihr sucht Hilfe in einem Rechtsforum, weil der Freund des 5ten euch beleidigt hat? Was studiert ihr denn? Wattebäuschenweitwurf? :
Permanente Beleidigung innerhalb des Haushalts können dann schon den Hausfrieden nachhaltig stören. Deine Antworten waren auch schon mal besser, zumal hier offensichtlich schon Gewalt im Spiel war
Es sind auch nicht 4 gegen 1 (was soll denn diese Aussage?), sondern hier benimmt sich ein Gast daneben und greift Mieter an, das geht gar nicht. Also muss der Gastgeber eine Abmahnung bekommen, dass er dies in Zukunft zu unterlassen hat, sonst mindert man die Miete ... so würde ich das machen.
ZitatSchlecht durchsetzbar, da A auch Hauptmieter ist. Evtl. das HV beschränken auf die gemeinschaftlich genutzten Räume (Küche, WZ oö, wenn es das gibt), ansonsten ... wenig Chance. :
Das nächste Mal bei Handgreiflichkeiten direkt die Polizei rufen.
Danke für den Tipp! Eine Nachfrage: Wenn der Grundstückseigentümer, der nicht gleichzeitig Vermieter ist, dazu angeregt wird, ein Hausverbot zu erwirken wäre das aber kein Problem?
Vielen Dank schon mal für die Mühe!
-- Editiert von xtraa am 28.09.2017 21:04
Vielen Dank! Das mit der Abmahnung ist eine gute Idee. Hauptmieter B müsste sozusagen beim Vermieter androhen, die Miete zu mindern, da durch einen Freund von A der Hausfrieden gestört wird. Dies dann an den Vermieter schicken, der dann wiederum die Abmahnung erteilt, wenn ich das richtig aufgefasst habe.
Wäre es auch eine Möglichkeit, dass B den Grundstückseigentümer (der nicht gleichzeitig auch der Vermieter ist) direkt kontaktiert, sodass dieser ein Hausverbot aussprechen kann?
Ja, im Beispiel wird der Hausfrieden tatsächlich nachhaltig gestört. Niemand hat Lust auf Konfrontationen, zumal der Störenfried im wirklich psychologischen Sinne ein hochintelligenter Soziopath ist, bei dem in der Vergangenheit wohl schon ähnliche Dinge vorgefallen sind.
Nochmals Danke!
Zitat:Zitathier benimmt sich ein Gast daneben und greift Mieter an, das geht gar nicht. Also muss der Gastgeber eine Abmahnung bekommen, dass er dies in Zukunft zu unterlassen hat, sonst mindert man die Miete ... so würde ich das machen. :
-- Editiert von xtraa am 28.09.2017 21:02
Zitat:
Kündigungszustimmung von A wird wohl erzwungen werden müssen oder ist da irgendwas anderes mit dem VM vereinbart?
Nein, im Vertrag gibt es keine gesonderte Vereinbarung. B könnte natürlich mit seinem vermieter sprechen, die Wohnung durch diesen Kündigen lassen und dabei gleich einen neuen Vertrag für das gleiche Objekt unterschreiben. Aber das sehe ich als letztes Mittel. A und B verstehen sich sonst gut.
ZitatWenn der Grundstückseigentümer, der nicht gleichzeitig Vermieter ist, dazu angeregt wird, ein Hausverbot zu erwirken wäre das aber kein Problem? :
Hausverbot könnte man durchdrücken, aber das ist nicht so einfach, zumal man MIeter A auch das Recht hat Gäste seiner/ihrer Couleur zu empfangen, aber dann halt nur in den privaten Gemächern.
ZitatB könnte natürlich mit seinem vermieter sprechen, die Wohnung durch diesen kündigen (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag ) lassen :
Nö, das geht nicht.
Wenn A und B sich gut verstehen, dann sollte B mit A mal eindringlich reden, letztendlich sind da ja auch noch C, D und F, die unter der Gesamtsituation zu leiden haben.
Japp, in dem Alter kann man auch mal was selbst regeln. Nur weil man selbst kein Bock auf Konfrontation hat, muss man nicht nach Mama/Vermieter/Feuerwehr schreien.
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