Zwei Haftpflichtversicherungen, Schadensfall

10. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
ichebem
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Zwei Haftpflichtversicherungen, Schadensfall

Hallo,

Ich habe aus Versehen die Brille eines Kollegens zerstört.. sind ca 100€ Schaden (Gestell)...

Ich bin momentan da ich Student bin, noch Familienhaftpflicht versichert (lebe auch in häuslicher Gemeinschaft mit meinen Eltern).
Außerdem habe ich eine eigene Haftpflichtversicherung, da ich für meinen Nebenjob eine Haftpflicht brauchte, die Schäden die als Betreuer verursacht werden, und Schlüsselverlust abdeckt und das in der Versicherung meiner Eltern nicht inbegriffen war..
Daher bin ich 2mal versichert.

Der Schaden wurde über die Versicherung meiner Eltern gemeldet. Daraufhin kam ein Brief, in dem wir zu allerhand Angaben aufgefordert wurden. (unter anderem wurde nach meinem Lebenslauf verlangt).

Darf ich den Schaden bei der anderen Haftpflicht melden? Oder mache ich mich dann strafbar?

Ich möchte die Leistung nicht 2mal in Anspruch nehmen, und es gibt ja auch nur eine originalrechnung. Die Frage ist lediglich, darf ich nachdem ich den Schaden bei der einen Versicherung gemeldet habe, mich dazu entscheiden ihn lieber bei der anderen zu melden?


Weitere Frage: Was geht mein Lebenslauf die Versicherung an? Dass sie eine Studienbescheinigung haben wollen. Verständlich. Dass sie nachprüfen wollen, ob ich in häuslicher Gemeinschaft mit meinen Eltern lebe ok. Aber was geht mein Lebenslauf die Haftpflichtversicherung an?

Hoffe auf schnelle Hilfe.. Der Schaden ist vor 5 Tagen passiert, und wenn ich die andere Versicherung nutzen will/darf, wird das mit der MeldeFrist knapp.



-- Editier von ichebem am 10.03.2017 20:12

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Aber was geht mein Lebenslauf die Haftpflichtversicherung an?

Es gibt Versicherungen, wo Kinder nur bis zum erstmaligen Auszug aus dem elterlichen Haushalt mitversichert sind.
D.h. Kinder die (z.B.) wegen Ausbildung ausziehen, später aber wieder in den elterlichen Haushalt zurückkehren, wären dann nicht mehr mit-versichert. Vielleicht will man sowas prüfen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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