Zwangsvollstreckung nicht möglich wegen Namensänderung !?

20. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
ImmerGruen83
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)
Zwangsvollstreckung nicht möglich wegen Namensänderung !?

Hallo.

Habe eine Frage.
Ich habe bei einem AG eine Zwangsvollstreckung (PfÜ) beantragt. Nun habe ich die Unterlagen zurück bekommen, weil die Person nicht mit dem auf dem Titel übereinstimmen. Der Titel ist vom 12/16 und die PErson hat am 05/17 geheiratet. Wie stelle ich das nun an, dass die PfÜ doch durchgeführt werden kann? Dort steht ich benötige einen Auszug aus dem Personenregister! Woher bekomme ich das als Privatperson? Bitte einmal um Hilfe, wie ich es am besten anstellen kann.

Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Titel und Schulden richten sich gegen Personen, nicht gegen Namen.

Ich würde mich hier an das Meldeamt am Wohnort des Schuldners wenden, das sollte weiterhelfen können und die Namensänderung bestätigen können. Mit einer Kopie dieser Bestätigung dann nochmal an den GV wenden.

Die Kosten der Meldeamtanfrage musst du vorstrecken, die kommen auf die Schulden oben drauf.

-- Editiert von mepeisen am 20.08.2017 20:31

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
ImmerGruen83
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Also ich Zitiere mal den Brief vom AG:

Antrag und Schuldtitel weichen hinsichtlich der Bezeichnung des Schuldners voneinander ab.
Bei Vorlage einer bloßen Namensänderung infolge von Heirat ist der Schuldtitel vom Prozessgericht berichtigen zu lassen bzw durch öffentliche oder öffentliche beglaubigte Urkunden Identitätsnachweis zu führen.

Sagste Standesamt anfragen reicht?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde das probieren ja. Wenn es vom Standesamt/ Meldeamt eine beglaubigte Bestätigung gibt über die Namensänderung, sollte das Gericht IMHO damit zufrieden sein.

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