Zwangsvollstreckung obwohl Summe bezahlt

25. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Newbee321
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung obwohl Summe bezahlt

folgender Fall:

Ein Obergerichtsvollzieher wurde mit der Zwangsvollstreckung einer Summe beauftragt, welche schon lange (Mai2017) beglichen wurde.
Die Summe wurde wie im Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichtes ( Anfang Mai 2017) gefordert an die Klägerin überwiesen. - direkt nach Erhalt des Schreibens.
Nun soll ein Höherer Betrag als damals (vermutlich resultierend aus den 5% ü. Basiszinsatz) zzgl der bisherigen OGV Kosten an den OGV überwiesen werden.
Es wurde Pfändung und Vermögensauskunft beantragt.
Klären kann ich mit dem OGV nichts, da dieser vorsorglich in seinem Bescheid auf seine Abwesenheit bis zum 17.07.2017 hinweist.

Was kann ich nun machen bzw. muss/sollte ich machen?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Was kann ich nun machen bzw. muss/sollte ich machen?

Mögliches Rechtsmittel: Ab zum zuständigen Gericht, dort Vollstreckungsabwehrklage einreichen mit Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollstreckungshandlungen bis zur Entscheidung. Als Beweis entsprechend den Beweis zur Zahlung der Summe vorlegen...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ja, aber man kann auch dem Gerichtsvollzieher eine Kopie der Überweisung inkl. Belastung im Kontoauszug (alles andere kann ja geschwärzt werden) schicken und bitten den Titel auszuhändigen. Das würde ich jetzt machen.

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