Hallo.
Habe eine Frage.
Ich habe bei einem AG eine Zwangsvollstreckung (PfÜ) beantragt. Nun habe ich die Unterlagen zurück bekommen, weil die Person nicht mit dem auf dem Titel übereinstimmen. Der Titel ist vom 12/16 und die PErson hat am 05/17 geheiratet. Wie stelle ich das nun an, dass die PfÜ doch durchgeführt werden kann? Dort steht ich benötige einen Auszug aus dem Personenregister! Woher bekomme ich das als Privatperson? Bitte einmal um Hilfe, wie ich es am besten anstellen kann.
Gruß
Zwangsvollstreckung nicht möglich wegen Namensänderung !?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Titel und Schulden richten sich gegen Personen, nicht gegen Namen.
Ich würde mich hier an das Meldeamt am Wohnort des Schuldners wenden, das sollte weiterhelfen können und die Namensänderung bestätigen können. Mit einer Kopie dieser Bestätigung dann nochmal an den GV wenden.
Die Kosten der Meldeamtanfrage musst du vorstrecken, die kommen auf die Schulden oben drauf.
-- Editiert von mepeisen am 20.08.2017 20:31
Also ich Zitiere mal den Brief vom AG:
Antrag und Schuldtitel weichen hinsichtlich der Bezeichnung des Schuldners voneinander ab.
Bei Vorlage einer bloßen Namensänderung infolge von Heirat ist der Schuldtitel vom Prozessgericht berichtigen zu lassen bzw durch öffentliche oder öffentliche beglaubigte Urkunden Identitätsnachweis zu führen.
Sagste Standesamt anfragen reicht?
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Ich würde das probieren ja. Wenn es vom Standesamt/ Meldeamt eine beglaubigte Bestätigung gibt über die Namensänderung, sollte das Gericht IMHO damit zufrieden sein.
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