Zweck des Visums wechseln

25. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mark Adam
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Zweck des Visums wechseln

Ich bin nach Deutschland als Student gekommen um einen Master an einer Universität zu absolvieren.

Nachdem ich das erste Semester beendet hatte, bekam ein Angebot zur Arbeit bei einer Deutschen Firma.

Es ist mir möglich das Zweck meines Visums zu ändern damit ich Vollzeit arbeite.

Danke im Voraus für Ihre Zeit

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Mark Adam ):
Es ist mir möglich das Zweck meines Visums zu ändern damit ich Vollzeit arbeite.
Ein Visum für Deutschland kannst Du nur in Deinen Herkunftsland bekommen. Wenn Du die Aufenthaltserlaubnis zum Studium nicht weiter nutzen willst, kannst Du doch jederzeit nach Hause fahren und dort ein neues Visum zur Arbeitsaufnahme beantragen. Ob Du es bekommst hängt aller Wahrscheinlichkeit von der Art der Arbeit und der Zustimmung der Arbeitsagentur ab.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mark Adam
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin schon in Deutschland und es ist mir nicht einfach nach dem Heimat zu fahren
Die Stelle die ich gefunden habe entspricht meine Qualifikationen als Ingenieur.

Kann das Problemlos von Arbeitsagentur geändert werden?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Mark Adam ):
Kann das Problemlos von Arbeitsagentur geändert werden?

So einfach lässt sich das nicht beantworten. Nicht zuletzt hängt das auch von der Branche, Deinem derzeitigen Aufenthaltstitel (das ist kein Visum) und Deiner Staatsangehörigkeit ab.

Deine derzeitige Aufenthaltserlaubnis gilt fürs Studium, zum Arbeiten gilt die nicht bzw. nur in ganz beschränkten Umfang zur studentischen Nebentätigkeit.

Am besten Du gehst zur Ausländerbehörde und fragst dort nach. Deren Zustimmung ist unabdingbar und die der Arbeitsagentur ebenfalls.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.642 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen