folgender Fall:
Ein Obergerichtsvollzieher wurde mit der Zwangsvollstreckung einer Summe beauftragt, welche schon lange (Mai2017) beglichen wurde.
Die Summe wurde wie im Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichtes ( Anfang Mai 2017) gefordert an die Klägerin überwiesen. - direkt nach Erhalt des Schreibens.
Nun soll ein Höherer Betrag als damals (vermutlich resultierend aus den 5% ü. Basiszinsatz) zzgl der bisherigen OGV Kosten an den OGV überwiesen werden.
Es wurde Pfändung und Vermögensauskunft beantragt.
Klären kann ich mit dem OGV nichts, da dieser vorsorglich in seinem Bescheid auf seine Abwesenheit bis zum 17.07.2017 hinweist.
Was kann ich nun machen bzw. muss/sollte ich machen?
Hoffe auf eine rege Diskussion
Zwangsvollstreckung obwohl Summe bezahlt
25. Juni 2017
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Frage vom 25. Juni 2017 | 14:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung obwohl Summe bezahlt
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 25. Juni 2017 | 14:43
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:Was kann ich nun machen bzw. muss/sollte ich machen?
Mögliches Rechtsmittel: Ab zum zuständigen Gericht, dort Vollstreckungsabwehrklage einreichen mit Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollstreckungshandlungen bis zur Entscheidung. Als Beweis entsprechend den Beweis zur Zahlung der Summe vorlegen...
#2
Antwort vom 28. Juni 2017 | 21:40
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Ja, aber man kann auch dem Gerichtsvollzieher eine Kopie der Überweisung inkl. Belastung im Kontoauszug (alles andere kann ja geschwärzt werden) schicken und bitten den Titel auszuhändigen. Das würde ich jetzt machen.
Und jetzt?
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